Bußgeldbescheid und AG-Verhandlung

Hallo liebe Experten,

angenommen man bekommt einen Bußgeldbescheid für etwas zu schnelles Fahren, ohne vorher einen Bescheid über Verwarnungsgeld erhalten zu haben. Chronologie:

  • Bußgeldbescheid erhalten, Geldbuße = 15,00 Euro, Gebühren = 23,50 Euro, Gesamt 38,50 Euro
  • Einspruch fristgemäß eingelegt, Hinweis auf nichterhaltenes Verwarnungsgeldangebot, Hinweis auf fehlendes Bild
  • Antwort auf Einspruch = Verwarnungsgeld sei nicht erforderlich, Bild fehlt noch immer
  • Abgabe des Einspruches an StA / AG
  • Terminierung einer Hauptverhandlung am AG

Der Fahrzeughalter ist sich sicher, daß er das Fahrzeug im fraglichen Zeitpunkt nicht geführt hat.

Der Fahrzeughalter muß zur Hauptverhandlung persönlich erscheinen.

Wer trägt die Reisekosten in diesem Fall des voraussichtlichen Freispruchs?

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

  • Antwort auf Einspruch = Verwarnungsgeld sei nicht
    erforderlich, Bild fehlt noch immer

Das ist so korrekt.
Wenn es nur darum ginge sollte man schleunigst den Einspruch zurücknehmen - da kann man nur verlieren und zahlt am Ende drauf.

Der Fahrzeughalter ist sich sicher, daß er das Fahrzeug im
fraglichen Zeitpunkt nicht geführt hat.

Dann hat man in der Regel gute Karten.
Der Tatvorwurf kann nur dem Fahrer gemacht werden. Wenn der Halter nicht der Fahrer war dann wird sich das in der Verhandlung herausstellen und das Verfahren gegen ihn ist einzustellen.

Der Fahrzeughalter muß zur Hauptverhandlung persönlich
erscheinen.

Der Richter wird sich gern selbst davon überzeugen wollen ob der Halter die Person auf dem Blitzerfoto ist.

Gruß Crack

Vielen Dank für die Antwort.

  • Antwort auf Einspruch = Verwarnungsgeld sei nicht
    erforderlich, Bild fehlt noch immer

Das ist so korrekt.

Daß das Verwarnungsgeld nicht erforderlich ist, nimmt der Fahrzeughalter so hin. Die Behörde behauptet zwar, ein Angebot für Verwarnungsgeld geschickt zu haben, dies kam nicht beim Halter an.

Die Behörde sendet aber in ihrer Einspruchserwiderung kein Blitzerfoto mit. Das ist auch korrekt? Vielleicht gibt es ja gar kein verwertbares…

Der Fahrzeughalter ist sich sicher, daß er das Fahrzeug im
fraglichen Zeitpunkt nicht geführt hat.

Dann hat man in der Regel gute Karten.
Der Tatvorwurf kann nur dem Fahrer gemacht werden. Wenn der
Halter nicht der Fahrer war dann wird sich das in der
Verhandlung herausstellen und das Verfahren gegen ihn ist
einzustellen.

Sieht der Halter auch so.

Der Fahrzeughalter muß zur Hauptverhandlung persönlich
erscheinen.

Der Richter wird sich gern selbst davon überzeugen wollen ob
der Halter die Person auf dem Blitzerfoto ist.

Das ist dem Halter schon klar. Unklar ist, wer die Kosten des Halters trägt - Reisekosten zum Gericht und Verdienstausfall. Das ist die Hauptfrage.

Übrigens ist als Anlage zur Ladung zur Hauptverhandlung aufgelistet, welche Beweismittel verwendet werden: Zeugen - leeres Feld, Sachverständige - leeres Feld, Weitere Beweismittel - leeres Feld. Bedeutet das, daß gar keine Beweismittel vorliegen? Wenn ja, was soll dann die Hauptverhandlung überhaupt?

Gruß Crack

Gruß zurück.

Ronald

Die Behörde sendet aber in ihrer Einspruchserwiderung kein
Blitzerfoto mit. Das ist auch korrekt? Vielleicht gibt es ja
gar kein verwertbares…

Auch das ist korrekt. Ein Foto muss nicht zugesandt werden, ob die Behörde das tut ist regional unterschiedlich. Man kann aber Einsichtnahme beantragen. Außerdem sind die Fotos die man zugesandt bekommt fast immer nur sehr schlechte Kopien.

Das ist dem Halter schon klar. Unklar ist, wer die Kosten des
Halters trägt - Reisekosten zum Gericht und Verdienstausfall.
Das ist die Hauptfrage.

Das kann der Halter dann geltend machen wenn er schuldlos ist.

Übrigens ist als Anlage zur Ladung zur Hauptverhandlung
aufgelistet, welche Beweismittel verwendet werden: Zeugen -
leeres Feld, Sachverständige - leeres Feld, Weitere
Beweismittel - leeres Feld. Bedeutet das, daß gar keine
Beweismittel vorliegen? Wenn ja, was soll dann die
Hauptverhandlung überhaupt?

Nun, ein Foto und die dazugehörigen Messdaten wird und muss es geben - sonst würde die Bußgeldbehörde kein Verfahren anstrengen.

Gruß Crack

Hallo,
hast du nur um ein Foto gebeten oder hast du schon angegeben, dass du nicht gefahren bist?
Im ersten Fall kannst du allerhöchstens mit einer Verfahrenseinstellung rechnen (ohne Kostenersatz; Freispruch habe ich noch nie mitbekommen) im zweiten kann (muss aber nicht) es zu einem Freispruch kommen, bei dem deine „notwendigen“ Kosten erstattet werden.

