Hallo liebe Experten,
angenommen man bekommt einen Bußgeldbescheid für etwas zu schnelles Fahren, ohne vorher einen Bescheid über Verwarnungsgeld erhalten zu haben. Chronologie:
- Bußgeldbescheid erhalten, Geldbuße = 15,00 Euro, Gebühren = 23,50 Euro, Gesamt 38,50 Euro
- Einspruch fristgemäß eingelegt, Hinweis auf nichterhaltenes Verwarnungsgeldangebot, Hinweis auf fehlendes Bild
- Antwort auf Einspruch = Verwarnungsgeld sei nicht erforderlich, Bild fehlt noch immer
- Abgabe des Einspruches an StA / AG
- Terminierung einer Hauptverhandlung am AG
Der Fahrzeughalter ist sich sicher, daß er das Fahrzeug im fraglichen Zeitpunkt nicht geführt hat.
Der Fahrzeughalter muß zur Hauptverhandlung persönlich erscheinen.
Wer trägt die Reisekosten in diesem Fall des voraussichtlichen Freispruchs?
Mit freundlichen Grüßen
Ronald