Chiropraktiker private Rechnung zulässig?

Hallo,

ich hätte mal eine allgemeine Frage zu einer Rechnung, die mir gestellt wurde.
Die Rechnung lautet wie folgt:
Tag 1: Ziffer 4 eingehende Beratung 20,10€ 1facher Satz
  Ziffer 34.2 chiropraktischer Eingriff 18€ einfacher Satz
Tag 2: Ziffer 34.2 einfacher Satz und nochmal Ziffer 34.2 einfacher Satz
Tag 3: Ziffer 34.2 einfacher Satz und nochmal Ziffer 34.2 einfacher Satz
Tag 4: Ziffer 34.2 einfacher Satz und nochmal Ziffer 34.2 einfacher Satz
und nun zur Frage: Am ersten Tag wurde die Ziffer 34.2 nur einmal in Rechnung gestellt, an den darauffolgenden Tagen jeweils 2 mal, obwohl ich nur einmal am Tag dort war und nur eine Behandlung bekommen habe.
Ist es zulässig die gleiche Ziffer 2 mal abzurechnen, wenn sie nur einmal in Anspruch genommen wird?
Eigentlich müsste doch dann entweder der 2fache Satz da stehen oder der Betrag für den einfachen Satz höher sein, oder verstehe ich da was falsch?

Ich komme mir momentan etwas vera…t vor, da man mir sagte, die ersten 3 mal werden anders abgerechnet, direkt mit der Kasse (obwohl ich ihr gesagt habe, dass ich nur Kassenpatientin bin). Und nun ist nix mehr wahr und ich bekomm so ne Rechnung.

Gruß eure anische

Hallo!

Ich denke, als Kassenpatientin sollten Sie gar keine Rechnung erhalten, denn diese wird Ihnen von der Kasse nicht erstattet. Wenn Sie vor der Behandlung klar gesagt haben, dass Sie gesetzlich versichert sind, muss der Chiropraktiker wissen, dass er von Ihnen nur den Eigenanteil fordern darf - das sind 10 % der Kosten plus einmalig 10 Euro pro Rezept. Am besten, Sie erkundigen sich mal wegen dieser Rechnung bei Ihrer Krankenkasse.

Gruß

H.C. Sanders

Hallo,
FAQ 1129 leider nicht beachtet !!
Zur Rechnungslegung selbst kann ich nichts sagen - was mir nur einfällt ist die Frage ob der „Chiropraktiker“ überhaupt Vertragsbehandler der Kassen ist.
Ansonsten schließe ich mich dem Rat an, das Gespärch mit der Kasse zu suchen - die auch in solchen Fällen berät.
Gruss
Czauderna

Hallo,

Wenn Sie vor der Behandlung klar gesagt haben, dass Sie
gesetzlich versichert sind, muss der Chiropraktiker wissen ,
dass er von Ihnen nur den Eigenanteil fordern darf - das sind
10 % der Kosten plus einmalig 10 Euro pro Rezept.

sagt wer? Schon mal was von IGeL gehört? Ein Arzt (der durchaus auch Chiropraktiker sein kann!) kann sonstwas in Rechnung stellen, wenn er vorher den Patienten darauf hingewiesen hat, dass die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt.

Im Vorliegenden Fall scheint die Aussage allerdings eine andere gewesen zu sein, ich wollte jedoch auch das oben Zitierte nicht einfach so stehen lassen, weil es nicht stimmt.

Gruß
Christa

1 Like

Hallo,

ein Chiropraktiker ist in Deutschland kein eigener Heilberuf und er muss als Heilpraktiker zugelassen sein und abrechnen. Dafür gibts von der Kasse nichts (außer die Kasse hat eine Sonderregelung genau hierfür).

Eine private Abrechnung ist also völlig normal.

Warum ein Handgriff zweimal abgerechnet wurde, obwohl er nur einmal vorgenommen wurde, kann nur der Behandler selbst erklären.

Viel Glück

Barmer

Hallo,

Hallo!

Ich denke, als Kassenpatientin sollten Sie gar keine Rechnung
erhalten, denn diese wird Ihnen von der Kasse nicht erstattet.

Wie kommt man nur auf solch eine Meinung.

Wenn Sie vor der Behandlung klar gesagt haben, dass Sie
gesetzlich versichert sind, muss der Chiropraktiker wissen,
dass er von Ihnen nur den Eigenanteil fordern darf - das sind
10 % der Kosten plus einmalig 10 Euro pro Rezept.

Falsch - der Chiropraktiker hat meist eine Ausbildung die er in der USA abgeschlossen hat,
die aber in Deutschland nicht anerkannt wird. Also ist dies keine kassenärztliche Behandlung und muss selbst übernommen werden (Privatrechnung).

Gruß Merger