Causa Böhmermann: SPD mit populistischen Wahnvorstellungen?

Hallo,

die SPD möchte völlig überstürzt den § 103 StGB abschaffen. http://www.sueddeutsche.de/politik/erdoan-schmaehung-spd-will-schah-paragrafen-streichen-1.2945406

Hierzu einige Thesen zur gefälligen Widerlegung oder Bekräftigung:

(A) Es handelt sich um puren, populistischen Aktionismus. evtl. da die SPD mitbekommen hat, dass lt. weniger Umfragen die Mehrheit der (nicht informierten?) Antwortenden gegen eine Strafverfolgung Bs ist.

(B) Eine Abschaffung hätte keinerlei Auswirkung auf ein mögliches Strafverfahren, da die mutmaßliche Tat bereits begangen wurde („Rückwirkungsverbot“).

© Auch die Kunstfreiheit gem. GG kann nicht bedingungslos sein, sondern findet ihre Beschränkung bspw. in Artikel 1 GG.

(D) Wäre von der mutmaßlichen Tat ein dt. oder franz. Politiker betroffen, dann würde sich kaum jemand gegen eine Prüfung der Strafbarkeit durch ein Gericht stellen. Da aber Erdogan eine Entrechtung Dritter zugeschrieben wird, greift der Schutz seiner Menschenwürde nicht und es wird zurückgegriffen auf ein Prinzip des Schuldausgleich nach eher mittelalterlicher Sicht.

(E) Die Medienöffentlichkeit (TV/Presse) hängt den Vorgang weit höher auf, als er nach rationalen Gesichtspunkten zu bewerten wäre. Wahrscheinlich gerade deshalb, weil Erdogan mit den Medien im eigenen Land höchst unfair umgeht.

(F) Der Vorgang wird zur Grundsatzfrage hochstilisiert, ob Meinungs-, Kunst- und Pressefreiheit noch in D verteidigt würden. Ist das nicht ein Versuch, eigene (Medien)Grundrechtsvorstellungen gar nicht erst als von der Judikative überprüfbar zu etikettieren? Also sich selbst über/außerhalb Recht und Gesetz zu stellen?

Gruß
vdmaster

P.S.: B führte hier IMHO die Gesellschaft wie einen dummen Ochsen am Nasenring durch die Manege. Einmal ein ordentlicher Schlag mit dem Ziemer und der Ochs läuft und läuf und läuft.

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Hallo!

Ich sehe es eher so, dass Herr Erdogan die Bundesregierung am Nasenring durch die Manege führt.

Beim 103 StGB müsste die Bundesregierung einer Strafverfolgung Böhmermanns zustimmen und wird so oder so mediale Prügel beziehen. Weil die Sache nun mal ungeschickt bis unprofessionell gelaufen ist - nur weil sich Herr Erdogan wie das HB-Männchen aufführt, muss Berlin noch lange nicht reagieren oder hätte kühl auf Presse- und Meinungsfreiheit verweisen können - würde ich Herrn Erdogan empfehlen, als Privatmensch den zivilen Klageweg zu gehen. Soll doch ein Amtsrichter zusehen, wie er damit zurecht kommt und den KInderkram immer wieder nach unten in den Stapel stecken.

§ 103 des Strafgesetzbuches ist ein Fossil aus anderen Zeiten. Würde er ersatzlos gestrichen, würde niemand etwas vermissen. Aber für die Streichung würde ich einen anderen Zeitpunkt wählen. Man muss sich von Erdogan nicht treiben lassen, aber mit Vorsatz Verärgerung erzeugen, hilft auch niemandem.

Sollte die Bundesregierung der Strafverfolgung Böhmermanns zustimmen, sehe ich schon die Satire-Zeichner die Bleistifte spitzen … Frau Merkels Kopf tief in Erdogans Hintern. Und schon folgt das nächste Aufjaulen aus Ankara und wieder wird aufgeregt gefragt: „Darf Satire das?“ Ja, Satire darf das.

Gruß
Wolfgang

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Hallo,

muss es doch, weil ein offizielles Ersuchen seitens der TÜR vorliegt. Wobei man andererseits einräumen muss, dass Merkel es mitunter mit der Beantwortung von offiziellen Schreiben (Bayer-Grenzkontrolle/Obergrenze) bis zum Skt.-Nimmerleins-Tag schleifen lässt.

Was IMHO fatal wäre, weil sie sich damit tatsächlich in die Rechtssprechung einmischen und einen Job machen würde, der ihr vom Prinzip der Gewaltenteilung aus betrachtet, nicht zusteht. Sie hätte - wie bei der extra3-Satire - nur dann abwiegeln können, wenn die Strafbarkeit sicher nicht erreicht wäre. Im Falle Böhmermanns aber ist sie (möglicherweise) erreicht. Die Möglichkeit eines Freispruch ergibt sich IMHO/IANAL aber nur, falls das Gericht auf den Bühnentrick „ich erzähl euch mal was Schmähkritik wäre“ hereinfiele. Beim besten Willen kann ich mir nicht vorstellen, dass dieser Trick ziehen wird.

