Christentum - Hochzeit - Allgemeingültig?

Hallo,

wenn ein Katholik heiratet, ist er nach Kirchrecht auch dann noch verheiratet, wenn er sich scheiden lässt und er kann nicht erneut kirchlich heiraten.
Wie verhält es sich aber, wenn ein Katholik in einer evangelischen Kirche von einem evangelischen Pfarrer getraut wird?

Und wie verhält es sich, wenn ein Katholik vor der kirchlichen Trauung bei seinem Pfarrer war und sich die Ehefähigkeit bestätigen lässt, Trauung wie oben?

Wie verhält es sich andersherum (also ein Evanglischer heiratet…)?

Gibt es ein Register, wo man überprüfen kann ob man nach Kirchenrecht verheiratet ist?

Danke für die Auskunft,

Sandamarin

  1. Aus katholischer Sicht ist die katholisch-kirchlich geschlossene Ehe eine sakramentale Ehe. Sie kann nicht aufgelöst werden. Das gilt auch für eine evangelisch geschlossene kath/ev „Mischehe“, wenn vorher ein Dispens (also die Befreiung von der Pflicht zur katholischen Eheschließung) eingeholt wurde.

  2. Eine standesamtliche oder evangelische Eheschließung ohne Diespens gilt in Deutschland aus Sicht des katholischen Kirchenrechtes als gültige natürliche Ehe. Sie kann unter bestimmten Vorbehalten aufgelöst werden, die allerdings nur selten vorliegen.

Details können Sie diesem Artikel bei Wikipedia entnehmen: http://de.wikipedia.org/wiki/Kirchliche_Trauung

Martinus