Carport Grenzbebauung, Grenzabstand Bayern

Hallo Community,

ich habe eine Frage zur Grenzbebauung, bzw. zum Grenzabstand in Bayern.
Mein Nachbar möchte einen Doppelcarport direkt an der Grundstücksgrenze bauen.
Eigentlich ist das in Bayern kein Problem, solange er unter 50m bleibt.
Er benötigt dazu auch keine Baugenehmigung.

Aber, leider steht unser Wohnhaus dort sehr nahe an der Grenze und hat ohne Dachüberstand nur einen Abstand von 2,7m zur Grenze.
Daher meinte ich das er jetzt 3m zur Grenze einhalten muss.
Leider habe ich im Internet keine Antwort darauf gefunden, bzw. werde nicht schlau daraus.
Eventuell kann mir ja einer die Frage beantworten.

Gruß
B.G.

Hallo!

Du selbst hast die 3 m nicht eingehalten und deswegen soll der Nachbar nicht die Ausnahme nutzen dürfen und einen Carport (bestimmte Länge und Höhe) direkt auf die Grenze setzen ? Der soll 3 m abrücken ?
Oder hast Du eine nachbarschaftliche Erklärung für deine Baugenehmigung vorliegen in der der Nachbar erlaubt, dass du die 3 m unterschreitest und er eine Abstandsfäche auf seinem Land gestattet ? Dann ja, dann dürfte der Carport in der Fläche nicht gebaut werden, er müsste weiter einrücken.

Nein, das muss er nicht. Es gilt die Ausnahme, dass keine Abstandsflächen gelten, wenn er sonst die Maße einhält (max. 9 m Grenzlänge und durchschnittliche Höhe 3 m)

Aber bevor daraus jahrelanger Ärger am Gartenzaun erwächst, sprich doch mit ihm und sage ihm was dich daran stört und frage ob er nicht noch etwas mehr auf sein Land zurückrücken könnte.

Und was Du da an Maßen angibst ? 50 m ? 50 cm Abstand ? Man darf direkt auf die Grenze bauen ohne Abstand. Und nach Nachbarrecht dürfte er dann sogar von deiner Seite aus Instandhaltungsmaßnahmen (Maler etwa) an der Grenzwand vornehmen.

MfG
duck313

Hallo,

erst mal Danke für die Antwort.
Sorry das ich hier überhaupt gefragt habe, denn die Antwort ist so geschrieben als wäre ich der Böse ohne das hier niemand weiß warum unser Haus zu nahe steh, daher möchte ich das noch kurz aufklären.
Unser Haus steht auf einem Grundstück das früher zu einem Gutshof gehört hat, nach dem Krieg, wurde das Gut aufgelöst, 1956 wurde ein Siedlungshaus mitten auf einer Wiese gebaut, das Grundstück aber erst danach in 3 Teile geteilt, es ist also nicht das Haus an die Grenze gebaut worden, sondern die Grenze an das Haus geschoben worden.
Ich habe das Haus erst 1990 erworben und komplett umgebaut, die Grenze konnte man jedoch nicht mehr ändern.
Der Nachbar hat bereits an der Grenze ein Gartenhaus mit eingetragener Grunddienstbarkeit auf meinem Grund, das sind 6Meter tief und 8 Meter lang, dann noch eine Schwarzbau, Garage and er Grenze zu mir mit Fenster und Kamin und ein ehemaliges Kühlhaus an 2 Grenzen.
Das alles so akzeptiert wurde liegt daran das der damalige Bürgermeister der Großvater des jetzigen Besitzers war, da hat man eben in den 60ziger Jahren es nicht sehr genau genommen.

Mit dem Besitzer reden ist quasi nicht möglich, das ist ein 2 Familien Mietshaus und der wohnt da nicht, redet auch mit niemanden, auch mit seinen Mietern nicht, nur über dem Anwalt.
Mein Grundstück ist durch die schlecht durchdachte Teilung 63Meter lang, davon sind aktuell ca. 20 Meter vom Nachbar bereits Genzbebaut, 2 Gebäude davon mit Kamin.

Die Firma die er wegen dem Carport dahatte hat ihm gesagt das er für die Bebauung eine Genehmigung wegen einer Brandschutzverordnung benötigt, da der Abstand zu einem Wohnhaus (meinem) zu gering wäre.
Er hat geantwortet das es ihm egal wäre.
Das hat mir ein Verantwortlicher der beauftragten Firma berichtet.

Aber egal, nochmals sorry das ich gemeint habe hier eine Antwort zu erhalten, ich werde mich jetzt doch erst mal direkt an die Gemeinde wenden.

Gruß

Hallo,

Baurecht ist nicht nur Landesrecht, da gibt es oft lokale Vorschriften, die z. B. im Bebauungsplan festgelegt sind.

Wie wäre es dann mit einem netten Gespräch zwischen Dir und der zuständigen Person bei der Bauaufsichtsbehörde? Dort bekommst Du die sauberste Auskunft. (Gerade bei mehreren Grenzbebauungen kann es kompliziert werden.)

Gruss
Jörg Zabel