Chef will kleine Firma verkaufen, womit ist als Mitarbeiter zu rechnen?

Hallo Community,

der Chef will seine Firma verkaufen, die Mitarbeiter haben offiziell noch keine Kenntnis davon, ihnen wurde es durch Kunden zugetragen, die es im Anzeigenteil des Lokalblattes gelesen haben.
Womit müssen die Angestellten rechnen? Möglicherweise steht theoretisch Kündigung, Aufhebungsvertrag mit Abfindung oder Weiterbeschäftigung durch neuen Besitzer theoretisch im Raum.
Die Mitarbeiter sind jeweils 10 oder mehr Jahre beschäftigt. Was steht Ihnen zu?

Mfg

Hallo,

das kommt u.a. auch darauf an, wie viele es denn sind. In Kleinbetrieben ist der Kündigungsschutz stark eingeschränkt.

Gruß,
Steve

Es sind 2 plus Chef. Worin besteht der Unterschied bzgl. der Belegschaftsanzahl?

Nichts.
Die Einhaltung der normalen Kündigungsfrist.
Und die ist vom Gesetz her nur ab 4 Monate, wenn nicht Vertrag oder Tarifvertrag (wird’s wohl nicht geben) anderes bestimmen. Auch zum Thema Abfindung könnte was vereinbart sein ( hier wohl auch nicht).

Macht Euch nicht verrückt, Betriebsverkauf bedeutet nicht Schließung.
Und bei so wenigen Mitarbeitern ist die Chance der Übernahme groß.

der Chef kann dazu ja auch etwas aushandeln, wenn er ein guter Chef war und auch an Euch denkt.

MfG
duck313

So ist das. Und es spricht auch nichts dagegen, den Chef jetzt mal anzusprechen. Ist ja eine blöde Situation - Ihr erfährt es von Kunden, weil die es gelesen haben. Vielleicht wußte Euer Chef einfach nicht, wie er es Euch beipulen sollte. Vermutlich ist offener Umgang nun für alle Seiten besser.

Hallo,

rein rechtlich gilt erst mal § 613a BGB:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__613a.html

Die AN sollten halt mal Ihren jetzigen AG ansprechen und die gesetzlich vorgeschriebene Information verlangen.
&Tschüß
Wolfgang

Das Kündigungsschutzgesetz gilt bei Betrieben < 10 Leute nicht. Damit greifen nur die üblichen Kündigungsfristen, die duck313 bereits erwähnt hat.

Die Chancen für eine Übernahme bei Verkauf dürften aber nicht schlecht stehen, da ohne die beiden Mitarbeiter ja praktisch kein Betrieb mehr vorhanden ist.

Gruß,
Steve

Welche wären das denn jetzt?

Steht im Gesetz.

Welche wären das jetzt? Habe es nochmal extra hervorgehoben.

Wenn die Entscheidung zum Verkauf gefallen ist:
Alle in § 613a Abs. 5 Nr. 1-4 genannten Pflichtinformationen.

Ich auch !
Kann der Herr „BWL-Absolvent“ keine Gesetze lesen ???

Ja, da hast Du mich erwischt. Erklär´s mir. Was kann der Chef jetzt sagen, wenn noch gar kein Käufer gefunden ist, mit dem über irgendwas verhandelt oder gar bereits eine Einigung erzielt worden ist?

Stehst Du auf der Leitung ???

dann muß der AG unverzüglich „liefern“.

Und das der AG jetzt schon zwingend informieren muß, habe ich mit keinem Wort geschrieben, sondern nur, daß die AN schon mal den Informationsanspruch im Fall des Falles einfordern sollen:

OK, also läuft dieses Gespräch mit dem AG derzeit ins Leere. Du wolltest denen empfehlen, dass sie dann, wenn alles in Sack und Tüchern ist, diesen Anspruch beim AG geltend machen sollen und diesem die dann beabsichtigte Geltendmachung schonaml vorsorglich mitteilen sollen.