Bußgeldbescheid verjährt

Ich wurde am 02.05.22 außerorts geblitzt mit 20 km/h zu viel. Am 31.05.22 habe ich dazu einen Zeugenfragebogen bekommen - mit Foto im Profil -, auf den ich nicht geantwortet habe. Am 30.07.22 bekam ich mit der 2. Post einen Anhörungsbogen, auf den ich auch nicht geantwortet habe. Den 3. Brief mit Einschreiben bekam ich nun als Bußgeldbescheid am 25.08.22 mit dem ich bis zum 30.09.22 ein Bußgeld von 88,50 € zahlen soll.
Ist das inzwischen alles verjährt?
Danke für eure Hilfe.
V.H. Heidi

Wovon träumst du nachts? Zahl das, bevor es noch teurer wird!

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Hallo,

BGB §195.

Nein. (Zumindest, falls Du Dich nicht mit den Daten vertippt hast.)

Nein, habe mich leider nicht vertippt. Ich hatte noch eine kleine Hoffnung, dass der eigentliche Bußgeldbescheid doch schon über ein Vierteljahr hinausgeht. Da werde ich wohl in den sauren Apfel beißen müssen. :grimacing:

Kopf in den Sand stecken ist gerade bei Behördensachen nie eine gute Idee.
Es wird nur immer teurer für dich.

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Oh, Mann, da habe ich ganz schön Mist erzählt und bitte um Entschuldigung. Natürlich gilt hier erstmal nicht der §159 BGB, sondern §26 StVG (Straßenverkehrsgesetz). Danach beträgt die Verjährungsfrist 3 bzw. 6 Monate (je nach „Zustand“ des Verfahrens).

Da das Verfahren zeitgemäß eröffnet wurde, gilt für Dich die Verjährung von 6 Monaten. Da die Verzögerung allerdings nicht bei der Behörde zu suchen ist, sondern in Deiner Untätigkeit, beginnt sie, soweit ich mich erinnere, mit jedem Schreiben der Behörde erneut.

Mit anderen Worten: selbst durch Deine Verzögerungstaktik ist noch keine Verjährung eingetreten. Ich würde jetzt zahlen, bevor es richtig teuer wird.

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O.k., ich komme ja wohl nicht rundrum. Aber auch wenn ich auf die vorherigen Schreiben geantwortet hätte, würde mir das am Ende auch nicht helfen.
Danke für die Info.

Die Verjährungsfrist beträgt hier 3 Monate. Siehe §26 StVG

Durch den Anhörungsbogen wurde diese aber unterbrochen, die 3 Monate begannen damit erneut.
Da der Bußgeldbescheid innerhalb dieser Frist erlassen wurde, ist das auch alles rechtens.

Wenn du jetzt zahlst, nicht. Wenn du jetzt aber weiter den Kopf in den Sand steckst, wird’s, wie bereits erwähnt, nur teurer. Solltest du vom ADAC eine (Verkehrs-)Rechtsschutzversicherung haben, kannst du jetzt schon etwas sparen (später aber auch nicht wirklich):

Geldbuße 60 Euro

Hinweis: Das Bußgeld ist zusätzlich mit ca. 28,50 Euro für Auslagen und Gebühren verbunden. Wenn Sie eine ADAC Rechtsschutzversicherung haben, können Ihnen diese Auslagen und Gebühren erstattet werden.

Dann träum weiter. Sorry, aber bei einer solchen Naivität gehen die Pferde mit mir durch!