CE- Kennzeichnung

Hallo Allerseits!
Was hat das eigentlich mit der CE- Kennzeichnung auf sich? Ich habe das Gefühl das Lager spaltet sich in 2 Hälften:
Die eine behauptet, das Aufkleben des *Babschers* bei Maschinen sei sowieso völlig ohne Aussagekraft, weil keinerlei Haftungsansprüche wegen ungeklärter Rechtslagen bzw. schwammiger Richtlinien durchzusetzen seien;
die andere Hälfte (die Hersteller selbst) zieren sich in verdächtiger Art und Weise, das Ding halt einfach drauf zu kleben.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Kennzeichnung erfolgen kann? Ist das nur allgemeines *Gewäsch* oder was steckt wirklich dahinter?

Gruß
Roland

Hallo Roland!

Das CE-Zeichen ist auf allen erdenklichen Gebrauchsgegenständen und Maschinen zu finden, vom Kinderspielzeug bis zur Werkzeugmaschine. Es hat stets die gleiche Bedeutung: Der Hersteller symbolisiert damit, daß sein Produkt den harmonisierten Bestimmungen der EU entspricht. Um welche Bestimmungen es sich handelt, ist je nach Produkt ganz unterschiedlich. Um beim Beispiel zu bleiben, dürfen bei Spielzeugen keine giftigen Farben verwendet werden u. v. m. . Bei Elektrogeräten sagt das CE-Zeichen aus, daß die EMV-Richtlinien eingehalten werden und das Gerät den Bestimmungen über elektrische Sicherheit genügt. Der Hersteller darf sein Produkt ohne CE-Zeichen in der EU nicht in den Handel bringen. Er ist für die Einhaltung der produktspezifischen Vorschriften selbst verantwortlich, muß also keine unabhängige Prüfinstanz einschalten, obwohl viele das sicherheitshalber trotzdem machen. Es drohen nämlich empfindliche Strafen und ein erheblicher Imageschaden, wenn ruchbar wird, daß ein Hersteller leichtfertig mit den Bestimmungen für sein Produkt umgeht.
Für die meisten Produkte hat sich gegenüber dem früheren Zustand mit ausschließlich nationalen Prüfzeichen nicht so sehr viel geändert. Da prangten auf den Produkten oftmals etliche Prüfzeichen nebeneinander, schwedische, französische, englische und deutsche Zeichen. Inhaltlich weichen die EU-Richtlinien wenn überhaupt nur in geringfügigen Details von den alten Regelwerken ab. Das Ganze dient dem Abbau von Handelshemmnissen innerhalb der EU.

Das GS-Zeichen ist nicht zu verwechseln mit z. B. dem GS- oder VDE-Prüfzeichen. Letztere setzen voraus, daß das Baumuster des Produkts (nicht jedes Gerät der laufenden Produktion) tatsächlich durch eine unabhängige zertifizierende Stelle geprüft wurde. Beim GS-Zeichen kann, muß aber keine unabhängige Prüfstelle eingeschaltet werden.
Schwarze Schafe und Pfuscher hat es zu allen Zeiten gegeben. Es gab und gibt eben Leute, die mit Freiheit und Verantwortung nicht umgehen können. Da wurden VDE-Prüfzeichen verwendet, obwohl das Gerät nicht mehr mit dem geprüften Baumuster identisch war. Es ist zu vermuten, daß es Klitschen gibt, die auch ein CE-Zeichen unbesehen irgendwo aufbabben. Aber repräsentativ für die Industrie ist das ganz sicher nicht.

Alle Klarheiten beseitigt?

Gruß

Wolfgang

ok, Wolfgang -hab ich soweit kapiert! Danke für die Ausführlichkeit. Was ist jetzt aber z.B. wenn ein Schaltschrankbauer eine Kiste zusammenbaut und dabei div. Komponenten anderer Hersteller einsetzt, die evtl. (trotz Kennzeichnung) den Richtlinien nicht genügen?

>Er ist für die Einhaltung der
>produktspezifischen Vorschriften selbst verantwortlich, muß also keine unabhängige
&gt:stuck_out_tongue_winking_eye:rüfinstanz einschalten, …

Er kann doch nicht die Verantwortung für andere mitübernehmen… Oder geht dann das Zuschieben des *Schwarzen Peters* los? Welche mittelständige Firma kann sich schon eine Rechtsabteilung für äußerst langwierige Streitfragen leisten?!

