BVG | Schwarzfahren | Wie krass sind die?

Moin Leute,

also ein guter Freund von mir hat folgende Situation:
Vor einiger Zeit wohnte er wegen seines Studiums in Hamburg, ist aber vor knapp 3 Wochen nach Berlin umgezogen, weil er nun dort seine Masterarbeit schreibt. Der Umzug und die neue Situation führten dazu, dass er (als Student sowieso) knapp bei Kasse ist und sich dazu entschied erstmal eine Weile schwarzzufahren. Das ging nun circa 2 Wochen gut, dann aber wurde er in der U-Bahn kontrolliert und konnte keinen gültigen Fahrausweis vorzeigen. Die Kollegen der BVG baten ihn auszusteigen und seinen Ausweis zur Aufnahme der Personalien vorzuzeigen. Alles soweit normal.Da er sich aber noch nicht umgemeldet hat und sowie mit dem Gedanken spielt, das noch eine Weile hinauszuzögern - er weiß, dass in Deutsch eine gesetzliche Meldepflicht besteht - haben die Kollegen der BVG seine nicht mehr gültige Hamburger Adresse notiert.Nun meine Frage:Wie sollte / könnte die Berliner Verkehrsgesellschaft die Forderungen für das erhöhte Beförderungsentgeld von 40 Euro durchsetzen, ohne zu wissen wo er sich eigentlich momentan befindet? Wie könnten die eventuellen rechtlichen Konsequenzen für meinen Freund aussehen, sollte es der BVG doch irgendwie gelingen ihn ausfindig zu machen?Man muss evtl. noch dazu erwähnen, dass er temporär bei einem guten Bekannten zur Untermiete wohnt, aber auch dieses Mietverhältnis nur mündlich zwischen den beiden besteht, d.h. praktisch weiß niemand, außer seiner engsten Bekannten, wo er sich momentan in Deutschland aufhält.Ich bitte um konstruktive Antworten - also kein: „Man fährt ja auch nicht schwarz, selber schuld!“ oder „Man musst seinen aktuellen Wohnsitz anmelden, sonst macht man sich strafbar!“ oder ähnliches. Bitte keine Moralapostel, sondern nur Aussagen zur möglichen Vorgehensweise der BVG in diesem Fall. Vielen Dank Leute!

Hi,

Die BVG wird das irgendwann an ein Inkassobüro abgeben und die werden über das Meldeamt eine Adressermittlung durchführen. Denn irgendwann wird er sich ja ummelden. Das bleibt dann nicht mehr bei 40 EUR. Mit etwas „Glück“ gibt es noch eine Anzeige bei der Polizei.

„Man musst seinen aktuellen Wohnsitz anmelden, sonst macht man sich strafbar!“

Macht man nicht, ist nur eine Ordnungswidrigkeit.

Gruss
K

1.Warum ist der Student nicht an einer Hochschschule eingeschrieben ?

Das Semesterticket ist als Solidarbeitrag zwangsweise von allen Studenten mit dem
Semesterbeitrag zu bezahlen.
Somit würde sich die Ticketfrage von selbst erledigen

  1. vorsätzliches kriminelles Handeln

Sollte das Verkehrsunternehmen von diesem Verhalten erfahren,würde auf jeden Fall Strafantrag gestellt werden.

Die BVG wird das irgendwann an ein Inkassobüro abgeben und die werden über das Meldeamt eine Adressermittlung durchführen. Denn irgendwann wird er sich ja ummelden.

Und genau da sind wir beim Punkt. Wie lange wird die BVG nach seinem neuen Wohnort, den er ‚irgendwann‘ anmeldet, suchen? Wenn er sich erst in einem halben oder dreiviertel Jahr ummeldet, kann sein Aufenthaltsort bzw. Wohnort erst frühestens zu diesem Zeitpunkt festgestellt werden, vorher nicht. Ist die BVG so hartnäckig? Das ist die Frage :smile:

1.Warum ist der Student nicht an einer Hochschschule eingeschrieben ?

Ich verstehe den Einwand nicht ganz. Er ist natürlich an der Uni Hamburg eingeschrieben. Mit seinem Semesterticket kann er den Nahverkehr in Hamburg natürlich kostenfrei nutzen, nur hilft ihm das in Berlin doch nicht weiter, oder was meinstr du?

1.Warum ist der Student nicht an einer
Hochschschule eingeschrieben ?

Ich verstehe den Einwand nicht ganz. Er ist natürlich an der
Uni Hamburg eingeschrieben. Mit seinem Semesterticket kann er
den Nahverkehr in Hamburg natürlich kostenfrei nutzen, nur
hilft ihm das in Berlin doch nicht weiter, oder was meinstr
du?

Der Student ist nach Berlin gewechselt, um seine Masterarbeit zu schreiben. Dazu muß er doch wohl in Berlin immatrikuliert sein…

Nein, das hast du falsch verstanden, habe mich diesbezüglich aber auch nicht klar genug ausgedrückt. Die Masterarbeit schreibt er in einem Berliner Unternehmen, ist aber immer noch in Hamburg immatrikuliert.

Wenn er sich erst in einem halben oder dreiviertel Jahr
ummeldet, kann sein Aufenthaltsort bzw. Wohnort erst
frühestens zu diesem Zeitpunkt festgestellt werden, vorher
nicht. Ist die BVG so hartnäckig? Das ist die Frage :smile:

Ja, so einfach kommt man ums Bezahlen nicht herum.

