Ich habe einen Container mieten müssen um im Haus nicht zuviel herumstehen zu haben. Eigentlich war es als Dauerauftrag überwiesen worden wie eine normale Wohnraum-miete. Nun bekam der Vermieter auferlegt vom Finanzamt die / eine Umsatzsteuer für die letzten 3 Jahre nachzuzahlen und das ganze wird nun auch ab sofort von den Mietern der Lager - Container verlangt. Nur finde ich dazu leider keinen Rechts-verweis das dies überhaupt verlangt werden kann.
was ist mit ‚dies‘ gemeint?
dass der Vermieter Steuern zahlen muss oder
dass der Vermieter die vergessenen Steuern nun auf die Miete aufschlägt, also die Miete erhöht.
grüße
lipi
Servus,
die Sache mit der USt funktioniert grade umgekehrt: A priori ist jede Lieferung und Leistung, die ein Unternehmer gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, USt-pflichtig - § 1 Abs 1 Nr 1 UStG.
Welche Umsätze von der USt befreit sind, ist in § 4 UStG (der hat insgesamt 28 Nummern, schau mal selber rein) abschließend aufgezählt. Die Vermietung von Containern fällt jedenfalls nicht darunter. Kurz: Diese Leistung unterliegt der USt, weil sie nicht ausdrücklich von ihr befreit ist.
Dass die USt nur für drei Jahre nachträglich und für das zurückliegende 2018 bezahlt werden muss, hängt damit zusammen, dass der Vermieter sie eigentlich auch für die Jahre davor geschuldet hätte, aber für diese Jahre Festsetzungverjährung eingetreten ist - § 169 AO. Daraus ist zu erkennen, dass das FA hier sehr freundlich und kooperativ vorgeht, weil bei leichtfertiger Steuerverkürzung, die hier durchaus gegeben ist, die Festsetzungsverjährung eigentlich erst nach fünf Jahren eintritt.
Das hier
macht ganz bestimmt nicht das Finanzamt, sondern der Vermieter. Ob er das auf der Grundlage der geschlossenen Verträge darf oder hier eigentlich eine Kündigung aussprechen und neue Verträge anbieten müsste, hängt davon ab, was genau in den geltenden Verträgen vereinbart ist.
Du kannst ja mal einen Scan von dem Vertrag (Namen und Adressen schwärzen!!) hier reinstellen, dann schaunwermal.
Schöne Grüße
MM
Bitte präzisiere das.
Will der Vermieter, dass die Mieter die Umsatzsteuer der letzten drei Jahre nachzahlen?
Will der Vermieter, dass die Mieter ab jetzt eine um 19% höhere Miete an den Vermieter zahlen?
Im ersten Fall bin ich mir recht sicher, dass der Vermieter das unter „eigene Dummheit“ wird verbuchen müssen.
Im zweiten Fall gehe ich davon aus, dass dies nur im Rahmen einer Mieterhöhung möglich ist, das wird aber im Vertrag geregelt sein.
Also mir wurde es so dargestellt, das ich wenn ich einer weiteren Vermietung zustimme, sich der Mietbetrag um die Mehrwertsteuer erhöht.
Von alleine erhöht sich da nichts. Und es ist nicht deine Aufgabe, einer weiteren Vermietung zuzustimmen.
Prüfe den Vertrag auf Klauseln zum Thema „Mieterhöhung“ und „Kündigung“.
Der Vermieter hat „vergessen“, dass diese Steuer abzuführen ist. Das ist sein Pech. Es handelt sich um einen „verdeckten Kalkulationsirrtum“. Er nannte dir einen Betrag „Monatsmiete“. Du bis Verbraucher, nicht Unternehmer. Du musst darauf vertrauen, dass dies der Endpreis ist. Dass er die Umsatzsteuerpflicht „vergaß“, konntest du weder wissen noch prüfen.
Aus diesem Grund kann der Vertrag nicht angefochten werden.
Somit bleibt dem Vermieter nur, dir entweder die reguläre, fristgerechte Kündigung auszusprechen (ggf, als Änderungskündigung im Sinne von „zahl mehr oder räum den Container“), oder er spricht eine Mieterhöhung aus.
Deswegen musst du in den Mietvertrag schauen, was der Vermieter demnach darf, mit welchen Fristen und zu welchen Bedingungen. Ohne Mieterhöhung und ohne (Änderungs-)Kündigung bleibt dein alter Vertrag mit der alten Miethöhe bestehen.
Achtung, beachte stets, dass das hier keine Wohnung ist! Vieles im Internet bezieht sich ausschließlich auch Mietverträge über Wohnraum. Da haben Mieter VIEL mehr Rechte als hier, bei einem Lagercontainer!
Danke. Wir haben es nun so geregelt das wir uns in der Mitte treffen und jeder die hälfte trägt.