Hallo ihr, der Rückkaufwert der LV wird ja von der Versicherung schriftlich nachgewiesen.
Das hat die Person alles bereits schriftlich vorliegen, der Rückkaufwert ist auch bereits im Antrag eingetragen.
Gehen wir mal von folgendem Fall aus ein CD Verkauf + der aktuelle Rückkaufwert der Lebensversicherung würde den ALG2 Freibetrag überschreiten.
In diesem Falle gehen wir davon aus, dass die Lebensversicherung auch innerhalb der ersten 12 Jahre aufgelöst werden kann. Beginn der Einzahlungsphase ist 2003 gewesen.
Hier der Link: http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/52140.lebe…
Gruß
man
Guten Tag,
Na ja, so richtig interessant wäre jetzt nur, die Definition
von „unwirtschaftlich“ zu wissen. mW heißt das, dass der
Rückkaufswert weniger als 90% der Einzahlungen sind oder so
ähnlich.