Bußgeldbescheid während Zahlfrist rechtens?

x wird eine Gewschindigkeitsüberschreitung vorgeworfen. Anhand des Beweisfotos kann der Fahrer von x nicht ermittelt werden da das Gesicht zu einem Großen Teil verdeckt ist.
Nun wurde mitgeteilt das der Fahrer anhand eines Fotoabgleiches ermittelt worden sei. Die entsprechenden Merkmale wurde mitgeteilt. In einem weiteren Schreiben teilt x mit das auch einige der Merkmale nicht durch das verdeckte Bild nicht zu erkennen sind.
Obwohl die Zahlfrist des Verwarngeldes noch nicht abgelaufen ist erlässt nun Amt einen Bußgeldbescheid und unterstellt das die Zahlung des Verwarngeldes abgelehnt worden sei.

Ist der Erlass des Busgeldbescheides während einer laufenden Frist rechtens?
Macht es erfahrungsgemäs „Sinn“ sich diesbezüglich um einen Anwolt zu bemühen?

Danke schon einmal
Noris

Ist der Erlass des Busgeldbescheides während einer laufenden
Frist rechtens?

Wenn ich das richtig sehe, gingen ja das Verwarnungsgeldangebot und der Bußgeldbescheid an unterschiedliche Personen. Da keine Pflicht besteht, ein Verwarnungsgeldangebot zu unterbreiten, wird man den Bußgeldbescheid als rechtmäßig erachten können.

Hallo!

erfahrungsgemäß weiß man aber, wer das Fahrzeug genutzt hatte oder nicht ?
es geht also wieder nur darum, wie komme ich um die Zahlung herum wenn ich mich dumm stelle und sage, "Auf Foto sieht man ja gar nichts. Das bin nicht ich "

MfG
duck313

Hi
eine Verwarnung soll eine „lässliche Verkehrssünde“ unbürokratisch für den Betroffenen und die Behörde ahnden.
In dem Moment, wo der „Unhold“ an die Behörde schreibt, ist das unbürokratisch hinfällig geworden, da der Sachbearbeiter sich wieder die Akte ziehen und sich den Fall genauer anschauen muss. Dabei entstehen Kosten, die der Betroffene zu zahlen hat - daher der Bußgeldbescheid.

Merke: eine Verwarnung muss angenommen werden oder es führt zum Bußgeldverfahren.
Darauf wird in der Verwarnung ausdrücklich (hier sogar in Fettdruck) hingewiesen.
Also: Verwarnung = Friss oder stirb

Gruß
HaWeThie