Das macht er zeitgleich mittels Anzeige gem. § 185 StGB, falls man den neueren Meldungen Glauben schenken will. Ein ziviler Klageweg sollte wo hinführen?

Ja, weil es das Sprachmuster „in den Arsch kriechen“ gibt und niemand ernsthaft denkt, dass der Schädel von M im A des E Platz hätte. Wie auch? Da hat er schon seit Jahren einen Stock plaziert :grin: .

Gruß
vdmaster

Das wollte B doch gar nicht. Man sieht ja, wie er jetzt sein eigenes Schwänzchen einzieht der Feigling.

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Ein Strafverfahren gegen B. wäre sowieso unnütz, denn B. hat doch klar und deutlich vorab gesagt, "das darf in Deutschland nicht gesagt werden: …"
Zu jemanden kann ich auch sagen, „meiner Meinung nach bist du doof“, meine Meinung darf ich ja haben, aber wenn ich sage, „du bist doof“,deshalb kann ich dann wegen Beleidigung belangt werden. B. ist als Rechtsanwalt schon clever genug, um sich nicht so einfach ans Messer zu liefern.

Falls du das Witzebrett suchst, bist du hier leider falsch.

B. ist als Rechtsanwalt schon clever genug, um sich nicht so einfach ans Messer zu liefern.

Böhmermann ist mehrfacher Studienabbrecher. Hat er den Rechtsanwalt bei Humboldt gemacht? (Achtung: Ösi-Witz)

Wieso soll ich das gesucht haben, von Suchen habe ich nichts geschrieben! Aber du darfst ja auch deine Meinung haben.

Weil in deinem Posting vorne und hinten nichts stimmt. Man muss ja direkt Angst haben, dass jemand deine Rechtsauffassung von Art. 5 GG ernst nimmt.

Aber du darfst ja auch deine Meinung haben.

Stimmt. Solange ich mich im Rahmen von Absatz 2 besagten Artikels bewege. Nur so als kleiner Hinweis am Rande…

Hallo,

ich glaube, dass dies zur Inszenierung dazugehört. Der arme Böhmermann, von der bösen, großen Politik und der Aussicht auf Festungshaft bei Wasser und Brot zutiefst eingeschüchtert. #rettetböhmermann :wink:

Allerdings genießt er aktuell Polizeischutz auf bescheidenem Niveau (1 Streifenwagen vor dem Haus). Denn es gibt ja genug nichtkurdische Türken in D. Darunter garantiert Abertausende irrer und gewaltaffiner Nationalisten.

Gruß
vdmaster

Hallo,

ich empfehle einen Blick ins Grundgesetz bei Artikel 5 (Meinungsfreiheit):

  1. Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der
    Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Und der Trick mit dem „das darf man nicht sagen: …“ wird m.E. vor Gericht nicht greifen, DIe Richter werden IMHO darauf erkennen, dass B nämlich genau das sagen wollte. Anderenfalls hätte er den Namen E aus der Sache einfach herausgehalten. Allerdings kann man bekanntlich bei Gerichten nie wirklich sicher sein.

Gruß
vdmaster

Dann gehört er doch eigentlich eher in den Bundestag, anstatt ins ZDF…

:high_brightness:

Hattest du mir nicht Bockigkeit, Unerwachsenheit, Bigotterie und Beharren auf einen Standpunkt bei einem aus deiner Sicht ausgiebig durchgekauten Thema vorgeworfen (natürlich im Konjunktiv)? Nun bist du aber selber weiter fleißig am posten? Na, du bist mir einer :stuck_out_tongue:
Spaß beiseite: Nur weil B. „Jehova“ sagt, darf er doch noch nicht gesteinigt werden (siehe "Leben des Brian)
Gruß
rakete

Das wäre ja auch mit Spatzen auf Idioten geschossen oder so ähnlich. Die Maximalstrafe wird eine Geldbuße sein.

Deine weiteren Andeutungen verstehe ich nicht, halte sie aber bereits mind. für Volksverätzung. :grin:

Gruß
vdmaster

P.S.: Das Thema ist ja argumentativ eigentlich schon lange durch, aber die Öffentlichkeit rafft es nicht, die Medien hetzen … äh heizen es weiter an und die SPD springt jetzt auf das halbtote Pferd drauf, damit sie hysterisch zu alten Gestaden zurückfinden (25+). Dabei riecht es bereits langsam nach beginnender Verwesung. :stuck_out_tongue_winking_eye: