Hallo,
die SPD möchte völlig überstürzt den § 103 StGB abschaffen. http://www.sueddeutsche.de/politik/erdoan-schmaehung-spd-will-schah-paragrafen-streichen-1.2945406
Hierzu einige Thesen zur gefälligen Widerlegung oder Bekräftigung:
(A) Es handelt sich um puren, populistischen Aktionismus. evtl. da die SPD mitbekommen hat, dass lt. weniger Umfragen die Mehrheit der (nicht informierten?) Antwortenden gegen eine Strafverfolgung Bs ist.
(B) Eine Abschaffung hätte keinerlei Auswirkung auf ein mögliches Strafverfahren, da die mutmaßliche Tat bereits begangen wurde („Rückwirkungsverbot“).
© Auch die Kunstfreiheit gem. GG kann nicht bedingungslos sein, sondern findet ihre Beschränkung bspw. in Artikel 1 GG.
(D) Wäre von der mutmaßlichen Tat ein dt. oder franz. Politiker betroffen, dann würde sich kaum jemand gegen eine Prüfung der Strafbarkeit durch ein Gericht stellen. Da aber Erdogan eine Entrechtung Dritter zugeschrieben wird, greift der Schutz seiner Menschenwürde nicht und es wird zurückgegriffen auf ein Prinzip des Schuldausgleich nach eher mittelalterlicher Sicht.
(E) Die Medienöffentlichkeit (TV/Presse) hängt den Vorgang weit höher auf, als er nach rationalen Gesichtspunkten zu bewerten wäre. Wahrscheinlich gerade deshalb, weil Erdogan mit den Medien im eigenen Land höchst unfair umgeht.
(F) Der Vorgang wird zur Grundsatzfrage hochstilisiert, ob Meinungs-, Kunst- und Pressefreiheit noch in D verteidigt würden. Ist das nicht ein Versuch, eigene (Medien)Grundrechtsvorstellungen gar nicht erst als von der Judikative überprüfbar zu etikettieren? Also sich selbst über/außerhalb Recht und Gesetz zu stellen?
Gruß
vdmaster
P.S.: B führte hier IMHO die Gesellschaft wie einen dummen Ochsen am Nasenring durch die Manege. Einmal ein ordentlicher Schlag mit dem Ziemer und der Ochs läuft und läuf und läuft.