Hallo Bodenschatz1511
Danke für den Tipp!
Schöne Grüße
Blacky20
Hallo Bodenschatz1511
Danke für den Tipp!
Schöne Grüße
Blacky20
Hallo Jürgen Dietrich
Danke für den Tipp
Schöne Grüße
Blacky20
Hallo H.-J.Brockerhoff
Danke für den Tipp!
Mit freundlichen Grüßen
Blacky20
Hallo sapadi
Danke für den Tipp!
Schöne Grüße
Blacky20
Hallo sm-j71
Danke für den Tipp!
Mit freundlichen Grüßen
Blacky20
Hallo Sunshinelll
Danke für den Tipp!
Schöne Grüße
Blacky20
Hallo Iris
Danke für den Tipp!
Schöne Grüße
Blacky20
Hallo fgeyer3
Danke für den Tipp!
Mit schönen Grüßen
Blacky20
Hallo Josef Vogt
Danke für den Tipp!
Mit freundlichen Grüßen
Blacky20
Hallo VolkerRöstel
Danke für ihren Tipp!
Mit freundlichen Grüßen
Blacky20
Hallo Steve-Nobby
Danke für den Tipp!
Mit freundlichen Grüßen
Blacky20
Hallo,
ich kenne es so, dass Firmen den ungelernten Mitarbeitern nicht die gleiche Verantwortung und Aufgaben in vollem Umfang gibt. Im Ernstfall wären sie nicht durch die BG versichert. Somit erklärt sich auch die niedrigere Einstufung.
Wenn Sie aber tatsächlich mit exakt den gleichen Aufgaben wie ihre Kollegen betraut werden, gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz.
Ohne Betriebsrat ist allerdings die Durchsetzung schwieriger. Sollte Ihr Arbeitgeber darauf nicht eingehen wollen, können Sie sich von Ihrer Gewerkschaft genauer beraten lassen.
Hallo nadomu
Ich bedanke mich für ihren netten Ratschlag!
Mit freundlichen Grüßen
Blacky20