Chaos bei Wechsel Werkreal- auf Realschule in BaWü

Hallo zusammen!

Ich entschuldige mich jetzt schon dafür, weil es etwas länger werden wird bis ich mein Anliegen geschildert habe, aber es ist einfach recht komplex…

Mein Kind besucht derzeit die 5. Klasse einer Werkrealschule.
Am 28.07.2012 wurde ich von der Klassenlehrerin zwischen Tür und Angel darauf angesprochen wie es aussehen würde mit einem Wechsel auf die Realschule.
Einen Wechsel in die 6. Klasse Realschule kam für mich nicht in Frage, allerdings ein Wechsel in die 5. Klasse Realschule, also Wiederholung der 5. Klasse nur eben auf der Realschule. Da mein Kind als Kann-Kind eingeschult wurde, es immer wieder Probleme gibt die ich darauf zurückführe, dass sie eben immer mit Abstand zu den Jüngsten in ihrer Klasse zählt, halte ich eine solche Wiederholung für sinnvoll. Auch die Lehrerin fand das sinnvoll.
Sie gab an das Ganze auf der Notenkonferenz mit den anderen Lehrkräften zu besprechen, es wäre nötig dass 2/3 der Lehrkräfte dem zustimmen.
Die Notenkonferenz fand am 02.07.2012 und die Lehrerschaft hat sich dagegen ausgesprochen, dass mein Kind auf die Realschule wechselt, die Leistung und ihr Arbeitsverhalten wäre nicht gut genug. Ich könne aber gerne mein Kind für die Aufnahmeprüfung zur Realschule anmelden.
Meine Frage, wie es denn wäre die 5. Klasse auf der Werkrealschule zu wiederholen, wenn denn angeblich die Leistung so zu wünschen übrig lässt, wurde total abgewiesen „da würde Langeweile aufkommen“.
Fazit: zu schlecht für die 5. Klasse Realschule, zu gut um die 5. Klasse auf der Werkrealschule zu wiederholen. Für mich schon ein Widerspruch.

In diesem Jahr sind bei uns in BaWü erstmals keine verbindlichen Grundschulempfehlungen mehr erfolgt, die aktuellen 4. Klässler können also die weiterführende Schule frei auswählen.
Deshalb habe ich mit dem Oberschulamt telefoniert ob mein Kind überhaupt eine Prüfung ablegen müsse wenn sie doch die 5. auf der Realschule wiederholen soll.
Antwort war: Zuerst wollten wir das nicht machen, aber nun haben wir uns doch entschieden eine Prüfung für solche Fälle durchzuführen. Wir sollen die Prüfung doch uuuuuunbedingt machen, die wäre nicht schwer.

Nun gut, da mein Kind unbedingt auf die Realschule möchte, habe ich sie zu der Aufnahmeprüfung angemeldet.
Das Oberschulamt teilte mir zudem mit, dass Mathe und Deutsch geprüft wird, Termine werden noch mitgeteilt.
Zwei Tage später habe ich die Termine erfahren, 3 Tage, Mathe, Deutsch UND Englisch.
Wurde mir also vom Oberschulamt offenbar eine falsche Auskunft gegeben. Habe mich erneut informiert und es hieß, sie wird auf dem Niveau der 5. Klasse geprüft, da gehört Englisch dazu.

Heute erreicht mich ein Elternbrief, der von der zuständigen Schulrätin stammt, überreicht von der aktuellen Schule meines Kindes.
Dort wird mir erklärt, was nötig ist damit meine Tochter die 6. Klasse der Realschule besuchen kann.
Sie wird geprüft auf dem Niveau der Realschule und „die Entscheidung der Prüfungskommision bezieht sich grundsätzlich darauf, ob ihr Kind die Voraussetzungen für die nächst höhere Klasse in der Realschule erfüllt.“
Mein Kind soll in die 5. Klasse Realschule, nicht in die 6. Klasse!!!

