Bußgeldbescheid - Einspruch - Rücknahme

Hallo liebe Experten,

zu meinem kürzlich hier beschriebenen Fall möchte ich gern noch folgendes ergänzen.

Nach Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung wurde Einspruch eingelegt und nach Vorladung zur Hauptverhandlung das Bußgeld zzgl. Gebühren vollständig bezahlt.

Der Einspruch wurde von Fahrzeughalter zurückgenommen.

Muß der Fahrzeughalter die Gerichtsgebühren tragen?

Vielen Dank.

Ronald

Da der Einspruch erst nach Akteneingang bei Gericht zurück genommen wurde, fallen in deinen Fall 15 EUR Gerichtskosten an.