Bußgeldstelle meldet sich nicht

hallo Wissende,

angenommen gegen ein Verwarnungsgeld wg. „Anhänger steht ohne Zugfahrzeug mehr als 14 Tage unbewegt auf einer Stelle“ wird Widerspruch erhoben und die entsprechende Stelle gibt die Info dass der Fall an die Bußgeldstelle weitergeleitet wurde.
Muss die Bußgeldstelle über den Sachstand, ggfs. Einstellung des Verfahrens, informieren und wenn ja innerhalb welcher Zeit?
Muss im Fall des Falles der Beweis zum Verstoß vorgelegt werden?
Wer ist überhaupt beweispflichtig?
Was sollte man tun um zukünftigen ungerechtfertigten Vorwürfen entgegentreten zu können?
Kann es verlangt werden ein Fahrtenbuch zu führen?

schönen Dank schon mal vorab

pm

Hallo!

Na, beweispflichtig ist die Behörde. Und ohne einen eigenen Anhaltspunkt ihres Außendienstmitarbeiters wäre sie gar nicht tätig geworden.
Typisch Kreidestrich am Reifen oder die Stellung des Reifenventils wurde protokolliert und bei Nachkontrolle war sie noch gleich = nicht bewegt.
Ein Abstellprotokoll mag nützlich sein, aber dann stünde doch Aussage Parker und Aussage Ordnungsamtsmitarbeiter gegenüber.

Protokoll kann man doch beliebig aufsetzen, welchen Wert soll ein Richter dem zumessen, wenn das Protokoll des Ordnungsamtes sagt, Hänger wurde innerhalb der 14 Tage nicht bewegt ?

MfG
duck313

hi,
der „Anhaltspunkt“ ist ein!! Foto, Kreidestriche gab’s keine. Ausserdem wurde der Hänger innerhalb der Frist bewegt. Einem Nachbarn gehts definitiv genauso, er kann Zeugen benennen die seinen Hänger während der fraglichen Zeit benutzt haben.
Im vergangenen Jahr wurde ein Verwarnungsgeld gefordert, während der fraglichen Zeit wurde der Hänger zum Motorradtransport im Ausland benutzt, nach Widerspruch wurde in diesem Fall eingestellt. Jetzt wurde trotz Widerspruch weitergeleitet an die Bußgeldstelle, das spricht doch Bände.
Müssen die Meldung machen wenn das Bußgeldverfahren eingestellt wird oder können die sich lautlos aus der Affäre stehlen?
Habe ich Anspruch auf Information?
Gespannt wie es weitergeht

pm

Hi
zur ersten Frage: wenn du ein Verwarnungsgeld nicht zahlst sondern dein Recht auf Anhörung wahrnimmst, dich also äußerst, hat die Behörde die Möglichkeit
a) einen Bußgeldbescheid gegen dich zu erlassen - das muss innerhalb von drei Monaten nach der Anhörung/Verwarnung geschehen
b) das Verfahren einzustellen - über die Einstellung muss sie nicht informieren.

Gruß
HaWeThie

Hallo!

Ein Foto allein nützt überhaupt nichts, es beweist, Hänger stand am Fotodatum dort. Das darf er ja.

Kreidestrich muss nicht sein, Ventilstellung wird notiert(also Ventil z. B. 11 Uhr-Stellung),vielleicht sogar auf beiden Achsseiten getrennt. Die Handgeräte der Ordnungsamtsmitarbeiter ermöglichen das standardmäßig, wird auch bei sonstigen Parkern angewandt.

Nur das und ein Anfangsdatum mit Ventilstellung und ein Enddatum mit Ventilstellung kann das Nichtbewegen dokumentieren.

Wenn man Einspruch eingelegt hat, dann entscheidet die Bußgeldstelle, ob die Hinweise ausreichen oder nicht. Dann erlässt sie das Bußgeld. Dagegen kann man erneut Einspruch einlegen, dann käme es zum Gerichtsverfahren(wenn nicht zurückgezogen wird).
Spätestens dort müssen die Beweise der Behörde auf den Tisch und bewertet werden.
Ein Anwalt kann sie auch vorher einsehen und Behörde auf Fehler hinweisen und so das Verfahren einstellen lassen.

MfG
duck313

halli hallo,

verschiedene Fragen wurden geklärt, andere stehen noch im Raum. So ist jetzt klar dass ohne Meldung eingestellt werden kann und die Verfahren der Beweisführung wurden aufgezeigt. Was mich interessiert ist wie ich mich zukünftig wehren sollte bzw. wie ich die verantwortliche Behörde auf die „Fähigkeiten“ seiner Angestellten aufmerksam machen kann bzgl.
wissentlicher falscher Beschuldigung…
habe ich Anspruch auf Information bzgl. des Sachstandes??
muss die Begründung der Einstellung mitgeteilt werden wenn sie erfolgt ist??
amtlich sanktionierte Schikane zwingt mich aktiv zu werden, unternehme ich nichts weil ich weiss dass die Beschuldigung unwahr ist bin ich automatisch dran…

Sollte ich ggfs. Anzeige erstatten wg. „Amtsmissbrauch“ oder wie das sonst zu bezeichnen ist um zu demonstrieren dass es so nicht geht. Der Zirkus im vergangenen Jahr wo der Hänger überhaupt nicht vor der Tür stand wg. Urlaub im Ausland und jetzt wo er nicht 14 Tage unbewegt abgestellt war. Ein Nachbar hat momentan den gleichen Dreck an der Backe, er kann Zeugen benennen die seinen Hänger benutzt haben. Wieviele Verfahren, basierend auf Wunschdenken / Einbildung, noch auf das Konto dieses Zeitgenossen gehen weiss der Geier. Es kann doch nicht wahr sein dass ein letztlich von meinen Steuergeldern mitfinanzierter -Gehilfe- machen kann was er will.

es bleibt spannend pm