Der Student ist nach Berlin gewechselt, um seine Masterarbeit
zu schreiben. Dazu muß er doch wohl in Berlin immatrikuliert
sein…

Nein. Wo er seine Masterarbeit schreibt ist seine Sache. :smiley: Wenn er beispielsweise seine Arbeit in einem Berliner Unternehmen schreibt, kann die Uni sein wo sie will, er muss einige Zeit in Berlin leben.

Interessanter Fall.

Dein Freund hat sich also nicht umgemeldet. Das bedeutet offiziell wohnt er noch in seiner Hamburger Wohnung, die inzwischen nicht mehr von ihm bewohnt wird. Das ist eine recht unschöne Sache, denn das Meldeamt wird das jetzt, wo ein Bußgeldverfahren anhängig ist im Zuge der Ermittlungen sicherlich mitbekommen. Das heisst da werden auf jeden Fall weitere Gebühren fällig.

Sollte jemand auf die Idee kommen, es handelt sich um einen vorsätzlichen Betrugsversuch, wirds auch strafrechtlich relevant. Das ganze könnte also durchaus unerfreulich werden.

Naja, noch kann er ja das erhöhte Beförderungsentgelt ja einfach bezahlen und sich danach regulär ummelden, ohne dass weitere Strafen auf ihn zukommen.

Die Frage ist halt nur:
Wie zum Teufel soll die BVG herausfinden, wo genau mein Freund gerade steckt, wenn doch niemand (außer seine engen Kontakte) weiß, wo er sich momentan befindet??

Die Stadt Hamburg (sowie auch Berlin) kennt nur seine alte Adresse, unter der er nicht mehr anzutreffen ist. Keiner der Behörden kann ohne Weiteres herausfinden, wo er genau ist. Die Polizei könnte nach ihm fahnden, ok.

Dass das natrürlich strafrechtliche Folgen hätte, ist mir und auch meinem Freund völlig klar.

Nur meine Frage bleibt, wie gehen die dann vor in diesem Fall? (Man muss bedenken, es bleibt lediglich ein Delikt wegen Schwarzfahrens. Er hat niemanden ermordet, so dass unbedingt in ganz Deutschland nach ihm gesucht werden müsste)

Aber der Einwand von Zerschmetterling ist sicherlich richtig, dass ab dem Zeitpunkt, an dem sich mein Freund wieder in irgendeiner Stadt meldet, er automatisch wieder auffindbar ist und demzufolge alle Forderungen direkt in seinem (neuen) Briefkasten landen.

Er dachte sich vielleicht, dass die BVG in diesem Fall schon vorher aufgibt und erst gar nicht solche Maßnahmen einleitet, da das ja schon eher ein Ausnahmefall ist. Genau deshalb frage ich in die Runde, ob jemand schon mal Erfahrungen mit ähnlichen Situationen gehabt hat.

Natürlich, ich verstand „will in Berlin seine Masterarbeit schreiben“ eben als: „Will an einer der Berliner Universitäten seinen Master machen“. Selbstverständlich läßt sich eine Masterarbeit auch auf einer Berghütte schreiben…

1.Warum ist der Student nicht an einer Hochschschule
eingeschrieben ?

Wer hat das behauptet?

Das Semesterticket ist als Solidarbeitrag zwangsweise von
allen Studenten mit dem
Semesterbeitrag zu bezahlen.

Und deutschlandweit gültig? Das wäre mir aber neu.

Somit würde sich die Ticketfrage von selbst erledigen

Tut’s nicht. Wenn er in Hamburg studiert, die Masterarbeit jedoch in Berlin anfertigt, gilt sein Semesterticket aus Hamburg doch nicht in Berlin!

Ebenfalls grußlos

Gut, dann fasse ich kurz zusammen:

Niemand weiß genau wie die BVG in diesem Fall vorgehen würde.

Eine Möglichkeit bislang wäre eine polizeiliche Fahndung, analog zu einem gesuchten Mörder, der untergetaucht ist. (Schon ein bisschen übertrieben für einen Schwarzfahrer, in meinen Augen)

ODER die Post vom Inkassounternehmen, welche den Briefkasten meines Freundes bis zum Zeitpunkt seiner Ummeldung nicht erreichen kann, weil er keinen hat, stapelt sich irgendwo und ist erst dann zustellbar, wenn er wieder einen angemeldeten (und bezogenen) Wohnsitz hat.
Seh ich das soweit richtig? Gibt es noch andere Szenarien?

Hallo,

. …ODER die Post vom Inkassounternehmen …

Es soll auch Inkassounternehmen geben,die haben nicht nur Mitarbeiter die am
Schreibtisch sitzen,sondern sind im Aussendienst tätig.

Die Methoden eine Person ausfindig zu machen sind dort sehr vielfältig und diese
hier aufzuführen sprengt den Rahmen.

Der Schuldner sollte sich nur nicht wundern,wenn er diese Kosten im nachhinein
auf´s „Auge“ gedrückt bekommt.

Nach meinem dafürhalten steht die schuldnerische Summe hierbei in keinem
Verhältniss wie z.B. einer „bundesweiten Fahndung“ des Schuldners.

Die BVG wird die Personalien im System speichern und diese wahrscheinlich
erst bei Begleichung löschen.
Ob Verkehrsunternehmen bundesweit interne Datenabgleiche über „Schwarzfahrer“
austauschen kann ich nicht beurteilen und wenn ja,werden diese es bestimmt nicht
zugeben.

LG Bollfried

vielen dank