CE Kennzeichnung von erneuerten Gebrauchtmaschine

Wir importieren ein paar Machinen die vorab in Europa ohne CE Kennzeichnung genutzt worden sind. Die Maschinen stammen aus den frühen 80er Jahren.
Die Maschinen wurden von einer chinesichen Firma gekauft und nahezu neuwertig wiederhergestellt.
Wir importieren diese jetzt aus China als Gebrauchtmaschinen.

Habt ihr Erfahrungen ob die Maschinen als EWR Gebrauchtmaschinen immernoch CE Kennzeichnungs befreit sind oder ob diese nun eine CE Kennzeichnung benötigen ? Wenn ja, kann man auf einem Weg darauf verzichten ?

Es zählen immer die aktuellen Bedingungen der Gesetze.
Wenn vorher nichts drauf war, muss der „In Verkehr Bringer“ das jetzt nachholen.
Da es eine formale Selbstverplichtung ist, sollte der Aufwand vertretbar sein.
Grüße
Fredo

Es zählen immer die aktuellen Bedingungen der Gesetze.

Und die sagen dazu genau was?

Wenn vorher nichts drauf war, muss der „In Verkehr Bringer“
das jetzt nachholen.

Das wage ich zu bezweifeln, denn die „Inverkehrbringung“ erfolgte vor der Gesetzgebung. Eine Reparatur im Ausland und anschließendes Verbringen in den EU Wirtschaftraum ist idR. kein Inverkehrbringen. Entscheidend ist, ob wesentliche Veränderungen am Produkt vorgenommen wurden.

Da es eine formale Selbstverplichtung ist, sollte der Aufwand
vertretbar sein.

Du meinst, es ist damit getan einen CE-Aufkleber auf das Gerät zu pappen? Da liegst Du aber gründlich daneben.

Gruß

S.J.

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Morgen!

Da es eine formale Selbstverplichtung ist, sollte der Aufwand
vertretbar sein.

Du meinst, es ist damit getan einen CE-Aufkleber auf das Gerät
zu pappen? Da liegst Du aber gründlich daneben.

Wieso? Was muß er denn sonst noch machen?

OK, eine Konformitätsbescheinigung beilegen und das war es.

Welche mögliche Haftungen daraus entstehen steht auf einem anderen
Blatt, das nimmt dir auch kein Prüflabor ab.

Gruß
Stefan

Hallo,

Wieso? Was muß er denn sonst noch machen?

es ist nicht damit getan, die Konformität zu bestätigen…

OK, eine Konformitätsbescheinigung beilegen und das war es.

…sondern die Konformität muss auch gegeben sein.

Welche mögliche Haftungen daraus entstehen steht auf einem
anderen
Blatt, das nimmt dir auch kein Prüflabor ab.

Und deswegen bestätigt man die Konformität einfach so und nimmt Bußgelder in 5 stelliger Höhe in Kauf?

Lustige Ansicht.

Gruß

S.J.