Chance auf Polizeistudium trotz Narben?

Hallo miteinander,

Ich weis es gibt relativ viele Fragen zu diesem Thema, doch ich wollte meine individuelle Situation beschreiben und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Zu mir: Ich bin 20 Jahre alt und studiere gerade Wirtschaftsinformatik dual. Eigentlich wollte ich schon immer zur Polizei aber als meine Freundin damals abgelehnt wurde aufgrund einer Hautkrankheit dachte ich, dann hab ich sowieso keine Chance. Also hab ich Plan B gewählt der aber leider nicht das ist was ich mir vorstellen kann mein Leben lang zu machen. Ich möchte nach Abschluss dieses Studiums zur Polizei. Ich bin gerade dabei für den Sporttest zu trainieren nur ich mache mir immer wieder Gedanken ob das alles nicht vielleicht umsonst ist weil ich sowieso nicht als diensttauglich erklärt werde.

Zu meiner Vorgeschichte: Mit 13 hatte ich ne kleine Krise. In meinem Umfeld hat sich damals jemand selbstverletzt und meinte das hilft wenn man sich schlecht fühlt, so naiv wie ich war hab ich es auch ausprobiert, meine Narbe sind mittlerweile 7 Jahre alt aber immer noch sehr gut sichtbar. Meine Eltern waren verzweifelt und haben mich zum Therapeuten geschickt, anschließend hatte ich den ersten Klinikaufenthalt aus dem ich schnell wieder entlassen wurde. Trotzdem dachten meine Eltern wohl doppelt hält besser und ein Monat später war ich wieder da. Nach diesem Aufenthalt, war ich nie wieder in psychiatrischer Behandlung.

Hört sich erstmal aussichtslos für den Polizei Beruf an aber: In dem Abschlussbericht der Klinik steht ganz deutlich pubertäre Entwicklungskrise also Nix über irgendeine psychische Krankheit. Unterstützt wird diese „Diagnose“ ja auch durch den Fakt das nach dieser Krise nie wieder irgendetwas war, was man sowohl an dem Alter der Narben erkennen kann sowieso daran das ich danach keine Therapie mehr gebraucht habe.

Meine Frage ist nun, hab ich eurer Meinung nach eine Chance als diensttauglich erklärt zu werden, oder ist es nahezu aussichtslos?
Ich weis dann man Einspruch einlegen kann und auch mit anwaltlicher Hilfe etwas erreichen kann, aber ob es so gut ist sich in den Beruf reinzuklagen wage ich auch zu bezweifeln.

Gibt es vielleicht irgendeine Möglichkeit dem vorzubeugen wie beispielsweise ein psychologisches Gutachten? Hat dies überhaupt genug Aussagekraft?

Danke im Voraus!

Hallo,

wie kommst Du denn darauf? Hast Du Dich über die Voraussetzungen für die Polizeidiensttauglichkeit informiert? Falls ja: wo?

Gruß
C.

Naja bei psychischer Erkrankung wird man definitiv nicht genommen. Zwei Psychatrieaufenthalte hören sich sehr stark nach psychisch krank an.

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Hallo,

das ist keine Antwort auf meine Fragen. Tatsache ist, dass das Hindernis - eigentlich logischerweise - nicht irgendeine psychische Erkrankung ist, die man irgendwann mal hatte, sondern eine, die annehmen lässt, dass diese der Ausübung des Polizeidienstes entgegensteht. Was darunter verstanden wird (und auch, was nicht), ist entsprechenden Broschüren zu entnehmen.

Gruß
C.

Ich habe deine Frage wie ich denn darauf komme beantwortet. Mir ist klar wann man als untauglich erklärt wird, aber danke nochmal für die Erläuterung. Logischerweise ist eine ehemalige Erkrankung offiziell kein Ausschluss aber wenn man sich mal so ein bisschen umhört wird deutlich das einem solche so ausgelegt wird, als ob man den Beruf nicht ausüben könnte. Ebenfalls gab es Fälle die sobald das Wort „Psychotherapie“ gefallen ist sofort eine Absage erhalten haben. Wenn du keine Antwort auf meine Frage hast, hättest du dir die Zeit sparen können zu antworten. Trotzdem danke :slight_smile:

Du hast eine Frage gestellt und inzwischen zweimal selbst beantwortet. Mir ist daher nicht ganz klar, was Du erwartest. Tatsache ist, dass Deine Antworten auf Deine Frage so nicht richtig sind, aber wenn Du davon nicht abrücken willst, weiß ich tatsächlich auch nicht, wie wir hier weiterkommen sollen.

