CE Erklärung

Betreffend der CE Erkärung habe ich noch nachfolgende Fragen:

Wer darf die für ein Gerät oder Anlage erstellte CE Erklärung in einem Unternehmen unterzeichnen?

Welche Verantwortung übernimmte diese Person?

Darf eine hierzu ernannte Person eine dritte Person dazu beauftragen, die CE Erklärung in seinem Auftrage zu unterzeichnen?

Hi,

Wer darf die für ein Gerät oder Anlage erstellte CE Erklärung
in einem Unternehmen unterzeichnen?

Eine dazu berechtigte Person. Typischerweise der Geschäftsführer oder jemand anderes, der diejenige Firma legal vertritt, die das betreffende Produkt „in Verkehr“ bringt.
Das ist oft nicht der Hersteller selbst.

Welche Verantwortung übernimmte diese Person?

Die gesamte legale Verantwortung.

Darf eine hierzu ernannte Person eine dritte Person dazu
beauftragen, die CE Erklärung in seinem Auftrage zu
unterzeichnen?

Ich verstehe nicht, was dieser Blödsinn soll.
Ernannt wird hier gar niemand, sondern das ergibt sich ganz zwanglos aus der Führungsstruktur der Firma.
Wenn es später mal vor Gericht gehen sollte, dann wird man schon nachforschen, wer damals berechtigt gewesen wäre zu unterschreiben.
Man wird sich gewiss nicht mit der Unterschrift eines Lagerarbeiters zufrieden geben, ganz abgesehen davon, dass bei dem eh nichts zu holen ist.