Hallo liebe Experten,
zu meinem kürzlich hier beschriebenen Fall möchte ich gern noch folgendes ergänzen.
Nach Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung wurde Einspruch eingelegt und nach Vorladung zur Hauptverhandlung das Bußgeld zzgl. Gebühren vollständig bezahlt.
Der Einspruch wurde von Fahrzeughalter zurückgenommen.
Muß der Fahrzeughalter die Gerichtsgebühren tragen?
Vielen Dank.
Ronald