Hi,
ich habe eine Frage bezüglich des Copyright. Um wie viel
Prozent muss ein Logo, oder ein Name als Logo abgewandelt
werden, damit kein Copyright mehr besteht?
Also erstens müsste man einmal abklären, was Du unter Logo verstehst.
Wahrscheinlich meinst Du damit eine eingetragene Marke. Bei Marken wiederum muss man zwischen verschiedenen Typen unterscheiden. So gibt es z.B. die Wort-Marke bei der das Wort als solches geschützt ist, dann gibt es z.B. die Wort-Bild Marke, wo zu dem Wort auch noch zusätzliche bildliche Elmente (z.B. Coca-Cola-Schriftzug) hinzukommen.
Darauf aufbauend entscheidet sich dann, ab wann eine neue Marke soweit von einer bestehenden Marke abgewandelt wurde, dass keine Verwechslungsgefahr mehr besteht.
Gerade diese Bewertung ist nicht immer einfach und im Einzelfall zu bewerten. Zu der objektiven Abwandlung muss bei der Bewertung nämlich meist noch die Bekanntheit der Marke, die dahinter stehende Dienstleistung oder Ware, die Kenntnis der angesprochenen Verkehrskreise etc. in Betracht gezogen werden.
Ein Beispiel:
Wenn ich die Wort-Marke Coca-Cola zu Cosa-Cola abwandele, kann die Abwandlung schon ausreichend sein, wenn ich damit einen Reinigungsbetrieb bezeichnen will. Für eine süße, coffeinhaltige Brause, ist wahrscheinlich die Abänderung allerdings nicht groß genug, weil für die angesprochenen Verkehrskreise (Colatrinker) noch Verwechslungsgefahr besteht.
Für einen Einstieg bitte hier weiterlesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Marke_(Recht)
Und wie errechnet
sich dieser Prozentsatz? Wenn ich beispielsweise eine andere
Farbe nehme, habe ich dann 10, 20 oder 30% abgeändert? Es ist
doch auch bestimmt keine gleichwertige Abänderung, wenn aus
einem dunkelroten ein hellrotes Logo mache im Vergleich zu
einer Abänderung zu einem grünen Logo. Wenn ich aus Polizei
Pozilei mache (gut da gibt’s kein Copyright aber nur mal als
Beispiel) wie viel Prozent verändere ich damit.
Prozente werden sowieso nicht berechnet, siehe mein Erklärungsversuch oben. Wenn eine neue Marke, in ihren klanglichen oder optischen Aspekten immernoch die wesentlichen Elemente der alten Marke enthält, so dass der Gesamteindruck bei flüchtiger Betrachtung eine Verwechslung nahelegt, kann eine Markenverletzung vorliegen. In Deinem Fall würde zwischen Polizei und Pozilei - angenommen beides wären Wort-Marken und beide währen weiße Schrift auf grünem (oder jetzt blauem) Grund - noch eine ausreichende Verwechslungsgefahr bestehen um eine Verletzung zu begründen. Wir bewegen uns hier aber in einem graubereich, bei dem es - wie gesagt - auf den Einzelfall und ggf. auf dei bewertende Instanz ankommt.
Gruß,