Bußgeldbescheid

Sachverhalt:
geblitzt worden, Verwarnung über 35,00 Euro erhalten, kurz darauf bezahlt 34,99 Euro :smile:)
Verwarnungsgeld wurde zurücküberwiesen! Daraufhin wieder an Behörde zurücküberwiesen!

Jetzt Bußgeldbescheid mit Kosten erhalten mit Begründung Verwarnungsgeld nicht bezahlt!
Abgabe an die Staatsanwaltschaft angekündigt.

Frage:
Das VW-Geld wurde doch zu 99,99% gezahlt, ist dieser Vorgang der Behörde nicht unverhältnismäßig anzusehen ?? Vielleicht auch Willkür der Behörde ?

Danke für fachgerechte Antworten !

Frage:
Das VW-Geld wurde doch zu 99,99% gezahlt, ist dieser Vorgang
der Behörde nicht unverhältnismäßig anzusehen ?? Vielleicht
auch Willkür der Behörde ?

Willkür kann ich hier nicht erkennen, eventuell aber einen verfrühten Aprilscherz oder auch akute Intelligenzminderung des Betroffenen.

Natürlich muss auch ein Verwarnungsgeld vollständig und in einem Betrag gezahlt werden, ansonsten gilt es als nicht beglichen.

Nun hat man, weil man sich ja unbedingt einen Scherz erlauben musste, durch das selbst ausgelöste Bußgeldverfahren zusätzlich 28,50€ an Gebühren und Auslagen zu zahlen.
Und ich kann mir nicht vorstellen das ein Richter das anders sehen wird, sehr wahrscheinlich kommen dann auch noch diese Verfahrenskosten hinzu.

Gruß Crack

Das Verwarngeld ist nur ein Angebot der Behörde.
Sie ist nicht verpflichtet überhaupt diese Angebot zu unterbreiten, es soll einfache Fälle schnell abarbeiten helfen.
Wenn das Verwarngeld nicht fristgerecht bezahlt wird, wird ein kostenpflichtiger Bußgeldbescheid erlassen.
Das es zu einen Gerichtsverfahren kommt ist der normale Weg, ziehen Sie Ihren Einspruch nicht vor Eingang der Akten bei Gericht zurück, so kommen noch einmal 15 EUR Gegühren obendrauf.

Sachverhalt:
geblitzt worden, Verwarnung über 35,00 Euro erhalten, kurz
darauf bezahlt 34,99 Euro :smile:)
Verwarnungsgeld wurde zurücküberwiesen! Daraufhin wieder an
Behörde zurücküberwiesen!

Jetzt Bußgeldbescheid mit Kosten erhalten mit Begründung

Verwarnungsgeld nicht bezahlt!

Ja, so isses.
Bei € 34.99 anstatt € 35. - - zu überweisen, sehe ich mehr Willkür bei Dir als bei der Behörde.
Ansonsten schließe ich mich Crack 1000 meinungsmäßig an und hoffe, es kommt noch ein ordentlicher Betrag zum Abgewöhnen dazu plus ein verpflichteter Kurs zum Zahlen lernen.

N.

Abgabe an die Staatsanwaltschaft angekündigt.

Frage:
Das VW-Geld wurde doch zu 99,99% gezahlt, ist dieser Vorgang
der Behörde nicht unverhältnismäßig anzusehen ?? Vielleicht
auch Willkür der Behörde ?

Danke für fachgerechte Antworten !

Frage:
Das VW-Geld wurde doch zu 99,99% gezahlt, ist dieser Vorgang
der Behörde nicht unverhältnismäßig anzusehen ?? Vielleicht

Nein.

auch Willkür der Behörde ?

Nein.

Grüße,
.L

(Lückenfüller)

Sachverhalt:
geblitzt worden, Verwarnung über 35,00 Euro erhalten, kurz
darauf bezahlt 34,99 Euro :smile:)

Falls das ein Intelligenztest gewesen sein sollte, ist der Kandidat durchgefallen.

Wenn überhaupt, überweist man 35,01 Euro (wobei man den Amtsschimmel damit heutzutage auch nicht mehr so schön auf Trab bringen kann wie früher).

s.

Hi
zu den Ordentlichen Kosten:
28,10 EUR Gebühren und Auslagen der Behörde sowie, bei Einspruch die Gerichtsgebühren.