Hallo,
erst mal Danke für die Antwort.
Sorry das ich hier überhaupt gefragt habe, denn die Antwort ist so geschrieben als wäre ich der Böse ohne das hier niemand weiß warum unser Haus zu nahe steh, daher möchte ich das noch kurz aufklären.
Unser Haus steht auf einem Grundstück das früher zu einem Gutshof gehört hat, nach dem Krieg, wurde das Gut aufgelöst, 1956 wurde ein Siedlungshaus mitten auf einer Wiese gebaut, das Grundstück aber erst danach in 3 Teile geteilt, es ist also nicht das Haus an die Grenze gebaut worden, sondern die Grenze an das Haus geschoben worden.
Ich habe das Haus erst 1990 erworben und komplett umgebaut, die Grenze konnte man jedoch nicht mehr ändern.
Der Nachbar hat bereits an der Grenze ein Gartenhaus mit eingetragener Grunddienstbarkeit auf meinem Grund, das sind 6Meter tief und 8 Meter lang, dann noch eine Schwarzbau, Garage and er Grenze zu mir mit Fenster und Kamin und ein ehemaliges Kühlhaus an 2 Grenzen.
Das alles so akzeptiert wurde liegt daran das der damalige Bürgermeister der Großvater des jetzigen Besitzers war, da hat man eben in den 60ziger Jahren es nicht sehr genau genommen.
Mit dem Besitzer reden ist quasi nicht möglich, das ist ein 2 Familien Mietshaus und der wohnt da nicht, redet auch mit niemanden, auch mit seinen Mietern nicht, nur über dem Anwalt.
Mein Grundstück ist durch die schlecht durchdachte Teilung 63Meter lang, davon sind aktuell ca. 20 Meter vom Nachbar bereits Genzbebaut, 2 Gebäude davon mit Kamin.
Die Firma die er wegen dem Carport dahatte hat ihm gesagt das er für die Bebauung eine Genehmigung wegen einer Brandschutzverordnung benötigt, da der Abstand zu einem Wohnhaus (meinem) zu gering wäre.
Er hat geantwortet das es ihm egal wäre.
Das hat mir ein Verantwortlicher der beauftragten Firma berichtet.
Aber egal, nochmals sorry das ich gemeint habe hier eine Antwort zu erhalten, ich werde mich jetzt doch erst mal direkt an die Gemeinde wenden.
Gruß