Hallo!
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Stimmt es, dass die Caritas prinzipiell KEINESFALLS Aufhebungsverträge macht?
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Stimmt es immer noch, dass nach ein paar Jahren Arbeitsverhältnis (wie hier von Karin gepostet - danke Karin!) nach § 14 AVR eine „Ordentliche Kündigung“ …
„…für den Dienstgeber und Mitarbeiter bei einer Beschäftigungszeit
a) bis zu fünf Jahren 6 Wochen
b) von mindestens fünf Jahren 3 Monate
c) von mindestens acht Jahren 4 Monate
d) von mindestens zehn Jahren 5 Monate
e) von mindestens zwölf Jahren 6 Monate
nur zum Schluß des Kalendervierteljahres“ möglich ist.
Also niemals z.B. zum 31. August, weil mitten im Quartal? -
Stimmt es, dass ein Wechsel z.B. einer Kindergärtnerin von Ort A nach Ort B innerhalb der Caritas zum Verlust der erreichten Lohnstufe und zur Rückstufung zum Tarif- Basisgehalt führt (muss? kann?)?
Danke für eure Tips!
Viele Grüße
Timsy