Bußgeldbescheid Italien

Hallo,

wie ja auch gleich hier etwas weiter unten ausgeführt ist gibt es in Deutschland eine Frist von einigen Monaten innerhalb derer ein Bußgeldbescheid für Ordnungswidrigkeiten, wie z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung, erlassen werden muss.

Gibt es in Italien etwas vergleichbares?
Wenn ja, wie lautete diese?

Gesetzt den Fall ein Bußgeldbescheid wäre danach fristgerecht/rechtskräftig erlassen, was würde in Deutschland passieren wenn man nicht zahlt?
Ist also die Vollstreckung EU-ausländischer Forderungen mittlerweile umgesetzt?

Viele Grüße
Werner

Hallo,

Rechtsverstöße im Ausland werden im Ausland nach den dortigen Gesetzen geahndet, wenn diese „ausländischen“ Gesetze allerdings gegen deutsches Recht verstößt, darf Deutschland die Amtshilfe des ausländischen Staates in Deutschland nicht vornehmen. Weiter unten:

Hallo,

wie ja auch gleich hier etwas weiter unten ausgeführt ist gibt
es in Deutschland eine Frist von einigen Monaten innerhalb
derer ein Bußgeldbescheid für Ordnungswidrigkeiten, wie z. B.
Geschwindigkeitsüberschreitung, erlassen werden muss.

Gibt es in Italien etwas vergleichbares?
Wenn ja, wie lautete diese?

Gesetzt den Fall ein Bußgeldbescheid wäre danach
fristgerecht/rechtskräftig erlassen, was würde in Deutschland
passieren wenn man nicht zahlt?

***Wie soll im Ausland ein Bußgeldbescheid gegen einen Deutschen erlassen werden? Die Ausländer müssen ja erst einmal die Daten des Deutschen haben und dann müsste der Bußgeldbescheid rechtlich zugestellt worden sein, also wiederum mit einer Anschrift in Deutschland, oder der der Deutsche im Ausland einen offiziellen Wohnsitz?

Ist also die Vollstreckung EU-ausländischer Forderungen
mittlerweile umgesetzt?

***Wie ganz oben; ausländische Urteile müssen in deutsches Recht übertragen werden und da wird geprüft, ob der Rechtsverstoß im Ausland in Deutschland ebenfalls ein Rechtsverstoß wäre und zudem müsste dem Deutschen im Ausland die gleichen Recht zugebilligt worden sein, wie es hier in Deutschland ist und da gelten in der StVO die Verjährungsfristen; also was in Deutschland schon verjährt wäre, kann sowieso nicht umgesetzt werden. Wegen einem Bußgeldbescheid im Bereich KFZ gibt es keine Behörde in Deutschland, die da Nachtschichten einführen, um für eine ausländische Behörde einen Bußgeldbescheid einzutreiben (Kriminelle Rechtsverstöße werden natürlich anders gehand habt).

si

Viele Grüße
Werner

Hallo,
danke, dass du dir die Mühe gemacht hast mir zu antworten, aber leider ist deine Antwort inhaltlich schlicht falsch.

Soviel weiss ja selbst ich schon, dass es in der EU Abkommen über den Datenaustausch und auch das Eintreiben von Bußgeldern gibt, wobei dann jeweils das Recht des „Tatortes“ zur Anwendung kommt.

Der Halter wird über das Kennzeichen im Heimatland ermittelt und z. B. in D. ist es dann die PD Lüneburg die für die Zustellung ausländischer Bußgeldbescheide zuständig ist.

Was ich nun leider immer noch nicht weiß, ist welche Fristen für die Zustellung der Bescheide aus Italien gelten und ob die Eintreibung der Schuld inzwischen auch in D umgesetzt ist - das war nämlich jahrelang, auch nach Ratifizierung der Abkommen nicht der Fall.

Gruß
Werner