Cabrioverdeck aufgeschlitzt, Dinge aus KFZ gestohlen - Versicherung sagt ist ein VK-Schaden

Hallo Kollegen.

Man nehme an Versicherungsmakler CB hätte einen Kunden X, der ist mit seinem Fahrzeug bei einem Direktversicherer CD versichert (nicht über den Makler CB abgeschlossen).

Jetzt kann Makler CB den Kunden ( trotzdem :wink: ) leiden und deshalb wendet sich Kunde X an Makler CB mit einem Hilferuf, da Direktversicherer CD folgende Situation als VOLLkaskoschaden abwickeln möchte:

Das Stoffverdeck eines Cabrios wird nachts aufgeschlitzt und aus dem Kofferraum werden persönliche Gegenstände gestohlen. Die persönlichen Gegenstände sind in der KFZ-Versicherung natürlich NICHT versichert - das ist unstrittig.
Strittig hingegen ist, ob der Schaden nun über die TK (0 EUR SB) oder die VK (500 EUR SB) reguliert werden soll.

Die Meinung des Maklers, sowie die Schadenabteilung seines alten Arbeitgebers, ist hier ganz klar Teilkasko. Direktversicherer CD besteht aber auf deren Ansicht es handele sich um einen VK Schaden.

Was würden die geschätzten Kollegen dem Kunden des Maklers CB empfehlen?

Danke und Grüße
Claude Burgard

Hallo Kollege.

da Direktversicherer CD folgende Situation als VOLLkaskoschaden abwickeln möchte:

Mit welcher Begründung ?

Das Stoffverdeck eines Cabrios wird nachts aufgeschlitzt und

Hört sich nach Vandalismusschaden an.

aus dem Kofferraum werden persönliche Gegenstände gestohlen.

Wie wurde der geöffnet ?

Strittig hingegen ist, ob der Schaden nun über die TK (0 EUR SB) oder die VK (500 EUR SB) reguliert werden soll.

Offenbar wertet die Direktversicherung das Aufschlitzen des Verdeckes nicht als Einbruch, sondern als Vandalismus. Wenn aus dem Fahrgastraum nichts entwendet wurde, kann man schwer dagegen argumentieren.

Was würden die geschätzten Kollegen dem Kunden des Maklers CB empfehlen?

Hier würde ich Rechtsrat einholen.

Danke und Grüße

Bitte und Gruß

Claude Burgard

Nordlicht der aus diesem Grund sein 16-Jahre altes Cabrio nachwievor VK versichert hat

Hallo Claude,

wendet sich Kunde X an Makler CB mit einem Hilferuf,
da Direktversicherer CD folgende Situation als
VOLLkaskoschaden abwickeln möchte:

Das Stoffverdeck eines Cabrios wird nachts aufgeschlitzt und
aus dem Kofferraum werden persönliche Gegenstände gestohlen.
Die persönlichen Gegenstände sind in der KFZ-Versicherung
natürlich NICHT versichert - das ist unstrittig.
Strittig hingegen ist, ob der Schaden nun über die TK (0 EUR
SB) oder die VK (500 EUR SB) reguliert werden soll.

man sollte sich auf jeden Fall einmal die Versicherungsbedingungen ansehen:
möglich wäre (was ich bei einem Direktversicherer festgestellt habe), dass der SB bei einem Einbruch-Diebstahl mit 1.000 € angegeben war.
Ergänzend noch bei Wildschaden 2.500 € SB.

Die Meinung des Maklers, sowie die Schadenabteilung seines
alten Arbeitgebers, ist hier ganz klar Teilkasko.
Direktversicherer CD besteht aber auf deren Ansicht es handele
sich um einen VK Schaden.

Solche Aussagen sind bei manchen Direktversicherer an der Tagesordnung.

Was würden die geschätzten Kollegen dem Kunden des Maklers CB
empfehlen?

Vertragsbedingungen lesen und einen Anwalt mit ins Boot nehmen.

Danke und Grüße
Claude Burgard

Gruß Norbert

Hallo Nordlicht.

Danke für Deinen Beitrag.

Richtig erkannt. Der Direktversicherer CD plädiert hier auf Vandalismus. Da aber Dinge aus dem Kofferraum gestohlen wurden (in diesen wurde über das aufgeschlitzte Verdeck gegriffen), handelt es sich nach Meinung des Maklers CB um einen Einbruchdiebstahlschaden.

Grüße
Claude

Hallo Claude,

schau dir mal diesen Link an (letzter Abschnitt-Praxishinweis).

http://www.rae-dr-schmidt.de/index.php?option=com_co…

Gruß Norbert

2 Like

Danke Norbert, hab´s weitergeleitet.

Grüße
Claude

Hallo Herr Kollege,

entscheidend dürfte im hypothetischen Beispielfall sein, ob das Aufschlitzen des Verdecks zum Zweck des Diebstahls erfolgte. Nur dann ist es ED. Aus Deiner Beschreibung geht das nicht eindeutig hervor:

Das Stoffverdeck eines Cabrios wird nachts aufgeschlitzt und aus dem Kofferraum werden persönliche Gegenstände gestohlen.

Falls aus dem Fz-Innenraum nichts gestohlen wurde und zusätzlich der Kofferraum aufgebrochen wurde, dann hättest Du einen schweren Stand.

Bei Zugang durch das aufgeschlitzte Verdeck wäre es aussichtsreich. Falls der VR Verbandsmitglied ist, kannst Du als Makler - bei entsprechender Vollmacht - das Ombutsverfahren für Deinen Kd einleiten und betreuen. Ich habe damit bisher eine gute Erfolgsquote.

Viel Erfolg und
kollegiale Grüße
oscar.

Hallo Oscar.

Auch Dir vielen Dank für Deinen Ratschlag.

Der kausale Zusammenhang besteht hier auf jeden Fall, da die Dinge, die aus dem Kofferraum gestohlen wurden, durch den Schlitz im Verdeck gezogen wurden (der Kofferraum selbst wurde nicht aufgebrochen).

Grüße
Claude Burgard

aah - gute Nachricht :smile:

Dann viel Spaß mit den Berlinern. Ist immer wieder angenehm mit denen zu arbeiten.

Grüße an die Saar
oscar.

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Moin,

aus beruflicher Erfahrung im Bereich des Autoaufbruchs (bitte nicht falsch interpretieren) und der Versicherungsbranche vertrete ich ebenfalls die Auffassung, dass es sich um einen KFZ-Aufbruch handelt, da eine Sicherung überwunden werden musste, um an das Diebesgut zu gelangen. Hier kann man von tateinheitlicher Begehungsweise ausgehen.

Daher ist die Teilkaskoversicherung gefragt, um den Schaden zu regulieren.

Notfalls über Anwalt und am besten gleich dem Direktversicherer „Tschüß“ sagen.

Viel Erfolg