Hallo lupokatze,
eine Abweichung nach unten von über 20% (das ist immerhin über ein Fünftel) entspricht meines Erachtens auch bei ca.-Angaben nicht mehr der korrekten Artikelbeschreibung. Das ist das Stichwort, mit dem man weitere Massnahmen ins Auge fassen sollte.
Man könnte theoretisch dem VK zunächst freundlich mitteilen, dass man niemals im Leben auf den Artikel geboten hätte, wäre einem das Ausmaß dieser Abweichung bekannt gewesen und würde gerne, da es nun aml so ist, vom Kauf zurücktreten und das Geraffel wieder zurückschicken wollen, da es für dessen Zwecke eben nicht ausreicht.
Vielleicht ihm die Möglichkeit der Nachbesserung geben, also den für dessen Belange fehlenden Satz Fliesen nachliefern lassen. Bzw. diese fehlenden Fliesen selber nachkaufen und ihm einen entsprechenden Preisnachlass vorschlagen.
Wenn er sich weigert oder stur stellt, kann man ja immer noch gemäß der ebay-Richtlinien vorgehen („Artikelbeschreibung stimmt nicht überein“) und/oder, falls man über ebay keine zufriedenstellende Lösung erreichen kann (was zu befürchten steht meiner Erfahrung nach), eben per Anwalt auf Einhalt des Kaufvertrages drängen.
Rein hypothetisch natürlich.
Beste Grüße
Annie