Colloquium - welche Semester darf man ausschließen

Guten Tag,

ich wollte mal fragen wie das mit dem Colloquium beim Abi ist. Darf ich nur ein Semester ausschließen und muss das entweder 12/1 oder 12/2 sein?! Hab ich nämlich vorhin gelesen und wollte mal fragen, ob das so stimmt.

MfG, Angela S.

Liebe Angela,

da Bildung Ländersache ist, solltest Du vielleicht mal sagen, aus welchem Bundesland Du stammst - die Prüfungsordnungen sind unterschiedlich und wohl niemand im Forum kann Dir so auf Grund Deiner knappen Ausführungen antworten…

Grüße

Tut mir Leid das ich das nicht erwähnt habe. Ich kann ja nicht vorher sehen, dass in Bayern (wo ich herkomme) vielleicht nur 1 Semester ausgrenzt werden kann und das in NRW etc nicht gilt.

Hallo Angela,

vorhersehen musst Du auch nicht, dass Bildung Ländersache ist, es steht in der Brettbeschreibung!

SCNR

Viel Erfolg!

Gruß Volker

Bayern wissen wir ja nun, aber …
… Du hättest auch sagen müssen, dass Du mit

Darf ich nur ein Semester ausschließen

den Stoff des Semesters meinst, und nicht die Schüler dieses Semesters als eventuelle Zuhörerschaft (so habe ich das nämlich verstanden). Erst als ich mich mit Google-Hilfe über das Colloquium in Bayern informieren wollte, habe ich erfahren was Du meinst.
Eine Antwort auf Deine Frage habe ich dabei nicht gefunden.

Und nebenbei: die Bayern brüsten sich immer wieder mit ihrem anspruchsvollen Abitur - aber ein Schüler darf sagen: nee, in dem Semester hab ich nix kapiert, darüber will ich nicht geprüft werden.
Das darf hier in Niedersachsen keiner.

Naja … ;-»

Pit

Colloquium - Bayern
Hallo Angela,

ich wollte mal fragen wie das mit dem Colloquium beim Abi ist.
Darf ich nur ein Semester ausschließen und muss das entweder
12/1 oder 12/2 sein?!

Antwort für G9: Ein Semester aus 12/1 oder 12/2 wird ausgeschlossen.
http://www.verwaltung.bayern.de/Titelsuche-.116.htm?..

Ausnahme bei uns damals: Wir hatten z.T. jahrgangsübergreifende Kurse, so dass wir in einem Kurs in der 12. den Stoff der 13. behandelten. Beim Colloquium durften wir dann wählen, aus welchem Jahr wir Stoff ausschließen (musste aber beim Kurs einheitlich sein).
Wir haben uns dann aber dafür entschieden, ein Semester aus Stufe 12 (also Stoff aus 13) auszuschließen.

Viele Grüße
Kati

Hallo Angela,

Tut mir Leid das ich das nicht erwähnt habe. Ich kann ja nicht
vorher sehen, dass in Bayern (wo ich herkomme) vielleicht nur
1 Semester ausgrenzt werden kann und das in NRW etc nicht
gilt.

Du bist in der Oberstufe eines Gymnasiums und weißt nicht, daß Bildung Ländersache ist? Für Sozialkunde als Prüfungsfach solltest
Du Dich nicht entscheiden.

Fassungslos

Iris

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Guten Tag,

liebe Angela!

ich wollte mal fragen wie das mit dem Colloquium beim Abi ist.
Darf ich nur ein Semester ausschließen und muss das entweder
12/1 oder 12/2 sein?! Hab ich nämlich vorhin gelesen und
wollte mal fragen, ob das so stimmt.

Ihr habt an euerer Schule mindesten einen Kollegstufenbetreuer.
Er (ich sag mal so, auch „sie“ ist gemeint) ist für solche Fragen zuständig.
Er hat außerdem die Verpflichtung, „seine“ Kollegstufe in einer Versammlung rechtzeitig aufzuklären über die Modalitäten der schriftlichen und der mündlichen Abiturptüfung.
Außerdem wird es eine Lehrkraft geben, die dir in dem Fach deines Colloquiums Unterricht erteilt. Kann man da nicht fragen und bekommt so Antwort aus Erster Hand? Nach meiner Erfahrung spielt diese Frage schon im Unterricht von 12/1 und 12/2 eine gewisse Rolle.
Mit einer gewissen Verwunderung
grüßt
Hannes

Mäkel, mäkel… Muss denn der Schüler in Niedersachsen ohne weitere Hilfsmittel in 30 Minuten ein zehnminütiges Referat ausarbeiten, dessen Thema er eben 30 Minuten vor Beginn der Prüfung bekommt?