Man stelle sich folgenden Sachverhalt vor. Zwei Autofahrer verabreden sich, weil Fahrer B (ortsunkundig) von Fahrer A (ortskundig) per Konvoi zur ihm unbekannten Zieladresslage durch die Stadt geführt werden soll. Beide Fahrer, A gefolgt vom Fahrer B fahren bei GrünGelb als Linksabbieger auf eine Kreuzung, die zur Stadtautobahnauffahrt führt, und warten den Gegenverkehr ab. Beim anschließenden Räumen der Kreuzung wird der geführte Fahrer B geblitzt. Hätte Fahrer B bei GrünGelb an der Ampel als Linksabbieger angehalten, hätte er die Hilfe von Fahrer A verloren, und wäre in einer Hilfesituation, die hier aber nicht interessiert.
Zwei Probleme aber:
- wie kann sich der Faher B auf den Bußgeldbescheid verhalten und
- noch viel brisanter - geblitzt beim Kreuzungsräumen nach befahren bei GrünGelb - das würde ja bedeuten, wenn keine extra Linksabbiegerphase, daß man bei Grün als Linksabbieger an der Ampel wartend den Gegenverkehr abwarten muß - Hupkonzert inbegriffen. Ansonsten ist es nach einer solchen Situation nur eine Frage der Zeit…
Wie sieht es nach deutscher und praktizierter Rechtslage dabei aus?
E. W.