Hallo,
Das überwächen eines Privaten Rechners ist ein Straftatbestand
wenn es gegen den Willen des Eigentümers und Nutzers passiert
und wird natürlich verfolgt.
Das Diebstahl eines Turnschuhs beim Schulsport oder eines
Fahrrades ist auch eindeutig ein Straftatbestand. Dennoch wird
dafür nicht extra die Spurensicherung ausrücken und die
Polizei mit Hundestaffeln das Gelände durchsuchen.
der vergleich ist wieder mal viel, nur nicht passend. wenn du etwas zur anzeige bringst, was auch nicht gerade milde bestraft wird, wird die polizei auch aktiv.
Also sei bitte ruhig wenn du nicht mal ansatzweise weisst,
worum es geht. §202a stgb ist da wohl mehr als eindeutig
Dann mal los. Soll doch jeder, der den Verdacht hat, einen
Computervirus oder ähnliches auf dem Rechner zu haben, damit
zur Polizei marschieren und sich selbst davon überzeugen, wer
von uns beiden Recht hat
war ich schon vor jahren, die ermittlung wurde eröffnet, die beweise sichergestellt und es wurde an den staatsanwalt weiter gegeben.
gerade in dem fall, wo es eben nicht um botnetze geht sondern wo scheinbar jemand konkret angegriffen wird, werden die leute meisten erwischt, gerade wenn es um solche kleinen dinge geht. ein profi würde kaum einen privaten rechner angreifen, wenn er damit nicht in ein virennetz oder anpassworte kommt. bei diesen „privaten“ angriffen sind es fast immer irgendwelche stümper, die glauben sie wüssten alles und die der meinung sind, das da schon nichts passiert.
hth