Ui, jetzt wirds ja noch komplizierter.
Wie schon gesagt wurde, wird „angemessener Hausrat“ nicht berücksichtigt, aber ob da so viele CDs zugehören, würde ich mich nicht drauf verlassen.
Wenn man unter dem Betrag liegt würde ich zuerst die CDs angeben und dann verkaufen. Sonst wundert sich nämlich der Sachbearbeiter, woher das Geld kommt und das könnte sich hinziehen.
Und so langsam frage ich mich aber doch, wie ehrlich du sein möchtest, denn eine KLV hättest du selbstverständlich angeben müssen beim Antrag auf HartzIV…
Wie diese angerechnet wird ist wieder etwas komplizierter und hängt z.B. von der verbleibenden Laufzeit ab. Aber theoretisch ist der Rückkaufswert, den man jedes Jahr von der Versicherung mitgeteilt bekommt, Geld welches einem zur Verfügung stehen könnte. Im schlimmsten Falle wird dieser Wert also hinzuaddiert, um unter dem Freibetrag zu bleiben.
Aber zu den genauen Durchführungsverordnungen müsste dann doch noch jemand was dazu schreiben, der damit tatsächlich jeden Tag zu tun hat.
Gruß
Granini