Sachverhalt:
geblitzt worden, Verwarnung über 35,00 Euro erhalten, kurz darauf bezahlt 34,99 Euro )
Verwarnungsgeld wurde zurücküberwiesen! Daraufhin wieder an Behörde zurücküberwiesen!
Jetzt Bußgeldbescheid mit Kosten erhalten mit Begründung Verwarnungsgeld nicht bezahlt!
Abgabe an die Staatsanwaltschaft angekündigt.
Frage:
Das VW-Geld wurde doch zu 99,99% gezahlt, ist dieser Vorgang der Behörde nicht unverhältnismäßig anzusehen ?? Vielleicht auch Willkür der Behörde ?
Danke für fachgerechte Antworten !