Chef will für Schulungen Urlaubstage abziehen darf er das?

Liebe/-r Experte/-in,

ich arbeite in einem großen Autohaus das weltweit vertreten ist.

Unser Niederlassungsleiter will mich dieses Jahr über 2 Monate verteilt insgesamt 18 Tage auf Schulungen schicken.

Jetzt will der Arbeitgeber das ich diese 18 Schulungstage von meinem Jahresurlaub abziehe. Also grob gesagt er will das ich dafür das ich in seinem Interesse auf einen 18 Tage Lehrgang gehe 18 Tage Urlaub nehme. Ich habe mich nicht um die Schulung gerissen ich wurde einfach dafür ausgewählt.

Ist das zulässig das er 18 Urlaubstage dafür abziehen kann also ich komme mir da ganz schon veralbert vor…

Kann er mir für die 18 Schulungstage Urlaub abziehen?
Was kann ich dagegen tun falls er weiterhin darauf besteht?

Danke schonmal für die Antworten…

Liebe/-r Experte/-in,
Kann er mir für die 18 Schulungstage Urlaub abziehen?


  1. Für innerbetriebliche Weiterbildungsmaßnahmen darf kein Urlaub angerechnet werden.
  2. Die Kehrseite: Sie stünden auf der Abschußliste, wenn Sie nein sagten.
  3. Kompromiß, der oft eingegangen wird: schlagen Sie einen (üblichen) Deal vor: eine Vertragsklausel mit 3-jähriger Laufzeit, die besagt, daß
    a) für jeden Beschäftigungsmonat (nach der Maßnahme) ein 36tel der Kosten als Anspruch des AG verfälllt.
    b) im Falle einer betriebsbedingten Kündigung der gesamte Anspruch des AG verfällt, sowie im Liquidationsfall des AG oder Verkauf des Unternehmens.
    Die Abzugskalkulation trifft nur zu bei
  • eigener Kündigung
  • einer sozialgerechtfertigten, persönlichen Kündigung, die der Billigung Dritter bestätigt werden darf.
    Gruß
    Rainer

Hallo, Marco

Nach dem Rechtsberatungsgesetz ist es Privatpersonen untersagt, im Einzelfall Rechtsberatung zu gewähren. Dafür sind ausschließlich Rechtsanwälte und bestimmte Organisationen befugt (z. B. Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände).

Dies vorausgeschickt, nehme ich zu der geschilderten Problematik lediglich allgemein und nur beispielhaft Stellung.

Der Urlaub soll der Erholung dienen. Eine Fortbildungsveranstaltung ist daher kein Urlaub. Die vier Wochen Grundurlaub sind für Verrechnungen tabu. Sollte der Arbeitgeber (Ag) freiwillig zusätzlichen Urlaub gewähren, könnte u. U. über Verrechnungsmodalitäten nachgedacht werden, dies aber immer nur mit Einverständnis des Arbeitnehmers (An).

Der An braucht ein Angebot zur Urlaubsanrechnung nicht anzunehmen und kann insofern die Teilnahme an einer Fortbildungsmaßnahme verweigern.

Ist ein Betriebsrat vorhanden, kann er diesen um Hilfe bitten bzw. sich dort beschweren. Ist der An Mitglied einer Gewerkschaft, erhält er auch dort Rechtshilfe.

ansemann

Hallo,

nein, das ist natürlich nicht zulässig. Schaue bitte in deinen Anstellungsbedingungen - bzw. Tarifvertrag (TV)nach. Des weiteren wird auch das Berufsbildungsgesetz Aufschluss geben, insofern der TV nichts hergibt.
100%ig sicher ist, dass du KEINEN Urlaub nehmen musst.
Wenn dein Arbeitgeber dies schriftlich vereinbaren möchte, bitte nicht unterschreiben, sondern umgehend Rücksprache mit jemanden (IG Metall o. RA) nehmen.
Viel Glück!!

Definition:
Erholungsurlaub ist die wichtigste Form des gesetzlich geregelten Urlaubs, die dem Erhalt und der Wiederherstellung der Arbeitskraft des Beschäftigten dienen soll.
Unter Erholungsurlaub versteht man den gesetzlich geregelten Freistellungsanspruch des Arbeitnehmers von der ihm obliegenden Arbeitspflicht, der die Pflicht des Arbeitgebers zur Lohnzahlung unberührt lässt.

Bundesurlaubsgesetz

§ 3 Dauer des Urlaubs
(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage
sind.
§ 4 Wartezeit
Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des
Arbeitsverhältnisses erworben.

§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers
zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche
Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten
den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der
Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder
Rehabilitation verlangt.
(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche
oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs
erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt
werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so
muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.
§ 8 Erwerbstätigkeit während des Urlaubs
Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.

Damit ist klar, dass der Chef Ihren Urlaub nicht für Weiterbildung für sein Unternehmen nutzen darf, da es dem gesetzlichen Anspruches eines Erholungsurlaubes widerspricht.

Unser Niederlassungsleiter will mich dieses Jahr über 2 Monate
verteilt insgesamt 18 Tage auf Schulungen schicken.

Kann er mir für die 18 Schulungstage Urlaub abziehen?
Was kann ich dagegen tun falls er weiterhin darauf besteht?

Danke schonmal für die Antworten…

Ganz einfache Antwort: Nö, der kann Dir nix abziehen, weil es eine „angeordnete (Arbeits)tätigkeit“ ist. Also Schule machen und hinterher einfach den Jahresurlaub beantragen. Wenn er dann gestrichen wird, klagst Du mit Hilfe der Gewerkschaft oder mit Hilfe eines Fachanwaltes. Die Aussichten dafür sind sehr gut für Dich. Falls Du Angst hast, dann schaue einfach mal ins Bundesurlaubsgesetz. Dort findest Du die Antwort, unter welchen Bedingenungen Dir ein gesetzlicher Mindesturlaub zu gewähren ist. Und da steht nix von Urlaub für aufgebrachte Arbeits(Ausbildungs)zeit.!!!