Bußgeldbescheid Einspruch

Ich habe gehört, dass es spezielle Seiten gibt, auf denen man im Voraus die Chancen berechnen kann, die man hat, wenn man gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen will und dann einen Anwalt bucht? Ich bin bei diesen Dingen immer skeptisch? Jetzt habe ich „Erfahrungsberichte“ gegoogelt und weiß nicht, ob ich diesen Berichten trauen kann: Die Kundenrezensionen (sos-verkehrsrecht-erfahrungen.de) sind absolut vertrauenswürdig. Was meint Ihr? Ich frage mich immer, ob das mehr Marketing ist als echte Berichte und Meinungen, hat jemand Erfahrung damit, denken Sie, dass diese Seite seriös ist?

Schöne Gruße!

Nee, ich lese nur Erfolgsmeldungen. Das ist Werbung. Anwälte sind doch der am Wenigsten erfolgreiche Beruf. Abgesehen von Vergleichen (die man als anwaltlichen Erfolg verbuchen kann) verliert ein Anwalt statistisch die Hälfte seiner Prozesse.

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Die Seiten dieser „Rechner“ gehen rein nach der Höhe des Tempoverstoßes und ob deswegen Punkte und Fahrverbot drohen könnte. Da kann es ja um 1 km/h ankommen, der eine Schwelle zum Fahrverbot ausmacht.
Und weil das so knapp ist, lohnt sich /(nicht nur nach Ansicht der Rechner) u.U. ein Einspruch bei dem man z.B. die Gültigkeit der Messung anzweifelt. Ein Anwalt mag dann die Prüfunterlagen der Messgeräte anfordern und spitzfindig wie der Berufsstand ist, findet sich womöglich ein Ansatzpunkt, wie Eichfrist abgelaufen, Geräte falsch aufgestellt usw.
Es geht also weniger darum den Tempoverstoß irgendwie zu rechtfertigen.

MfG
duck313

:angry:
Pffff.

Verjess dat.

Wenn Du auf so hohem Rösslein so dahergerasselt kommst, wird Dich keiner vernünftig vertreten. Ein Mandatsverhältnis ist auch ein Vertrauensverhältnis.

Schöne Grüße

MM

Sind nicht so spitzfindig? Ich kenne den Spruch: „Er (m/w/s) ist Anwalt und auch sonst von geringem Verstand” von einem unbekannten Prozess-Verlierer.

Danke für alle Antworten, vielleicht trotzdem ist die Seite doch hilfreich.

So viel mir bekannt ist, war der „unbekannte Prozessverlierer“ der
bekannte bayerische Dichter Ludwig Thoma.