Hallo Kollegen.
Man nehme an Versicherungsmakler CB hätte einen Kunden X, der ist mit seinem Fahrzeug bei einem Direktversicherer CD versichert (nicht über den Makler CB abgeschlossen).
Jetzt kann Makler CB den Kunden ( trotzdem ) leiden und deshalb wendet sich Kunde X an Makler CB mit einem Hilferuf, da Direktversicherer CD folgende Situation als VOLLkaskoschaden abwickeln möchte:
Das Stoffverdeck eines Cabrios wird nachts aufgeschlitzt und aus dem Kofferraum werden persönliche Gegenstände gestohlen. Die persönlichen Gegenstände sind in der KFZ-Versicherung natürlich NICHT versichert - das ist unstrittig.
Strittig hingegen ist, ob der Schaden nun über die TK (0 EUR SB) oder die VK (500 EUR SB) reguliert werden soll.
Die Meinung des Maklers, sowie die Schadenabteilung seines alten Arbeitgebers, ist hier ganz klar Teilkasko. Direktversicherer CD besteht aber auf deren Ansicht es handele sich um einen VK Schaden.
Was würden die geschätzten Kollegen dem Kunden des Maklers CB empfehlen?
Danke und Grüße
Claude Burgard