Gruß Roland

Hallo Roland,
grundsätzlich sollte geprüft werden, ob das Produkt überhaupt ein CE-Zeichen tragen darf. Nur sinnvoll selbständig zu betreibende Geräte sollen nämlich so gekennzeichnet werden, also z. B. keine einzelnen Bauelemente. Auch bei einer kompletten Stromversorgungseinheit kann das sehr fraglich sein. Die wird vielleicht grundsätzlich in einen Schaltschrank eingebaut und der ist wiederum Bestandteil einer größeren Anlage. Der Hintergrund dafür ist, daß z. B. die Anwendung der Funkstörrichtlinien für eine einzelne Baugruppe nicht sinnvoll ist. Die kann möglicherweise wild vor sich hinstören, aber im gut geschirmten Gehäuse interessiert das niemanden. Letztlich muß der Hersteller des Gesamtprodukts entscheiden, was er als sinnvoll selbständig betreibbare Maschine/Anlage ansieht. Das muß er dann auch deutlich in die Dokumentation /Betriebsanleitung schreiben, wie sein Produkt zu betreiben ist, damit es nicht zur Störquelle wird oder Gefahren davon ausgehen.

Der Schaltschrankbauer ist mit oder ohne CE-Zeichen ohne wenn und aber dafür verantwortlich, was er ausliefert. Er kann sich gegenüber seinem Kunden nicht darauf zurückziehen, daß sein Zulieferer Murks gebaut hat. Vor dem Gesetz ist der Schaltschrankbauer nämlich in erster Linie Kaufmann und für den gilt das Handelsgesetzbuch. Da steht irgendwo sinngemäß drin, daß er seine eingekaufte Ware mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu prüfen hat. Wenn er das nicht macht oder nicht kann oder es sind versteckte Mängel vorhanden, die er nicht entdecken konnte, ist er gegenüber seinem Kunden trotzdem dran. Er muß dann prüfen, ob er sich wegen versteckter Mängel bei seinem Vorlieferanten schadlos hält. Das alles ist vom Gesetzgeber so gewollt. Es soll gerade vermieden werden, daß der Endkunde lange nach dem Verantwortlichen für Pfusch suchen muß. Auf dem Typenschild steht der Hersteller und der ist verantwortlich -Punkt. An wen sich dann wiederum der Hersteller hält, ist sein ganz privates Bier.
Aber: Ganz egal, ob ein Hersteller nach ISO 9000 zertifiziert ist oder nicht, muß man heute davon ausgehen, daß er sich um die vom Vorlieferanten gelieferte Produktqualität intensiv kümmert.
Der Schaltschrankbauer als Alleinunterhalter oder Kleinbetrieb mit wenigen Angestellten ist dabei manchmal in einer schwierigen Lage. Er kann keinen großen Verwaltungsaufwand treiben, seine Wareneingangskontrolle beschränkt sich beim Auspacken aufs Nachzählen und trotzdem steht er mit dem letzten Hemd für alles gerade. CE-Zeichen hin oder her ist es für ihn unverzichtbar, daß er wenigstens eine ordentliche Warenausgangskontrolle macht und diese auch dokumentiert. Nicht irgendein Schmierzettel, sondern ein richtiges Prüfprotokoll mit eindeutiger Kennzeichnung des geprüften Produkts (Seriennummer) und der Auflistung aller durchgeführten Prüfschritte, zuletzt Prüfdatum und Unterschrift. Mindestens die sicherheitsrelevanten Prüfungen, im Schaltschrankbau wären das z.B. eine Schutzleiterprüfung, eine Erdableitstromprüfung und eine Isolationsprüfung, sollten dabei nicht nur abgehakt, sondern auch tatsächlich gemacht worden sein. Wenn es dann irgendwo im Betrieb ein Papier gibt, auf dem die einzelnen Prüfschritte als Arbeitsanweisung genau beschrieben sind, kann im Zweifelsfall schon nicht mehr so sehr viel passieren. Zumindest kann dem Mann nicht mehr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden.

Gruß

Wolfgang

Genau
Letztendlich ist der Inverkehrbringer verantwortlich und nicht dessen Zulieferer.
Das gilt insbesondere im Hinblick auf das Produkthaftungsgesetz mit seiner Beweislastumkehr.
Irgendwie habe ich trotzdem Schwierigkeiten mit diesem Thema:
•Auf welche Produkte muß ein CE-Klebchen drauf?
•Welche nationalen und internationalen Richtlinien gelten überhaupt für mich/für mein Produkt?
•Woher kann man die beziehen?
•Wie setze ich die um?

Fragen, auf die es anscheindend keine Antworten gibt.

T:o)m

Hallo Roland,

hier mal mein Kommentar zu der Sache. der Hersteller der Einzelkomponente des Schaltschrankbausers bestätigt, daß seine Komponente CE Konform ist. Die Verwendung nur CE Konformer Komponenten garnatiert noch lange keinen CE Konformen Schaltschrank.

Gruß Nils