Hallo an alle,
folgender Fall:
- Deutsche GmbH mit chinesischer Muttergesellschaft
- deutsches Firmenfahrzeug ist versichert mit „jeder Fahrer ab 27 Jahre“
Nun fragt man die Versicherungsgesellschaft, ob auch chinesische Besucher (hohe Chefs) der Muttergesellschaft das Fahrzeug mit einem chinesischen Führerschein fahren dürfen bzw. ob man im Falles eines Unfalls gedeckt ist.
Die Versicherung antwortet : „… Der Fahrer muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Ob eine chinesische Fahrerlaubnis hier anerkannt wird, können wir Ihnen auch nicht sagen. Dies müssten Sie selbst bei den zuständigen Stellen in Ihrem Kreis / Landkreis erfragen. …“
Aber muss denn nicht die Versicherung wissen, ob man mit einem chinesischen Führerschein versichert ist oder nicht ? Warum können die das nicht beantworten? Und wo genau sollte man fragen?
Danke und LG Jasmin