Hallo,
mal rein hypothetisch betrachtet und nur mal angenommen, jemand parkt auf dem
Parkplatz eines Supermarktes. Der Supermarkt hat eine Firma beauftragt, die blau-
en Parkscheiben auf dem Gelände zu kontrollieren.
Darf diese Firma dann selbst festgelegte Bußgelder per Knöllchen kassieren? Bei
der Einfahrt steht ein Schild, das auf die Parkscheibenpflicht hinweist. Es gibt aber
kein Schild das auf Strafen oder Bußgelder hinweist, - lediglich steht dort geschrie-
ben dass abgeschleppt wird. Auch ist kein Bußgelkatalog i dem Supermarkt zur öf-
fentlichen Einsichtnahme ausgelegt, aus dem d. Höhe d. Bußgelder für jedermann
ersichtlich sind (ist sowas überhaupt üblich?).
Klar darf der Eigentümer oder von ihm beauftragte Firmen auf seinem Privatgrund
abschleppen lassen. Aber exorbitante Bußgelder ohne Vorwarnung verhängen??
Eine Besitzstörung ist auch nicht durch den Kunden des Supermarktes erkennbar,
da dieser tatsächlich dort einkaufte (Beleg durch Kassenbon vorhanden).
Noch interessanter wird die Frage, wenn es um Schwerbehindertenparkplätze auf
diesem Privatgrund geht (Supermarkt-Parkplatz) oder um Mutter-mit-Kind Parkplät-
ze auf diesem Privatgrund. Müssen Schwerbehinderte auf Privatgrund überhaupt
ihre Ausweise hinter die Windschutzscheibe legen? Müssen gar Mütter mit Kind ih-
re in Anspruch genommenen Spezialparkplätze, gegenüber der v. Eigentümer be-
auftragten Firma (Parkplatzkontrolle) begründen und belegen?? Oder andernfalls
frei von der Firma festgelegte, exorbitante Bußgelder hinnehmen?
Danke und viele Grüße,
Yedi386