Hallo,
angenommen es gibt eine USt-pflichtige Firma (keine Kleinunternehmer-Regelung), die ein Cashback an Ihre Privatkunden auszahlen - als Gegenleistung dafür, dass diese einen Banner auf der Website der Firma angeklickt haben und dann ein Produkt gekauft haben.
Meine Idee war eine Art Rechnung erstellen, aber mit der Überschrift „Gutschrift“. Kann denn die Firma dabei die MwSt ausweisen, auch wenn die Zahlungsempfänger Privatpersonen sind?
Würde mich über Rückmeldungen freuen!