Hallo,
ich hätte mal eine allgemeine Frage zu einer Rechnung, die mir gestellt wurde.
Die Rechnung lautet wie folgt:
Tag 1: Ziffer 4 eingehende Beratung 20,10€ 1facher Satz
Ziffer 34.2 chiropraktischer Eingriff 18€ einfacher Satz
Tag 2: Ziffer 34.2 einfacher Satz und nochmal Ziffer 34.2 einfacher Satz
Tag 3: Ziffer 34.2 einfacher Satz und nochmal Ziffer 34.2 einfacher Satz
Tag 4: Ziffer 34.2 einfacher Satz und nochmal Ziffer 34.2 einfacher Satz
und nun zur Frage: Am ersten Tag wurde die Ziffer 34.2 nur einmal in Rechnung gestellt, an den darauffolgenden Tagen jeweils 2 mal, obwohl ich nur einmal am Tag dort war und nur eine Behandlung bekommen habe.
Ist es zulässig die gleiche Ziffer 2 mal abzurechnen, wenn sie nur einmal in Anspruch genommen wird?
Eigentlich müsste doch dann entweder der 2fache Satz da stehen oder der Betrag für den einfachen Satz höher sein, oder verstehe ich da was falsch?
Ich komme mir momentan etwas vera…t vor, da man mir sagte, die ersten 3 mal werden anders abgerechnet, direkt mit der Kasse (obwohl ich ihr gesagt habe, dass ich nur Kassenpatientin bin). Und nun ist nix mehr wahr und ich bekomm so ne Rechnung.
Gruß eure anische