Gruß
HaWeThie

Die Behörde sendet aber in ihrer Einspruchserwiderung kein
Blitzerfoto mit. Das ist auch korrekt? Vielleicht gibt es ja
gar kein verwertbares…

Auch das ist korrekt. Ein Foto muß nicht zugesandt werden, ob
die Behörde das tut ist regional unterschiedlich. Man kann
aber Einsichtnahme beantragen.

Die Behörde hat zwei Schreiben gesandt, in welchen das Bild einfach hätte mitgeschickt werden können.

Außerdem sind die Fotos die man
zugesandt bekommt fast immer nur sehr schlechte Kopien.

Wäre besser als gar nichts gewesen.

Das ist dem Halter schon klar. Unklar ist, wer die Kosten des
Halters trägt - Reisekosten zum Gericht und Verdienstausfall.
Das ist die Hauptfrage.

Das kann der Halter dann geltend machen wenn er schuldlos ist.

Na das ist doch was. Aber ist es sicher, daß der schuldlose Halter diese Kosten ersetzt bekommt? In welchen §§ steht das?

Übrigens ist als Anlage zur Ladung zur Hauptverhandlung
aufgelistet, welche Beweismittel verwendet werden: Zeugen -
leeres Feld, Sachverständige - leeres Feld, Weitere
Beweismittel - leeres Feld. Bedeutet das, daß gar keine
Beweismittel vorliegen? Wenn ja, was soll dann die
Hauptverhandlung überhaupt?

Nun, ein Foto und die dazugehörigen Messdaten wird und muss es
geben - sonst würde die Bußgeldbehörde kein Verfahren
anstrengen.

Warum ein Verfahren angestrengt wird, soll hier nicht spekuliert werden. Letztlich ist der Schriftverkehr auf beiden Seiten und die Beschäftigung mit der Sache als solche wahrscheinlich teurer als das Bußgeld nebst Gebühren. Da will offenbar keiner nachgeben.

Spannend bleibt, warum im Verzeichnis keine Beweismittel aufgeführt sind. Absolut keine. Gut, das Verzeichnis hat keine Unterschrift und kann auch sonst mit 'nem üblichen Word erstellt werden, die rechtliche Relevanz ist daher eher fraglich.

Gruß Crack

Hallo,
hast du nur um ein Foto gebeten oder hast du schon angegeben,
daß du nicht gefahren bist?

  • Einspruch mit Begründung: „Es entspricht nicht den Tatsachen, daß ich als Fahrer die Ordnungswidrigkeit begangen habe“

  • Auf das fehlende Foto wurde nur hingewiesen, es wurde nicht konkret angefordert.

Im ersten Fall kannst du allerhöchstens mit einer
Verfahrenseinstellung rechnen (ohne Kostenersatz; Freispruch
habe ich noch nie mitbekommen) im zweiten kann (muss aber
nicht) es zu einem Freispruch kommen, bei dem deine
„notwendigen“ Kosten erstattet werden.

Was ist dann zu erwarten, wenn der Richter das Foto mit dem vor ihm stehenden Fahrzeughalter vergleicht und feststellt, daß er es gar nicht gewesen sein kann? Einstellung, offenbar ohne Kostenersatz, oder Freispruch mit Kostenersatz?

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Die Behörde hat zwei Schreiben gesandt, in welchen das Bild
einfach hätte mitgeschickt werden können.

Außerdem sind die Fotos die man
zugesandt bekommt fast immer nur sehr schlechte Kopien.

Wäre besser als gar nichts gewesen.

Rechtlich gesehen muss kein Foto dabei sein, das wäre dann wohl für manche Behörde zu viel Bürgerfreundlichkeit.

Das ist dem Halter schon klar. Unklar ist, wer die Kosten des
Halters trägt - Reisekosten zum Gericht und Verdienstausfall.
Das ist die Hauptfrage.

Das kann der Halter dann geltend machen wenn er schuldlos ist.

Na das ist doch was. Aber ist es sicher, daß der schuldlose
Halter diese Kosten ersetzt bekommt? In welchen §§ steht das?

Meines Wissens nach werden bei einem Freispruch die vollen Kosten ersetzt.

Nun, ein Foto und die dazugehörigen Messdaten wird und muss es
geben - sonst würde die Bußgeldbehörde kein Verfahren
anstrengen.

Warum ein Verfahren angestrengt wird, soll hier nicht
spekuliert werden. Letztlich ist der Schriftverkehr auf beiden
Seiten und die Beschäftigung mit der Sache als solche
wahrscheinlich teurer als das Bußgeld nebst Gebühren. Da will
offenbar keiner nachgeben.

Kann ich auch nicht nachvollziehen. Offenbar geht die Bußgeldbehörde davon aus das Halter und Fahrer identisch sind. Gerichtsverfahren werden nur dann angestrengt wenn sich die Bußgeldbehörde sicher ist, man müsste nur wissen worauf diese Sicherheit hier beruhen soll. Aber der Sachbearbeiter muss die Kosten ja nicht tragen sondern am Ende der Steuerzahler…

Gruß Crack

Hi
Spruch unter Juristen: Vor Gericht und auf Hoher See ist man in Gottes Hand.

Üblich ist in solchem Fall die Einstellung - jeder trägt seine Kosten selbst.
Selbst wenn es zum Freispruch mit Erstattung der notwendigen Kosten kommen sollte:
Mit der Formulierung hast du nicht angegeben, dass du nicht gefahren bist - somit die Kosten für die Gerichtsverhandlung selbst verursacht - sie wäre nicht notwendig gewesen.

Gruß
HaWeThie