Bußgeld wg. Rotlichtverstoß - Irrtum der Zivilstreife - was tun?

Es geht um folgenden Fall: Vor 6 Wochen war meine Frau abends mit dem Auto unterwegs und wurde nach dem Überfahren einer roten Ampel von einer Zivilstreife mit zwei Beamten gestoppt. Sie sagte Ihnen, dass sie sich zunächst nicht zu dem Vorwurf äußern wolle. Jetzt ist der Bußgeldbescheid angekommen, in dem behauptet wird, die Ampel habe vor dem Überfahren bereits mehr als eine Sekunde Rotlicht gezeigt, was ein Fahrverbot von einem Monat und 4 Punkte in Flensburg bedeutet. Meine Frau ist jedoch sicher, dass die Ampel noch keine Sekunde Rotlicht zeigt, als sie über die Kreuzung fuhr. Bei weniger als 1 Sekunde würde das Fahrverbot ja entfallen und die Strafe deutlich geringer ausfallen.

Dazu meine Frage: Macht es Sinn, dem Bußgeldbescheid zu widersprechen? Meine Frau saß ja alleine im Auto und hat keine Zeugen für ihre Behauptung. Demgegenüber werden die Polizeibeamten sicher darauf bestehen, dass die Ampel bereits seit mehr als 1 Sekunde Rotlicht zeigte. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir kurz Ihre Einschätzung mitteilen könnten.

Hallo,
Einspruch einlegen macht meines Erachtens nur Sinn, wenn man sich ganz sicher ist, dass die Polizisten im Unrecht sind. Wenn Ihre Frau aber selbst einräumt, dass die Ampel schon Rot zeigte, sehe ich bei einem Einspruch wenig Aussicht auf Erfolg. Wie wollen sie beim Autofahren noch eine Sekunde abschätzen? Die Beamten haben eventuell sogar mitgestoppt.
MfG
M. Stephan

Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid führ zu einer Verhandlung vor dem zuständigen Amtsgericht.
Die Polizisten müssen dem Richter plausibel darlegen, wie Sie die Zeit gemessen haben, können Sie dies nicht, so wird es auf einen einfahren Rotlichtverstoß hinauslaufen, die Gerichtsgebühren jedoch müsstet Ihr auch in diesen Fall zahlen.

Ob es Sinn macht, gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch einzulegen kann ich pauschal nicht sagen. Das hängt von den Umständen und den Feststellungen der Beamten ab. Haben die Beamten geschätzt, eine Armbanduhr benutzt oder gar eine geeichte Aufzeichnung gemacht? Können die Beamten glaubhaft machen, wieviel Zeit vom Umschalten nach Rot vergangen ist, sind die Toleranzen (im Allgemeinen 0,3 Sek.) berücksichtigt worden? Klarheit würde zunächst eine Akteneinsicht bringen. Das würde ich aber einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht überlassen. Aussichtslos sollte das dann nicht sein.

Hallo, es macht nicht wirklich sinn, leider gelten die Aussagen der betroffenen Person nicht soviel wie die zweier Beamter, man kann zwar seinen Sacxhverhalt darstellen und wenn man dazuschreibt dies sei kein Einspruch erhöht sich zumindest nicht der Kostenfaktor, aber es bringt nicht viel. Aber es gab scheinbar keine Anhörung und die Beamten hätten den Tatvorwurf eigentlich direkt Vorort erheben müssen, aber letztendlich nicht wirklich relevant. Sorry

Grundsätzlich ist der Nachweis eines Rotlichtverstoßes durch Beobachtung möglich. Allerdings werden daran hohe Anforderungen gestellt. Sowohl Position als auch Entfernung der Beamten müssen geeignet sein um die Ampel sehr gut einzusehen.

Nun kann es sein das Ihre Frau sich in der Einschätzung der Zeit getäuscht hat, das trifft aber auch auf die andere Seite zu. Denn gerade dann wenn ein Rotlichtverstoß durch Beobachtung nachgewiesen werden soll muss dieser 1 Sekunde oder mehr betragen haben, denn einen Zeitraum von weniger als 1 Sekunde zu schätzen oder abzuzählen ist kaum möglich. Und das ist der Punkt wo angesetzt werden kann.

Wenn nun gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt wird dann prüft die Bußgeldbehörde den Bescheid erneut, eventuell werden die Beamten auch noch einmal befragt. Sollten sie sich nicht sicher sein das ihre Beobachtung auch vor Gericht Bestand hat dann wird das Verfahren wahrscheinlich eingestellt. Wenn sie bei ihrer Aussage bleiben dann geht es vor Gericht, und dann benötigt ihre Frau einen Anwalt. Dieser kann dann versuchen die Beobachtung im Ganzen anzuzweifeln, wenn z.B. aus einer Seitenstraße heraus oder von größerer Entfernung und noch dazu nicht gezielt beobachtet wurde, oder er kann auch nur die Zeitspanne des Rotlichtverstoßes selbst anzweifeln um das Fahrverbot zu umgehen.

Genaues kann man nur sagen wenn man Akteneinsicht erlangen konnte.

P.S. Den Zeitraum für ein Fahrverbot kann man innerhalb von 4 Monaten ab Rechtskraft selbst bestimmen wenn man in den letzten 2 Jahren kein Fahrverbot hatte.

Gruß Crack

Hallo Manfred,
ich wundere mich, dass Ihre Frau vor dem Bußgeldbescheid keinen Anhörungsbogen bekommen hat (Äußerung zum Tatvorwurf).
Die Chance, dass die Beamten von Ihrer Behauptung abweichen, ist nicht wahrscheinlich. Deshalb wird ein Einspruch wenig Sinn haben.

