ist ja’n Ding
Hallo liebe Community,
Hallo.
ich habe ein Minderjährigen-Konto bei der Commerzbank. Jetzt
habe ich vor 3 Wochen etwas bei MeinPaket.de bestellt und eine
Versandbestätigung erhalten. Die Ware liegt jetzt bereits 2
Wochen bei mir. Ich habe den Kundenservice von MeinPaket
gefragt, wie lange ein Lastschriftverfahren dauert. Als
Antwort habe ich erhalten, dass der Rechnungsbetrag nach
Versandbestätigung (vor 17 Tagen) als Lastschrift abgebucht
wird. Diese wurde bis heute jedoch immer noch nicht abgebucht.
Das selbe Probleme hatte ich bereits bei vinico.com: Artikel
seit 3 Monaten versendet, jedoch wurde keine Zahlung
eingezogen und bis heute noch keine E-Mail oder sonstiges vom
Kundenservice erhalten (à la Zahnung konnte nicht vorgenommen
werden etc.). Das Konto ist übrigens mit einem min. 5fach so
hohen Betrag als der Rechnungsbetrag gedeckt. Bis jetzt, ist
dies nur einmal und bei Zahlungen im Internet aufgetreten.
Tja, das ist ja wirklich ein Ding. Da bestellst du bei Online-Shops, die versenden die Ware an dich und ziehen dann das Geld nicht ein. Was machst du da? Hier wünschte man sich, dass liefe mal bei einem selber so.
Also wenn dies sich tatsächlich nicht melden, wegen der Bezahlung der Ware, was ich mir allerdings kaum vorstellen kann, dann ist das so. Zwar hättest du dich erstmal unrechtmäßig bereichert, aber dass ist ja nicht deine Schuld. Nach einer Verjährungszeit von 3 Jahren, kannst du die Zahlung verweigern und die Ware dennoch behalten.
Wo da jetzt der Fehler liegt, kann hier kaum einer sagen. Es klingt ein bischen unglaublich, dass das bei zwei Shops schon so war.
Sollte die Lastschrift zurück gegangen sein, mangels Kontodeckung oder Konto erloschen, erhält der Shop eine Nachricht und ja i.d.R. auch die Rücklastschriftgebühr berechnet. In einem solchen Fall würden die sich melden. Tun es aber nicht seit Wochen bzw. Monaten.
Sehr komisch?
Andererseits ist es ein Minderjährigen-Konto. Sind dort normale Lastschriften überhaupt möglich?
Nun, wäre es nicht so, hätte die Lastschrift ja nicht geklappt und der Shop sich wiederum gemeldet, weil er sein Geld haben will. Aber trotzdem könnte man da mal nachfragen, welche Verfügungen ein Minderjähriger hier treffen darf.
Dann wäre da noch die schwebende Unwirksamkeit bei beschränkt geschäftsfähigen Personen. D.h. die Einkäufe wären von den Eltern noch zu genehmigen. Natürlich muss den Einzelfall sehen, was hier von welchem Geld gekauft wurde.
Bist du bei den Shop’s überhaupt als Minderjähriger registriert?
Dann wäre da noch die Kontoverwechslung. Dies könnte das wahrscheinlichste sein. Am besten schaust du mal in deine Accounts, ob der Kaufvorgang als bereits bezahlt gilt? Sollte das der fall sein, so ist von einem anderen Konto eingezogen worden. Wahrscheinlich ein Zahlendreher bei der Kontonummer. Komisch wäre nur, dass sich der andere nicht bei der Comm gemeldet hat, um die Lastschriften zurück zu buchen. Dann wäre die Bezahlung wieder wegen geplatzer Lastschrift gescheitert und man hätte sich bei dir gemeldet.
Wenn ich z.B. in einem Supermarkt mit Karte zahle, wird es
ganz normal als Lastschrift abgebucht. Wo liegt das Problem?
Weil du da die karte reinschiebst und eine Verwechslung ausgeschlossen ist. Beim Online-Shop musst du deine Kontonummer selber eintippen.
LG
Jan
MfG