Hallo,
Rechtsverstöße im Ausland werden im Ausland nach den dortigen Gesetzen geahndet, wenn diese „ausländischen“ Gesetze allerdings gegen deutsches Recht verstößt, darf Deutschland die Amtshilfe des ausländischen Staates in Deutschland nicht vornehmen. Weiter unten:
Hallo,
wie ja auch gleich hier etwas weiter unten ausgeführt ist gibt
es in Deutschland eine Frist von einigen Monaten innerhalb
derer ein Bußgeldbescheid für Ordnungswidrigkeiten, wie z. B.
Geschwindigkeitsüberschreitung, erlassen werden muss.
Gibt es in Italien etwas vergleichbares?
Wenn ja, wie lautete diese?
Gesetzt den Fall ein Bußgeldbescheid wäre danach
fristgerecht/rechtskräftig erlassen, was würde in Deutschland
passieren wenn man nicht zahlt?
***Wie soll im Ausland ein Bußgeldbescheid gegen einen Deutschen erlassen werden? Die Ausländer müssen ja erst einmal die Daten des Deutschen haben und dann müsste der Bußgeldbescheid rechtlich zugestellt worden sein, also wiederum mit einer Anschrift in Deutschland, oder der der Deutsche im Ausland einen offiziellen Wohnsitz?
Ist also die Vollstreckung EU-ausländischer Forderungen
mittlerweile umgesetzt?
***Wie ganz oben; ausländische Urteile müssen in deutsches Recht übertragen werden und da wird geprüft, ob der Rechtsverstoß im Ausland in Deutschland ebenfalls ein Rechtsverstoß wäre und zudem müsste dem Deutschen im Ausland die gleichen Recht zugebilligt worden sein, wie es hier in Deutschland ist und da gelten in der StVO die Verjährungsfristen; also was in Deutschland schon verjährt wäre, kann sowieso nicht umgesetzt werden. Wegen einem Bußgeldbescheid im Bereich KFZ gibt es keine Behörde in Deutschland, die da Nachtschichten einführen, um für eine ausländische Behörde einen Bußgeldbescheid einzutreiben (Kriminelle Rechtsverstöße werden natürlich anders gehand habt).
si
Viele Grüße
Werner