Chinesischer Fahrer für deutsches Firmenfahrzeug

Hallo an alle,

folgender Fall:

  • Deutsche GmbH mit chinesischer Muttergesellschaft
  • deutsches Firmenfahrzeug ist versichert mit „jeder Fahrer ab 27 Jahre“

Nun fragt man die Versicherungsgesellschaft, ob auch chinesische Besucher (hohe Chefs) der Muttergesellschaft das Fahrzeug mit einem chinesischen Führerschein fahren dürfen bzw. ob man im Falles eines Unfalls gedeckt ist.

Die Versicherung antwortet : „… Der Fahrer muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Ob eine chinesische Fahrerlaubnis hier anerkannt wird, können wir Ihnen auch nicht sagen. Dies müssten Sie selbst bei den zuständigen Stellen in Ihrem Kreis / Landkreis erfragen. …“

Aber muss denn nicht die Versicherung wissen, ob man mit einem chinesischen Führerschein versichert ist oder nicht ? Warum können die das nicht beantworten? Und wo genau sollte man fragen?

Danke und LG Jasmin

Erst mal gehst du zu deiner Versicherung hin und schaust mal von außen, ob da „Büro für Auskunft“ steht oder vielleicht doch nur „Versicherung“.

So, nachdem wir das geklärt haben, befolgst du einfach den freundlichen Rat deiner Versicherung und wirst dies

Telefonnummer vom Amt findest du bei Tante Google.

Ansonsten gilt, dass Nicht-EU-Ausländer bis zu sechs Monate mit ihrem ausländischen Führerschein in Deutschland fahren dürfen, wenn sie länger bleiben, müssen sie den Führerschein anerkennen lassen oder eine Führerscheinprüfung absolvieren.

Hi.

Was hat denn ein chinesischer Führerschein mit der Versicherung zu tun? Versichert ist das Auto über die Firma, nicht über den Fahrer.

Weil es für sie nicht von Interesse ist. Die Versicherung dürfte davon ausgehen, das der Versicherungsnehmer ein Auge darauf hat, ob der Fahrer fahrtauglich ist, sprich einen gültigen FS hat.

Jede Führerscheinstelle wird dir gerne Auskunft geben.

Ich endschudige mich recht herzlich so eine saudumme Frage gestellt zu haben!
Sorry, tut mir herzlich leid Dich in deiner Ehre und Allwissen gekränkt zu haben.
Falls dir meine Frage zu blöd ist, dann antworte doch einfach gar nicht, anstatt mit diesem überheblichen arroganten Ton.

2 Like

Manche fordern es halt einfach heraus…

1 Like

Servus,

sechs Monate nach Begründung eines Wohnsitzes in Deutschland verliert der chinesische Führerschein seine Gültigkeit.

Es gibt für die VR China keine „erleichterte Umschreibung“, d.h. es muss nach Ablauf dieser sechs Monate das volle Programm, theoretische und praktische Fahrprüfung, nach deutschem Recht nochmal abgelegt werden.

Schöne Grüße

MM