Moin Leute,
also ein guter Freund von mir hat folgende Situation:
Vor einiger Zeit wohnte er wegen seines Studiums in Hamburg, ist aber vor knapp 3 Wochen nach Berlin umgezogen, weil er nun dort seine Masterarbeit schreibt. Der Umzug und die neue Situation führten dazu, dass er (als Student sowieso) knapp bei Kasse ist und sich dazu entschied erstmal eine Weile schwarzzufahren. Das ging nun circa 2 Wochen gut, dann aber wurde er in der U-Bahn kontrolliert und konnte keinen gültigen Fahrausweis vorzeigen. Die Kollegen der BVG baten ihn auszusteigen und seinen Ausweis zur Aufnahme der Personalien vorzuzeigen. Alles soweit normal.Da er sich aber noch nicht umgemeldet hat und sowie mit dem Gedanken spielt, das noch eine Weile hinauszuzögern - er weiß, dass in Deutsch eine gesetzliche Meldepflicht besteht - haben die Kollegen der BVG seine nicht mehr gültige Hamburger Adresse notiert.Nun meine Frage:Wie sollte / könnte die Berliner Verkehrsgesellschaft die Forderungen für das erhöhte Beförderungsentgeld von 40 Euro durchsetzen, ohne zu wissen wo er sich eigentlich momentan befindet? Wie könnten die eventuellen rechtlichen Konsequenzen für meinen Freund aussehen, sollte es der BVG doch irgendwie gelingen ihn ausfindig zu machen?Man muss evtl. noch dazu erwähnen, dass er temporär bei einem guten Bekannten zur Untermiete wohnt, aber auch dieses Mietverhältnis nur mündlich zwischen den beiden besteht, d.h. praktisch weiß niemand, außer seiner engsten Bekannten, wo er sich momentan in Deutschland aufhält.Ich bitte um konstruktive Antworten - also kein: „Man fährt ja auch nicht schwarz, selber schuld!“ oder „Man musst seinen aktuellen Wohnsitz anmelden, sonst macht man sich strafbar!“ oder ähnliches. Bitte keine Moralapostel, sondern nur Aussagen zur möglichen Vorgehensweise der BVG in diesem Fall. Vielen Dank Leute!