x wird eine Gewschindigkeitsüberschreitung vorgeworfen. Anhand des Beweisfotos kann der Fahrer von x nicht ermittelt werden da das Gesicht zu einem Großen Teil verdeckt ist.
Nun wurde mitgeteilt das der Fahrer anhand eines Fotoabgleiches ermittelt worden sei. Die entsprechenden Merkmale wurde mitgeteilt. In einem weiteren Schreiben teilt x mit das auch einige der Merkmale nicht durch das verdeckte Bild nicht zu erkennen sind.
Obwohl die Zahlfrist des Verwarngeldes noch nicht abgelaufen ist erlässt nun Amt einen Bußgeldbescheid und unterstellt das die Zahlung des Verwarngeldes abgelehnt worden sei.
Ist der Erlass des Busgeldbescheides während einer laufenden Frist rechtens?
Macht es erfahrungsgemäs „Sinn“ sich diesbezüglich um einen Anwolt zu bemühen?
Danke schon einmal
Noris