Wie sich die Situation tatsächlich darstellt, schrieb ich bereits:

Mit Broschüre meine ich übrigens so etwas:
220121-bew.-unterlagen-hoems-zfn-eaz.pdf

Die vier dort genannten Ausschlussgründe findest Du übrigens in den entsprechenden Unterlagen jeder Landespolizei und der Bundespolizei.

Gruß
C.

Hi

es kommt immer darauf an … z.B. auf die Art der psychischen Erkrankung und ob sie aktuell noch besteht oder nicht …eine Pubertäre Entwicklungskrise ist eine zeitlich begrenzte Sache, über die du, wie du selber sagst, schon lange weg bist :woman_shrugging:t3:

Hier kannst du nochmal genauer nachlesen

Gruß h

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Meine Frage war, ob ich eurer Meinung eine Chance habe als Diensttauglich erklärt zu werden, schon allein aufgrund des Aufbaus der Frage kann ich diese gar nicht selber beantworten.

Ich kenne die Broschüre diese habe ich mehrmals durchgelesen.
„Die Ausschlussgründe werden vorliegend in folgende Rubriken unterteilt:
4. Unzureichend stabiler seelischer Gesundheitszustand bzw. unzureichende psychische Leistungsfähigkeit“

So steht es in der Broschüre. Was ich „erwartet“ habe, ist keine Wiedergabe der Broschüre sondern eine Einschätzung (am besten aus eigener Erfahrung) wie die Amtsarzt meine Situation voraussichtlich bewerten wird. Die Broschüre lesen kann ich selber.

Meine vermeintliche Antwort auf meine eigene Frage, sind lediglich Erfahrungen gewesen die ich von anderen Leuten mitbekommen habe und nicht das was offiziell in den Broschüren steht.

Gruß

Guten Morgen,

und dennoch machst Du es nun zum dritten Mal:

Dann wird es wohl am besten sein, dass Du Dich bei den Leuten bewirbst, die diese Erfahrungsberichte abgegeben haben, anstatt bei den Leuten, die diese offiziellen Broschüren veröffentlichen. Das sind ja nur von Behörden bzw. Ministerien einfach so dahingeschriebene Dokumente, die jährlich hunderttausenden Bewerbern als Richtlinie gelten, von denen sicherlich keiner klagen würde, wenn er aus anderen als dort genannten Gründen als Bewerber abgewiesen wurde.

Gruß
C.

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Fakt ist das die Richtlinien sehr grob geschrieben sind mit viel Interpretationsspielraum.
Ab wann hat man eine unzureichende psychische Leistungsfähigkeit? Reicht schon eine kleine Krise in der Vergangenheit, eine kurze Therapie oder braucht es schon eine ernsthafte Diagnose? Und noch viele Fragen mehr, die sich mir stellen wenn man die Richtlinie liest.

Diese Fragen kannst weder du noch die offizielle Seite der Behörden beantworten. Aus diesem Grund habe ich diese Frage hier gestellt.

Deine Aussage, ich solle mich doch bei denen Bewerben, die diese Erfahrungsberichte abgeben haben, ist auch nicht standfest. Denn wie bereits erwähnt haben die Richtlinien einen großen Interpretationsspielraum an diesen Berichten erkennt man wie dieser genutzt werden kann. Das heißt ja nicht das die Richtlinien falsch sind, zeigt nur wie diese ausgelegt werden können. Das niemand geklagt hab, habe ich doch nirgendwo erwähnt, natürlich klagen diese Leute. Dahingestellt bleibt aber ob es gut ist sich ins Studium reinklagen zu müssen und schon vor seiner Beruflicher Karriere viel Geld für Anwälte auszugeben.

Außerdem: Solang sich die Ablehnung in dem Interpretationsspielraum der Richtlinien befindet, hat es sowieso keinen Wert dagegen zu klagen.

Ich hätte mir lediglich eine Antwort gewünscht die aus eigenen Erfahrungen berichten kann. Wie die offiziellen Richtlinien sind ist mir, wie schon erwähnt sehr wohl klar.

