Hallo MaskulinDD,
bezieht sich Deine Frage auf den EIN-Code oder auf ein individuelles Codesystem einer Polizeibehörde?
Wenn ich den ADFC richtig verstehe, wird der EIN-Code in keiner Datenbank festgehalten. Der ADFC schreibt hier folgendes über den EIN-Code:
"Das Prinzip basiert auf einem von der Polizei in Bergisch-Gladbach entwickelten und von der Polizei in Friedberg (Hessen) perfektionierten Codierverfahren und ist einfach: Eine Graviermaschine oder ein spezieller Aufkleber verewigt auf dem Rahmen des Fahrrads einen verschlüsselten personenbezogenen Code, der aus einer individuellen Ziffern- und Buchstabenkombination besteht. Sie setzt sich zusammen aus dem Autokennzeichen und Gemeindecode des Ortes, in dem der Eigentümer wohnt, einer fünfstelligen Zahl für die Straße, drei Ziffern für die Hausnummer, sowie den Eigentümer-Initialen, möglichst ergänzt durch eine zweistellige Jahreszahl der Codierung.
Der Vorteil: Polizei oder Fundbüro erkennen anhand des Codes sofort den Eigentümer des Fahrrads und können ihn im Falle eines Diebstahls informieren – ohne Rückgriff auf Datenbanken."
Es werden also nach meinem Verständnis hier keine personenbezogenen Daten gesammelt also muß auch nichts gelöscht werden.
Wer ist mit dieser Erklärung einverstanden und wer sieht es anderst?
Gruß
Cantaor