Hallo liebe Helfer!
Ich benötige bitte euren Rat in folgendem besonderen Fall.
Der AG betreibt eine etwas größere Apotheke mit ca. 16 AN. Zu Beginn der Corona-Krise ordnete er als Vorsichtsmaßnahme an, dass die AN in zwei Gruppen geteilt werden, die sich nicht mehr begegnen und tagesweise abwechselnd arbeiten kommen sollten. Somit sollte im Falle einer Coronainfektion eines AN bewirkt werden, dass nur eine Hälfte der Belegschaft in Quarantäne geschickt würde und die andere „gesunde“ Häfte den Betrieb der Apotheke allein hätte fortsetzen können. So wollte der AG dem Risiko einer vollständigen Schließung vorbeugen. Allerdings führte diese Einschränkung der Arbeitszeiten zu teils hohen Minusstunden bei den AN.
Zu Beginn dieser Situation sagte der AG lediglich sinngemäß: „Sorgt euch nicht um die Überstunden, wir finden nach dieser Krise eine gemeinsame Lösung dafür.“
Nun, nach einigen Wochen, möchte der AG, dass sich die AN Gedanken machen, wie sie diese Minusstunden abbauen könnten, z.B. über den Verzicht auf Urlaub, Nacharbeiten etc., da er diese nicht tragen könne. Die AN haben allerdings Zweifel daran, weil der Betrieb die ganze Zeit aufrechterhalten wurde und mehr oder weiger gut lief. Des Weiteren gibt der AG zu verstehen, dass die aktuelle Teilung des Teams und somit weiter anfallende Minusstunden, ersteinmal so fortgesetzt werden.
Kann der AG verlangen, dass die bisherigen Minusstunden von den AN getragen werden? Oder gilt hier § 615 BGB und der AG ist im Annahmeverzug, weil die AN normal arbeiten kommen würden, er dies aber nicht zulässt.
Sollten die AN spätestens jetzt dem AG schriftlich erklären, dass sie weiteren Minusstunden nicht zustimmen und wenn der AG trotzdem darauf besteht, er dann den vollen Lohn weiterzahlen müsse?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!