Ich habe inzwischen das Gefühl, keiner weiß was wirklich Sache ist und weil keine Übergangsregelungen getroffen wurden, haben Fälle wie wir einfach Pech gehabt.
Durch den Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlungen gibt es in diesem Jahr keine Aufnahmeprüfung in der getestet wird, ob das Kind für die 5. Klasse Realschule geeignet ist.
Also muss mein Kind, das gerne in die 5. Klasse Realschule will, die Aufnahmeprüfung für die 6. Klasse machen.
Wäre mein Kind jetzt in der 4. Klasse, könnte ich sie für nächstes Jahr auf der Schule meiner Wahl anmelden, ohne Empfehlung, ich könnte entscheiden.
Das ist in meinen Augen absolut nicht fair.
Zudem kann man sich auf keinerlei Aussagen verlassen, keiner weiß es wirklich richtig.

Nachdem nun heute dieser Brief ins Haus flatterte bin ich wirklich drauf und dran morgen einen Anwalt zu kontaktieren.
Nur weil unsere Minister meinen sie müssen ständig neue Regelungen entwerfen, das nur halbherzig abhandeln und Grenzfälle wie uns absolut außer Acht lassen, Behördenmitarbeiter nicht ausreichend mit den Änderungen vertraut machen, haben wir nicht die gleichen Chancen wie andere.

Als mir die Lehrerin den Entscheid der Notenkonferenz mitteiltete, meinte sie auch noch, dass die Realschule mein Kind ziemlich sicher aufnehmen wird, egal wie die Prüfung ausfällt, denn durch den Wegfall der verbindlichen Empfehlungen sind die Anmeldezahlen dort sehr rückläufig. Man müsse also jeden Schüler nehmen den man kriegen kann.
Das habe ich beim Anruf beim Oberschulamt erwähnt, wo man das als „Quatsch“ abstempelte und der Werkrealschule den Buhmann zuschob „die Werkrealschulen müssen nun auch um jeden Schüler kämpfen und entscheiden deshalb vielleicht nicht im Sinne des Kindes“.
Zwischen den Zeilen: „die wollen vielleicht ihre Tochter nicht gehen lassen damit ihre Schülerzahlen nicht zu sehr schrumpfen.“

Ich bin nun echt absolut durch den Wind was das alles angeht. Fühle mich veräppelt und im Regen stehen gelassen.
Deswegen der Gedanke mit dem Anwalt.

Freue mich über Meinungen dazu…

Lieber Gruß
Aries

Hallo,

Gehe doch einfach zur Schulleitung der Realschule deiner Wahl und sprich alles RUHIG an. Der/die SchulleiterIn entscheidet über die Aufnahme.

Hth
MklMs

Mit der Schule habe ich ja schon gesprochen… von daher habe ich ja die Info dass in Mathe, Deutsch und Englisch geprüft wird und wann.

Mit der Schule habe ich ja schon gesprochen… von daher habe
ich ja die Info dass in Mathe, Deutsch und Englisch geprüft
wird und wann.

Dein Problem ist also, dass du einen Wechsel in die fünfte Klasse möchtest und nicht in die sechste?
Für die Aufnahme ist allein der Schulleiter zuständig, das entscheidet nicht das Schulamt, die prüfen nur. Vielleicht sind die Anmeldungen für die neuen 5er so, dass er dein Kind nicht in die 5. Klasse aufnehmen kann.

Wenn du einen Anwalt einschalten möchtest, dann sollte er sich im Verwaltungsrecht auskennen.

Vielleicht
sind die Anmeldungen für die neuen 5er so, dass er dein Kind
nicht in die 5. Klasse aufnehmen kann.

Wie meinst du das?
Platz ist in jedem Fall noch in alle neuen 5. Klassen, es sind jeweils nur 25 Kinder pro Klasse bis jetzt.

Und ja… mein Kind soll in die 5. Klasse.
Die 6. Klassen wären eh voll auf der gewünschten Schule.

Hallo,

geregelt ist das in der multilateralen Versetzungsordnung, dein Wunsch ist allerdings speziell und führt zwangsläufig zu einer „Nichtversetzung“.

Dein Kind hat offensichtlich die Noten nicht, die für einen problemlosen Wechsel notwendig sind, deswegen die Prüfung, wie in der Verordnung vorgeschrieben.

Die Anforderungen auf der Realschule sind höher und ich würde mir überlegen, mein Kind mit der Hypothek einer Wiederholung auf die Realschule zu schicken, weil es dann weder die 5. noch die 6. Klasse wiederholen könnte.

Den Verordnungstext findest du hier: http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/ve8/pa…

Wichtig sind die §§ 1 und 2.

hth
MklMs