CE-Kennzeichnung selbsthergestellter Waren

Hallo,

Puppen fallen unter die Produktgruppe „Spielzeug“ und müssen vom Hersteller oder EU-Importeur mit einem CE-Kennzeichen versehen werden. Ebenso Kosmetika.

Müssten dann nicht auch die abertausenden selbstgemachten Puppen, Spielzeuge, Kosmetika usw., die jetzt wieder auf Weihnachtsmärkten verkauft werden, rein rechtlich ein CE-Zeichen haben?

Danke und Gruß,
Fred

Hallo Fred,

nicht jedes Produkt muß eine CE-Kennzeichnung haben. Nur diejenigen Produkte, für die es gesetzlich auch vorgeschrieben ist. Alle anderen dürfen das CE-Zeichen sogar gar nicht tragen.

Nun ja, die Sicherheit von Spielzeug ist in der Richtlinie 2009/48/EG geregelt (ersetzt die 88/378/EWG), aber ob selbstgebastelte Puppen darunter fallen vermag ich nicht zu sagen.

Die Richtlinie findest Du im Internet
http://www.kindersicherheit.de/pdf/2009spielzeugrich…
aber ich bin offen gestanden zu faul, sie auf selbstgebastelte Puppen zu durchforsten.

Ich hoffe, es hilft Dir trotzdem weiter

Gruß, Steff

Hallo Fred,

Das steht noch eine kurze Erläuterung dazu:

http://www.ce-zeichen.de/klassifizierung/spielzeugri…

Gruss
Nils

Müssten dann nicht auch die abertausenden selbstgemachten
Puppen, Spielzeuge, Kosmetika usw., die jetzt wieder auf
Weihnachtsmärkten verkauft werden, rein rechtlich ein
CE-Zeichen haben?

dem link von nils zufolge würde ich sagen: nein.

CE-Kennzeichnung ist ein Buch mit sieben Siegeln. Die Kennzeichnung macht zwar den Anschein, als würde hier nur für die Sicherheit der Verbraucher gehandelt, aber die Wahrheit sieht anders aus: Der Hauptgrund der CE-Kennzeichnung und der sehr verworrenen Richtlinien ist eine Abgrenzung des EU-Marktes gegen andere Länder.

Daher wird die CE-Kennzeichnung innerhalb eines Landes kaum überprüft, die Kennzeichnung bei importierten Sachen dagegen sehr stark.

Ich hatte damit direkt zu tun, da ich (wie viele andere auch) Modellbauatrikel privat aus China importiert habe. In meinem Bundesland war das nie ein Problem, in Baden Würtemberg wurden zahlreiche privat importierte Geräte zurückgesendet, stellenweise mit abstrusen Begründungen.

Das von Nils verlinkte Dokument kann wieder als ein Beispiel der Verunsicherung gesehen werden. Da wird z.B. erklärt, dass Speilzeug-Dampfmaschinen nicht unter „Spielzeuge“ fallen, aber es ist durchaus möglich, dass diese Geräte trotzdem ein CE benötigen, weil eine andere Richtlinie zutrifft.

Eine rechtsverbindliche Antwort wird es hier daher kaum geben…