Es geht um folgenden Fall: Vor 6 Wochen war meine Frau abends mit dem Auto unterwegs und wurde nach dem Überfahren einer roten Ampel von einer Zivilstreife mit zwei Beamten gestoppt. Sie sagte Ihnen, dass sie sich zunächst nicht zu dem Vorwurf äußern wolle. Jetzt ist der Bußgeldbescheid angekommen, in dem behauptet wird, die Ampel habe vor dem Überfahren bereits mehr als eine Sekunde Rotlicht gezeigt, was ein Fahrverbot von einem Monat und 4 Punkte in Flensburg bedeutet. Meine Frau ist jedoch sicher, dass die Ampel noch keine Sekunde Rotlicht zeigt, als sie über die Kreuzung fuhr. Bei weniger als 1 Sekunde würde das Fahrverbot ja entfallen und die Strafe deutlich geringer ausfallen.
Dazu meine Frage: Macht es Sinn, dem Bußgeldbescheid zu widersprechen? Meine Frau saß ja alleine im Auto und hat keine Zeugen für ihre Behauptung. Demgegenüber werden die Polizeibeamten sicher darauf bestehen, dass die Ampel bereits seit mehr als 1 Sekunde Rotlicht zeigte. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir kurz Ihre Einschätzung mitteilen könnten.