Hallo,
ich habe zwei Fragen zum Thema CGMS-Aufnahmeschutz, so wie er bspw. bei Filmen von Sky-Select verwendet wird.
Meines Wissens ist es legal, Mitschnitte von Radio- und Fernsehsendungen für den privaten Gebrauch zu machen, um sich diese Filme oder Tonmitschnitte dann später wieder anhören/ansehen zu können. Gilt dies auch für solche Sendungen, die mit einem Aufnahmeschutz ausgestrahlt werden?
Wird der CGMS Schutz nur per digitaler Verbindung zum Aufnahmemedium (z.B. seperater DVD-Rekorder) übertragen oder auch analog? Was ist z.B. wenn ein Funkübertragungs-Gerät zwischen Receiver und DVD-Rekorder geschaltet wird?