Chef geht in Rente- können die Mitarbeiter einfach entlassen werden?

Ich arbeite in einen Handwerksbetrieb, 20 Mitarbeiter.
Der Chef geht in 2 Jahren in Rente und meint, er könnte dann den Betrieb einfach schließen.
Im Betriebe sind fast nur nur langjährige Mitarbeiter, mit Betriebszgehörigkeiten zwischen 10 und über 25 Jahren.

Geht das so einfach?

Servus,

wenn der Betrieb tatsächlich aufgegeben wird und der Ofen nachher aus ist, müssen nur die Fristen beachtet werden - es kann dann allen Mitarbeitern einschließlich langjährigen und schwerbehinderten gekündigt werden.

Man muss da aber darauf lauern, ob es sich nicht doch um einen Betriebsübergang gem. § 613 a BGB handelt - dann geht das nicht. Es kann nicht jemand das Warenlager und/oder die Betriebs- und Geschäftsausstattung und/oder die Kundendatei übernehmen und gleichzeitig die Arbeitnehmer sitzen lassen.

Wenn es sich um einen Handwerksbetrieb handelt: Gibt es denn außer dem Inhaber keinen Meister? Wenn die Bude einigermaßen läuft, könnten doch die Mitarbeiter das Geschäft übernehmen und weiterführen?

Schöne Grüße

MM

Das ist noch in Verhandlung, wie immer geht es um monetäre Dinge…

Servus,

der Inhaber dürfte da wie üblich eine völlig überzogene Vorstellung vom Wert seiner Bude haben, in die er ein halbes Leben reingesteckt hat - dabei hat sie für ihn nur den Wert gehabt, dass er von seiner Arbeit leben konnte, und das ist vorbei, wenn er sich zurückzieht.

Er wird versuchen zu bluffen, und so tun, als stünde die Konkurrenz Schlange wegen der Übernahme seiner Bude. Tut sie aber nicht, die Leute sind froh, wenn sie einigermaßen über die Runden kommen.

Von daher darf er froh sein, wenn er überhaupt noch irgendwas kriegt für sein Sach.

Wie auch immer - wenn ein andere den Laden übernimmt, gilt Kündigungsschutz wie bei einer Fortführung des Betriebs durch den alten Inhaber.

Schöne Grüße

MM

5 Like

Moin, moin,

„monetäre Dinge“ sind argumentativ zu entwerten.

Aber das Risiko für jene, die den Laden übernehmen wollen / werden, bleibt.
Damit spreche ich jetzt den Personalstamm an. ALLE Verpflichtungen den MA gegenüber gehen VOLL auf die neuen Inhaber über.
Ebenso natürlich alle Forderungen aus Garantieen und weitere Haftungen.

Allerdings zeigt die lange Betriebszugehörigkeit auch ein gutes Betriebsklima auf. Da sollten die „Seiten“ sich einigen können.

lg tugu

Hallo,

den AN wäre anzuraten, so schnell wie möglich einen BR zu wählen, um bessere Informationsansprüche zu haben und im Fall des Falles Betriebsschließung bzw. betrebsbedingten Entlassungen einen Sozialplan erzwingen zu können.

&Tschüß
Wolfgang