C1 SZ 171 und Führen eines Omnibusses

Hi Wissende,

im Wiki ist zu lesen, Führerscheinklasse C1 SZ 171 würde das Führen eines Busses mit <7.5t zGG >> mit einem Beifahrer << erlauben.

Kann mir jemand diesen Passus in den Gesetzestexten zeigen? Bisher ging ich davon aus, dass dieses nur ohne Beifahrer erlaubt wäre (auch bei der Erklärung der Schlüssel ist nur von „ohne Fahrgästen“ die Rede. Ist also ein Beifahrer kein Fahrgast?) 

Und bei der Gelegenheit: Würde diese Erlaubnis dann nur national oder europaweit gelten?

Gruß
E.

Hallo !

Aber Schlüsselzahl 171 gilt nur national!

MfG
duck313

Hallo,

z.B. auf der Seite des TÜV Nord (www.tuev-nord.de) ist die Anlage 9 „Verwendung von Schlüsselzahlen“ dargestellt. Daraus geht alles hervor.

Fahrgäste sind Personen, die gegen Entgelt befördert werden.
„Personen“ sind Mitfahrer ohne Entgelt wie z.B. Werkstattpersonal auf einer Probefahrt, der zweite Busfahrer etc.

Hi,

z.B. auf der Seite des TÜV Nord (www.tuev-nord.de) ist die
Anlage 9 „Verwendung von Schlüsselzahlen“ dargestellt. Daraus
geht alles hervor.

es wäre nett, wenn du immer einen Link nennen würdest, auf was du dich beziehst.

Sofern du

http://www.tuev-nord.de/cps/rde/xbcr/SID-7F9C039E-A3…

gemeint hast,

Fahrgäste sind Personen, die gegen Entgelt befördert werden.
„Personen“ sind Mitfahrer ohne Entgelt wie z.B.
Werkstattpersonal auf einer Probefahrt, der zweite Busfahrer
etc.

dann sag mir bitte mal, wo in dem oben genannten Dokument die Begrifflichkeiten „Personen“, „Mitfahrer“, „Fahrgäste“ oder „Werkstattpersonal“ definiert werden.

Gruß
E.

Wo ist eigentlich dein Problem?

Mit C1 darf man Fahrzeuge bis max 8 Sitzplätze fahren (zuzügl. Fahrersitz), Omnibusse sind definiert als Fahrzeuge mit mehr als 8 Sitzplätzen. Ergo darf man keinen Omnibus mit C1 fahren. Man benötigt für Busse D.
Mit C1 darf man keine Personenbeförderung (Taxi, Mietwagen) machen. Personenbeförderung bedeutet Mitnahme von Personen gegen Entgelt das höher ist als die Selbstkosten. Man benötigt den Personenbeförderungsschein Taxi bzw. Mietwagen.

Mit C1 darf man Fahrzeuge bis max 8 Sitzplätze fahren (zuzügl.
Fahrersitz), Omnibusse sind definiert als Fahrzeuge mit mehr
als 8 Sitzplätzen. Ergo darf man keinen Omnibus mit C1 fahren.
Man benötigt für Busse D.

Das ist definitiv falsch. Wenn die Schlüsselzahl 171 vorhanden ist, darf ein C1 171 Besitzer durchaus einen entsprechenden Omnibus fahren (natürlich keinen mit 25t :wink:)

Mein Problem? Das ist im ursprünglichen Posting beschrieben.

Es gibt naemlich unterschiedliche Aussagen, wer sich neben dem eigentlichen Führer noch im Bus befinden darf.

Und ich warte immer noch auf deinen Link.

Nochmal: C 1 - SZ 171 kommt vor der FE-Reform daher und begründet Busse ohne Fahrgäste; also Werkstattpersonal, Ersatzfahrer etc. dürfen mitgenommen werden.
Hat man früher in der Fahrschule bei Kl. 2 gelernt - ich jedenfalls.
Die Gültigkeit ist national, wurde auch schon gesagt (siehe TÜV-Merkblatt).
Die Mitnahme von Fahrgästen ist untersagt.
Mit anderen Worten: Es dürfen nur leere Busse auf Werkstattfahrten oder Überführungen gefahren werden mit eben den o.g. Personen als Mitfahrer, aber ohne Fahrgäste und nur national.

Nochmal: C 1 - SZ 171 kommt vor der FE-Reform daher und
begründet Busse ohne Fahrgäste; also Werkstattpersonal,
Ersatzfahrer etc. dürfen mitgenommen werden.

