Von was denn sonst?
Die Bank des Einreichers erkundigt sich bei der Bank des
Ausstellers. Entweder telefonisch oder schriftlich. Kann im
Eigeninteresse der Bank oder als Service für den Kunden
passieren bevor der Scheck eingereicht wird. Das hat nichts
mit einem Bankbestätigten Scheck zu tun
Wenn Du also davon sprichst, daß sich die Bank bestätigen lassen soll, meinst Du keine Bankbestätigung. Nun gut.
Nach dem, was Du schreibst, meinst Du wohl eher eine Scheckdeckungsanfrage. Die ist allerdings völlig unverbindlich und wird nicht im Kunden-, sondern im Bankinteresse durchgeführt. Das Ergebnis der Anfrage wird dem Kunden auch nicht mitgeteilt (Bankgeheimnis und so). Nicht zuletzt erfolgt eine derartige Anfrage auch eher nicht für einen Scheck in der genannten Größenordnung.
welcher z.B. bei einer
Versteigerung als Bargeldalternative verwendet wird.
Wie gesagt: Schecks bestätigen darf nur die Bundesbank.