Chef will das ich im Urlaub am WE Arbeite

Ich habe nun ein Problem mit meinem Chef.
Und zwar bin ich im Urlaub und übers Wochenende steht ein Vereinsausflug an der schon seit einem halben Jahr geplant ist,
Vor ebenso langer Zeit habe ich diesen Urlaub eingereicht.
Aber da noch mein Kollege zur selben Zeit wie icg Urlaub genommen hat
(verstehe nicht warum er ihn bekommen hat)
Fehlt für die Wochenendschicht eine Person.
Mein Chef hat mir letzte Woche schon gefragt ob ich Zeit hätte da zu Arbeite.
Aber ich habe ihm die Sitaution erklärt und er sagte nur das wäre schon in Ordnung er findet schon eine Lösung.
Doch jetzt hat er mich schon wieder angerufen und gefragt ob ich am WE arbeiten könnte!
Was ich wieder verneinte.
Er sagte das er denn anderen Frage würde,
Aber ich bin mir relativ sicher das mein Kollege im Urlaub nicht ans Telefon geht.
(Werde ich in Zukunft auch nicht mehr machen)

Was soll ich nun machen? Meine Möglichkeiten simd sehr begrenzt denke ich und es wird drauf hinauslaufen das ich den Ausflug absagen muss und Arbeiten werde.

Aber wie kann ich weiter vorgehen? Ich muss mich vor Vereinskollegen nun zum Deppen machen weil mein Chef es nicht schafft einen Diensplan zu schreiben…

Du hast Urlaub und musst gar nicht irgendwie „vorgehen“ ?
Dein Urlaub ist genehmigt und wenn der Chef auch dem 2. Mitarbeiter zeitgleich Urlaub genehmigt hat,ist das sein Problem wo er Personal herbekommt. Da gibt es Möglichkeiten,er kann ja den Betrieb auch zumachen.

MfG
duck313

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hi,

ich würde denken, die Möglichkeiten sind sehr begrenzt, dich bis zum Wochenende überhaupt zu erreichen, wenn du - weil du Urlaub hast - die betrieblichen Telefonate mal unterlassen würdest.

Du wurdest 2 mal gefragt, hast 2 mal abgelehnt - ist doch ok.

grüße und schönen Urlaub
lipi

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Hallo,

einmal gewährten Urlaub darf ein AG nur im Einvernehmen mit dem AN ändern. Einseitig darf der Urlaub nur dann vom AG nur dann widerrufen werden, wenn es wirklich völlig unplanbare Notereignisse gibt
und
diese die Existenz des Betriebes massiv gefährden.

Zum Urlaub, der ja „zusammenhängend“ zu gewähren ist gehören selbstverständlich auch alle arbeitsfreien Tage, die sich vor oder nach dem gewährten Urlaub unmittelbar anschließen oder aber vom gewährten Urlaub „umschlossen“ werden.

Und durch Dummheit bzw. organisatorische Unfähigkeit verursachter Personalmangel ist niemals ein „außergewöhnlicher Notfall“.
Und wie bereits von @littlepinguin geschrieben musst Du während Deines Urlaubs gar nicht für den AG erreichbar sein.

&tschüß
Wolfgang

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Nein, sondern weil Du nicht schon von vornherein klar gemacht hast, dass Arbeiten im Urlaub für Dich nicht geht (dem steht auch das Arbeitsrecht entgegen).

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Telefon abschalten oder mit einem herzhaften „Leck mich“ antworten. Wenn man nicht da ist, ist man nicht da.

Bitte bei alledem nicht vergessen, dass man als Arbeitnehmer da zwar im Recht ist, aber dem Chef das trotzdem nicht gefallen muss.
Unter Umständen leidet das Verhältnis zum AG und/oder Vorgesetzten, was in Zukunft zu Problemen führen kann. Eine Abwägung zwischen „das ist mein gutes Recht“ und „ich mache das ausnahmsweise, wenn auch ungern“ kann möglicherweise sinnvoll sein. Hängt halt von Job, Arbeitsumfeld und sonstigen Qualitäten des Arbeitgebers ab.

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Du bist da der Experte, aber gab es da nicht noch dieses Detail?

Während des Urlaubs kann der Chef sich auf den Kopf stellen, er kann den Arbeitnehmer nicht zwingen, zur Arbeit zu kommen. Natürlich kann der AN freiwillig kommen.

Vor dem Urlaub kann der Arbeitgeber diesen durchaus streichen. Das geht eigentlich nur, wenn die Firma in Gefahr ist. Aber bis das ausdiskutiert ist, hat der Urlaub ggf. schon angefangen. In dem Fall muss der AN zur Arbeit kommen. Fraglich ist, welche Konsequenzen das hat, wenn im nachhinein klar gemacht wird, dass das nicht erlaubt war…

In jedem Fall muss der Arbeitgeber die Kosten tragen, wenn z.B. das Hotelzimmer nicht mehr storniert werden kann etc.

Genau das. Und das nicht nur, weil alle Vorgesetzten und Inhaber arbeitnehmerfeindliche Sadisten sind, sondern weil die einfach mitunter - vielleicht auch begünstigt durch ihre eigene Einstellung zur Arbeit - eine andere Sichtweise haben. Ich hatte auch mal eine Führungskraft, die an sich kein schlechter Mensch ist, aber eben an sich den Anspruch hatte, alles zu geben und sei es um den Preis der eigenen Gesundheit und der Familie.

Das hatte zur Folge, dass er mir allen Ernstes unkollegiales Verhalten vorwarf, weil ich ihm nicht von mir aus angeboten hatte, trotz Krankschreibung und durchaus erkennbarer Erkrankung eine Sache am laufenden Arbeitstag zu Ende zu bringen. Auf den Gedanken, mich zu fragen, ob ich das ausnahmsweise tun könne, kam er gar nicht. Er hatte ernsthaft erwartet, dass ich das von mir aus anbiete. Ich stand nach Verkündung meiner Krankschreibung noch etwa 30 Sekunden in der Tür, wurde aber komplett ignoriert. Irgendwann ging ich dann und räumte meinen Kram zusammen. Wochen später kam er dann zu mir und warf mir das vorgenannte unkollegiale Verhalten vor.

Das war schon eine sehr spezielle Erfahrung.

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Normalerweise bin ich ja derjenige, der sich mit solchen Überlegungen hier gerne mal die Finger verbrennt. Daher will ich heute mal nur @KeinesHerrenKnecht beipflichten: Vorschriften, Recht und Gesetz sind immer gut, richtig und wichtig, wenn man „keine bessere Lösung findet“. Heute ist der Chef in Not und braucht dringend Hilfe, die er rein rechtlich nicht von Dir wird erzwingen können. Morgen könnte die Situation genau umgekehrt sein. D.h. Du brauchst ein Entgegenkommen, das Du auch nicht rechtlich wirst durchsetzen können, sondern bei dem Du auf das Verständnis deines Chefs hoffen musst.

Nun mag es Arbeitsverhältnisse geben, die für beide Seiten keinerlei über den heutigen Tag hinausgehende Bedeutung haben. Da mag es dann egal sein, wenn man heute dem Chef die kalte Schulter zeigt und aus dem man einfach raus geht, wenn der Chef einem in einer umgekehrten Situation kein Entgegenkommen zeigt. Aber wenn das Verhältnis nicht ohnehin schon auf einer solchen Ebene ist, sollte man sich überlegen, welche Kompromisse möglich und sinnvoll sind.

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Ich sehe es eigentlich auch wie @KeinesHerrenKnecht. Sein Recht sollte man kennen, diesen „Joker“ aber nur ziehen, wenn die Situation sich durch eine bilaterale Absprache nicht lösen läßt.

Stelle dir folgende Fragen:

  1. Wie verhält sich dein Arbeitber sonst so? Ist er im allgemeinen kulant? Wie hat er in der Vergangenheit reagiert, wenn bei dir was Ungeplantes vorgekommen ist und Du kurzfristig frei haben wolltest?
  2. Entsteht ein solcher Planungsfehler regelmäßig oder ist das eine Ausnahme? Kommt er im Fall des Falles auf die immer gleichen Personen zu oder ist immer jemand anderes „dran“?
  3. Wie wichtig ist dir dein privates Vorhaben?

Wenn Du dem Urlaubsabbruch zustimmst und dadurch Kosten entstehen, würde ich den Ersatz klar einfordern.

Zudem würde ich dem Vorgesetzten in einem geeigneten Moment blumig andeuten, dass dir durchaus bewusst ist, dass Du nicht zustimmen musstest.

Grundsätzlich können auch Vorgesetzten Fehler passieren.

Auch finde ich das „vor den Vereinskollegen zum Deppen machen“ etwas fragwürdig. Wenn Du aus der Situation heraus von denen so gesehen wirst, bist Du IMHO in deren Augen eh schon ein Depp. Für deine Entscheidung, ob Du deinem Chef zu- oder absagst, würde ich das nicht als Kriterium heranziehen.

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Da kann ich nur zustimmen. Es mag sein, dass der Fragesteller auf einer anderen beruflichen Ebene tätig ist. Aber in meinem Umfeld gehört eine gewisse Flexibilität und ein „Geben und Nehmen“ einfach dazu. Das heißt jetzt nicht, dass man rund um die Uhr erreichbar wäre und springt, wenn das gewünscht wird. Aber da gibt es durchaus recht regelmäßige Berichte, dass man mal außer der Reihe einer beruflichen Anforderung außer der Reihe nachgekommen ist/nachkommen wird. Und dafür hat auch jeder Verständnis/das kennt auch jeder von sich selbst und damit ist das Thema auch schon erledigt.

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