Der Betroffene hat das Recht, an Ort und Stelle keine Aussage zu machen. Die Einlassung zum Tatvorwurf muss aber durch eine Anhörung nachgeholt werden.Wenn das nicht geschehen ist, sehe ich darin einen Verfahrensfehler der einen Widerspruch rechtfertigt. Zu dem Tatvorwurf würde ich auch deutliche Fotos verlangen, auf denen durch eine Weg-Zeitberechnung die ominöse eine Sekunde zu erkennen ist. Bei einer Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h durchfährt der Pkw eine Strecke von 13,8 Metern. So weit muss sich das Fahrzeug beim Wechsel auf „Rot“ vor der Halteline befunden haben. Wenn das zu erkennen ist, stimmen die Angaben der beiden Polizeibeamten.
MfG

Einfach als Beschuldigte der Aussage zweier Polizisten zu widersprechen hätte wohl tatsächlich keinerlei Sinn.

Der einzige vielleicht noch erfolgversprechende Weg dürfte es sein, einen in Verkehrssachen bewanderten und mit den lokalen Gegebenheiten vertrauten Anwalt zu beauftragen, der Akteneinsicht nehmen und die richtigen Fragen stellen könnte.

Auch der kann keine Erfolgsgarantie geben, aber…

Wenn Sie sicher sind, widersprechen Sie! Danach geht der Vorgang zum Amtsgericht. Wenn Sie von dort Nachricht bekommen, sofort zum Fachanwalt für Verkehrsrecht. Der kann Akteneinsicht nehmen (Sie nicht!) und Sie beraten und Auskünfte einholen. Sollten nach Einschätzung des Anwalts schlechte Chancen für Sie bestehen, können Sie ihren Widerspruch immer noch zurück nehmen, selbst noch in der Verhandlung. Anwalt kostet natürlich einiges an Geld. Sie müssen selbst das Kostenrisiko einschätzen, bei bestehender Rechtsschutzversicherung dies Risiko, wenn Anwalt Deckungszusage von der Versicherung bekommt. Toitoi

Hallo. Die Polizeibeamten werden ja schon ihre Gründe haben, weshalb sie „über eine Sekunde“ zur Anzeige gebracht haben und dies auch entsprechend dokumentieren.
Wenn Ihre Frau nicht unmittelbar mit einer Stoppuhr im Anschlag „über die Ampel gefahren“ ist, sehe ich da eher schwarz für einen Widerspruch. Erfahrungsgemäß wird der genannte Rotlichtverstoß nur zur Anzeige gebracht, wenn man dies auch entsprechend nachweisen kann (bspw. Stoppuhr, Entfernungsmessung zur Lichtzeichenanlage…)

Wenn 2 Beamte sagen daß die Ampel länger als 1 Sekunde Rot war, seh ich nur sehr geringe Chancen da was über Anwalt zu machen, zumal sie zu 2. sind und ihre Frau keine Zeugen hat. Da zählt eher die Einschätzung der Beamten

I.d.R wird nur der Beamte zur Gerichtsverhandlung geladen, welcher als Sachbearbeiter fungierte.
Oftmals kann man für Gericht einen „Deal“ machen. Das kann bei einem solchen Fall dann schon gut sein, wenns net 100%ig sicher ist. Probieren kann mans. Lohnt sich jedoch nur, wenn man nen Rechtschutz hat. In der Gerichtsverhandlung stellt sich dann recht schnell raus, wohin der Richter tendiert. Denn kann man den Einspruch immernoch zurück nehmen und das Fahrverbot akzeptieren. Ansonsten läufts auf ein Urteil raus und man muss die Gerichtskosten auch noch tragen

Hallo Manfred,
aus dem Bauch heraus eine erste Antwort. Für einen qüalifizierten Rotlichtverstoß braucht es einen ordentlichen Nachweis wie eine Messung mit Video, wo die Zeit erfasst ist oder ähnliches. Die reine Zeugenaussage der Beamten egal ob zivil oder uniformiert reicht da nicht aus. Gegen den Bußgeldbescheid würde ich in jedem Fall sofort Einspruch einlegen und entweder… mir das angegebene Bewiesmittel in Ruhe ansehen oder gleich diese Begründung reinschreiben und die Sache notfalls auch vor Gericht entscheiden lassen… wenn sie denken, dann beauftragen Sie einen Anwalt damit (ohne den bekommen sie in der Regel auch keine Akteneinsicht), da die Geldbuße und Nebenfolge deutlich geringer ist, dürften dessen Kosten zu Lasten der Bußgeldstelle gehen. Unabhängig davon… die Beamten zeigen solche Dinge meist nur an, wenn sie sich wirklich sicher sind, also brauchen sie eventuell noch ein Argument dazu… wie z.B. es war noch gelb 2 m vor der LSA oder ähnlich hilfreiches…
Soweit,
LG
Conny

Hallo Manfred R.
danke für Ihre Anfrage. Leider bin ich hier ein wenig überfordert.
Ich würde Ihnen vorschlagen, diese Frage in dem Forum
www.123recht.net/forum unter Verkehrsrecht/ Button
„SUCHE/LOS“ links oben zu stellen. Vorher bitte anmelden.
Verpflichtet zu nichts.
Oder wenn Sie es rechtsgenau wissen wollen, mit einem
minimalem Beitrag von einem Rechtsanwalt unter:
www.frag-einen-anwalt.de/forum beraten zu lassen.

Ich hoffe Ihnen auf diesem Weg eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

kraroma

Aus meiner Sicht => keine Chance. Die Polizisten bekommn in solchen Fällen so gut wie immer Recht, sorry!