Hallo Experten,
angenommen, ein Radfahrer fährt über eine rote Ampel und wird von der Polizei gestoppt. Er gibt das Vergehen zu, und wird informiert dass er mit einer Strafe in Höhe von 100 Euro zu rechnen hat.
Nach einigen Wochen bekommt der Radfahrer einen Anhörungsbogen zum Bußgeldverfahren, in dem ihm als Radfahrer vorgeworfen wird dass er „als Führer eines Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein Mobil- oder Autotelefon (…) aufnahm oder hielt“. Ein Polizist ist als Zeuge benannt. Die zu erwartende Strafe für diese Vergehen wäre 25 Euro, aber der Radfahrer hat definitiv nicht auf dem Fahrrad telefoniert.
Fragen:
Soll der Radfahrer froh sein dass er „nur“ mit der geringeren Strafe von 25 Euro davon kommt und das Vergehen (das er nicht begangen hat) gestehen? Kann er in diesem Fall trotzdem noch zusätzlich mit dem Überfahren der roten Ampel belangt werden?
Was passiert wenn der Radfahrer dem Vorwurf widerspricht, der Polizist (der vielleicht zwei Radfahrer die er am selben Tag erwischt hat verwechselt) darauf besteht dass er die Ordnungswidrigkeit begangen hat?
Kann der Radfahrer Akteneinsicht verlangen?
Danke im Voraus für alle Kommentare!!
Jess