Hallo,
mir wurde eine Frage gestellt, die ich selbst leider nicht beantworten konnte.
Es wurde eine (Werbe?)Agentur mit dem Layout einer Vereinszeitschrift beauftragt, da man technisch selbst dazu nicht in der Lage war. Problematisch war für diesen Verein (eine Selbsthilfeorganisation für Herzkranke), dass man dieses Layout zwar ziemlich klasse fand, es auf Dauer jedoch so nicht finanzierbar ist. Daher hat man sich umgehört und jemanden im Verein gefunden, der mit solchen Vorstufenprogrammen umgehen kann.
Man wollte jetzt von der Agentur die noch editierbare Maske der Vereinszeitung haben. Diese verlangt jetzt eine sog. Copyright-Gebühr in Höhe von 15 % des letzten Auftragswerts vom Verein, ohne dass die wissen, was sie tatsächlich dafür erhalten.
Jetzt meine Frage: Wenn man ohnehin für die Herstellung schon einen Haufen Geld hingeblättert hat, muss man dann auch noch dafür zahlen, wenn man der Agentur den Auftrag entzieht? Also, ich kenn das nicht so, da ich davon ausgehe, dass ich mit dem Auftrag auch sämtliche Rechte an erstellten Grafiken etc. habe. Oder gilt das nur für das Endprodukt??
Wie ist das üblich? Bitte um Hilfe, da dieser Verein wirklich einen Haufen Geld sparen könnte, wenn man ab sofort die Herstellung ehrenamtlich erledigen könnte und nur noch die Druckkosten selbst bezahlen müsste.
Herzlichen Gruß und schon mal DANKE im Voraus,
Claudia Franke