Ich arbeite als ungelernter, erfolgreich angelernter Chemiewerker seid fünf Jahren mit der Lohngruppe 5 im rollenden Schichtrytmus in einer Firma welche Spezialwachs für die Druckindustrie herstellt und auch international Exportiert.
Unsere Firma gehört zur chemischen Industrie und zahlt Tariflohn.
Einen Betriebsrat gibt es nicht, weil wir so wenige Mitarbeiter sind.
Während meiner halbjährigen Probezeit wurde ich mit der Lohngruppe 4 bezahlt.
Mein Urlaubsanspruch ist der selbe (33 Tage), wie meine gelernten Kollegen ihn auch bekommen.
Meine Kollegen sind dreijährig ausgebildete erlernte Chemikanten und haben die Lohngruppe 6.
Mein Vorarbeiter hat die Lohngruppe 9 und sein Stellvertreter die Lohngruppe 8.
Ich verrichte die selben Arbeiten wie meine gelernten Kollegen im Außenbereich wie Kontrollgänge, Anlagenbedienung und Probenanalyse.
Seid kurzem bin ich auch in der Lage die gesamte Anlage von der zentralen Meßwarte aus zu steuern.
Da ich nur angelernter Chemiewerker und nicht gelernter Chemikant bin gibt man mir immer wieder zu verstehen, das ich nie einen Rechtsanspruch auf die gleiche Bezahlung in der Lohngruppe 6 wie meine gelernten Chemikanten-Kollegen hätte, obwohl ich zur vollen Zufriedenheit seid fünf Jahren die selben Arbeiten verrichte.
Ich habe mal gehört, das man ab einer bestimmten Zeit oder Betriebszugehörigkeit in der chemischen Industrie, wenn man ungelernt ist und die selben Arbeiten verrichtet wie ein gelernter Chemikant so etwas wie eine berufliche schriftliche Anerkennung zugesprochen bekommen kann mit allen rechten und Pflichten und dann die selbe finanzielle Vergütung wie der eines gelernten Chemikanten zusteht!
Natürlich müsste dann auch mein Arbeitsvertrag geändert werden.
Stimmt das? Wo kann man das im Internet nachlesen, denn ich finde es Ungerecht das ich schlechter bezahlt werde als ungelernter angelernter Chemiwerker, obwohl ich die Produktionsanlage wie aus dem FF beherrsche?
Danke im Vorraus für ihre Auskunft!
Mit freundlichen Grüßen
Blacky20