Gruß

Natürlich wird da nicht jeder Einzelfall beschrieben. Geht ja auch nicht. Aber da wird klargestellt, worum es geht:
Als Ausschlussgründe für eine Polizeidiensttauglichkeit kommen prinzipiell alle vorliegenden oder
ihrer Natur nach nicht heilbaren, eventuell auch nur schubweise auftretenden Gesundheitsstörungen in Betracht, die der Ausübung des Amtes, des unmittelbaren Zwangs auch unter Führung der Dienstwaffe, dem körperlichen Einsatz gegen Personen, ausreichendem Selbstschutz und Außen- und (Wechsel-)Schichtdienst entgegenstehen.

Damit ist eigentlich relativ klar, dass ein Vorfall, der a) sieben Jahre her ist, b) nicht wieder aufgetreten ist und c) Deiner Schilderung nach eher auf Blödsinn und weniger auf eine echte psychische Erkrankung zurückgeht, keine Rolle spielen kann.

Was in der Broschüre nicht steht: psychischer Erkrankungen, die mehr als fünf Jahre zurückliegen, spielen bei den Einstellungsuntersuchungen zumindest in NRW keine Rolle und werden im Zweifel auch nicht abgefragt (mag von Bundesland zu Bundesland anders sein, aber so ganz grundsätzlich gilt auch hier der Grundsatz der Datensparsamkeit, d.h. Daten, die nicht relevant sind, dürfen nicht erhoben werden).

Ja, natürlich nicht. Es ging darum, Dir aufzuzeigen, dass bei solchen Dingen Erfahrungen anderer Leute nicht besonders relevant sind. Die offiziellen Informationen sind da zunächst einmal das Maß der Dinge und sich nicht zu bewerben, nur weil irgendwelche Leute behaupten, das würde eh nix, ist völlig sinnfrei. Es ja nun nicht so, dass man hier Jahre und tausende Euro investieren würde, um am Ende zu erfahren, dass das ganze nichts wird. Vielmehr gibt man seine Bewerbung ab, wird dort vorstellig und weiß dann relativ schnell, ob die Bewerbung an dieser alten Geschichte scheitert oder nicht. Sollte das wider Erwarten doch so enden, hast Du nicht viel verloren. Viel ärgerlicher wäre es doch, es gar nicht erst zu versuchen, nur weil irgendwelche Leute irgendetwas erzählt haben.

Ganz genau. Die Leute klagen viel und ständig. Daher kann man davon ausgehen, dass die Informationsblätter und -seiten dem aktuellen Stand entsprechen.

Aus den Informationsblättern geht hervor, dass es um Erkrankungen geht, die
a) der Polizeidiensttauglichkeit (wie oben beschrieben) entgegenstehen und
b) akut oder wiederkehrend sind.

Es ist doch ziemlich offensichtlich, dass so etwas wie in Deiner Vergangenheit nicht gemeint ist.

Lass doch mal den Quatsch mit den Erfahrungen. Nur, weil irgendjemand mal wegen irgendetwas abgelehnt wurde, irgendjemand von irgendjemandem gehört hat, der wegen irgendetwas abgelehnt wurde oder irgendjemand glaubt, irgendetwas gehört zu haben, ist das weder die Wahrheit noch für Dich relevant.

Wenn Du nicht zufällig an einen leitenden Polizeiarzt gerätst, der bei den Einstellungen das letzte medizinische Wort hat, sind „Erfahrungen“ nichts wert, die so undifferenziert (um nicht völlig falsch zu sagen) daherkommen:

Relevant sind die

und nix anderes. Wenn Du zur Polizei willst, dann bewirb Dich. Lass Dich nicht von irgendwelchen Vermutungen, Ängsten und Erfahrungen abhalten. Die Polizei wird Dir auf Basis der Tests und Deiner wahrheitsgemäßen Aussagen schon mitteilen, ob sie Dich haben will oder nicht.

Und erzähle denen bloß nicht, dass Du Dich eigentlich nicht bewerben wolltest, weil Du irgendetwas von irgendjemandem gehört hast. Am Ende stellen die noch Deine Polizeidiensttauglichkeit in Frage, weil sie befürchten, dass Du nicht in der Lage bist, selbständig rationale Entscheidungen zu treffen.

Gruß
C.

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