Auch nochmal: Du widersprichst dir selbst in deinen Antworten hier. Eben hast du noch geschrieben, man dürfte mit C1 171 gar keinen Bus führen…

Und es ist weiterhin offen, wo genau das, was du gerade bzgl. der anderen Personen behauptest, denn schriftlich festgehalten ist. Du hast hier schon mal behauptet, du hättest die Stelle gefunden, aber bist den Link noch schuldig. In dem von mir referenzierten Anhang steht das jedenfalls nicht.

Die Mitnahme von Fahrgästen ist untersagt.
Mit anderen Worten: Es dürfen nur leere Busse auf
Werkstattfahrten oder Überführungen gefahren werden mit eben
den o.g. Personen als Mitfahrer, aber ohne Fahrgäste und nur
national.

Und nochmals: In dem TUEV Papier steht nur „Ohne Fahrgäste“. Wo bitte steht, dass andere Personen mitgenommen werden dürfen?

Nochmal:
Es gibt zwei C1-Varianten, einmal mit SZ 171 und einmal ohne SZ 171.

C1 ohne SZ 171 baut auf die FE-Klasse B auf. Hier darf kein Bus gefahren werden.

C1 mit SZ 171 darf nur bei Umstellung von FE, die bis 31.12.1998 erteilt worden sind, verwendet werden (also Klasse 3). Hier darf ein Bus gefahren werden, aber ohne Fahrgäste. C1 mit SZ 171 beinhaltet also D ohne Fahrgäste bis 7,5 to.
Fahrgäste sind Personen, die gewinnorientiert gegen Entgelt tramportiert werden, mitnehmen darf man aber z.B. Werkstattpersonal etc.

Nur: Wo will man national leere Busse mit C1 incl. SZ 171 fahren? Gibt es fast nicht!

Kapiert?
Nachzulesen z.B. im Bundesgesetzblatt, bemühe mal Google.

Es gibt zwei C1-Varianten, einmal mit SZ 171 und einmal ohne

Offensichtlich bist du des Lesens nicht mächtig.
Denn ich habe von Anfang an (siehe das Subjekt des Threads)
nur von C1 171 gesprochen.

Fahrgäste sind Personen, die gewinnorientiert gegen Entgelt
tramportiert werden, mitnehmen darf man aber z.B.
Werkstattpersonal etc.

WO STEHT DAS?

Troll dich doch bitte woanders, wenn du es nicht mit einem Link belegen kannst (Behauptet, dass du es kannst, hast du ja schon mehrmals)

Nur: Wo will man national leere Busse mit C1 incl. SZ 171
fahren? Gibt es fast nicht!

für meine Frage uninteressant.

Kapiert?

derjenige, der hier etwas nicht kapiert, bist du.

Nachzulesen z.B. im Bundesgesetzblatt, bemühe mal Google.

Nein, Google gibt das bei mir nicht her, und sofern du es nicht weißt: Google liefert auch bei jedem unterschiedliche Ergebnisse.

Niemand darf mit der FE-Klasse C1 SZ 171 Fahrgäste mit einem Bus befördern.
Du auch nicht!

WO STEHT DAS?

Hier:

  • Fahrerlaubnis-Verordnung FeV
  • Strassenverkehrszulassungsordnung StVZO
  • Strassenverkehrsgesetz StVG

und:
Beifahrer sind keine Fahrgäste

Für die §§ und Anlagen bemühe Google.

Niemand darf mit der FE-Klasse C1 SZ 171 Fahrgäste mit einem
Bus befördern.
Du auch nicht!

Du bist offensichtlich geistig nicht in der Lage, einen Artikel richtig lesen oder die Worte in den richtigen Zusammenhang bringen zu können. Ich habe nirgendwo geschrieben, dass ich Fahrgäste befördern will. Ich habe u.a. nach der Definition des Wortes Fahrgast gefragt. Die Antwort bist du immer noch schuldig. Google gibt das nicht her, mal davon abgesehen, dass „Such in Google“ Antworten hier ausdrücklich nicht mehr erwünscht sind.

  • Fahrerlaubnis-Verordnung FeV
  • Strassenverkehrszulassungsordnung StVZO
  • Strassenverkehrsgesetz StVG

Auch das kann nur einer schreiben, der die Hose mit der Kneifzange zumacht.
Schreib doch mal genau in welchem §§ das stehen soll. Behaupten kannst du viel,
wir sind hier aber bei „Wer weiss was“ !!! Ich habe allerdings den Eindruck, dass du nicht besonders viel weißt.

Beifahrer sind keine Fahrgäste

Und auch hier: WO STEHT DAS bitte genau?

Nach deiner Definition dürfte i.ue. sogar mehr als ein Beifahrer mitfahren, das ginge sogar weit über das hinaus, was Wiki behauptet.

Wenn du nicht antworten kannst, dann lass es einfach sein.

Und ansonsten: Für zukünftige Artikel, die ich hier einstelle, erspar dir einfach die Antwort.