Guten Tag!
Es geht um eine Veranstaltung, bei der coronabedingt einige Teilnehmerdaten erfasst werden müssen.
Das Bundesland gibt konkret vor, welche es sind.
Ist es möglich, dass bei einer Kleingruppe der Veranstaltungsleiter diese Daten - mit Einverständnis aller Teilnehmer - mündlich vor allen abfragt und in eine Sammelliste einträgt, die niemand der Teilnehmer sehen kann
oder muss es für jeden Teilnehmer einen separaten Anmeldebogen geben, die unsichtbar und unhörbar für alle ausgefüllt werden müssen?
Gruß!
Ja.
Wie willst Du denn mündlich die Daten abfragen ? Offenbar geht es doch um Zeitersparnis, also wird da ein Haufen Leute vor dir stehen und alle hören mit.
Und wenn man es regelkonform machen würde, alle einzeln 10 Schritte vortreten und dann die Daten ansagen ,dann mag es gehen. Aber das geht kaum schneller als wenn man jedem einen Bogen in die Hand drückt und später wieder einsammelt.
Mache es aber nicht komplizierter als es ist. Wenn alle zustimmen ,kann man es auch abweichend machen.
MfG
duck313
Hallo,
schön dass Dich noch um Datenschutz kümmerst.
In „meiner“ Stammkneipe (Baden-Württemberg) ist das eher nicht der Fall. Da muss man sich in eine Liste (Name, Telefonnr, Ankunfts- und Gehzeit, Tischnummer ) eintragen. Das heißt, dass alle nachfolgenden Gäste diese Daten lesen oder gar mit Handy fotografieren können. Hab ich schon bemängelt, aber der Wirt meint, es sei so vorgeschrieben.
Gruß Michael
Hallo Michael,
er lügt. Zwar gibt es anscheinend in BaWü (noch) keine Handreichung, aber vorgeschrieben ist es mit Sicherheit nicht, dass ein Gast die persönlichen Daten der anderen Gäste einsieht oder gar abfotografieren kann.
Gruß
Christa
Vermutlich reut ihn das Papier, das er bräuchte, um für jeden Gast ein neues Blatt anzulegen. Kannsch ihm ja einmal stecken, dass es Ringbücher auch im Format DIN A 6 gibt, vielleicht ist er dafür eher zu erwärmen.
Schöne Grüße
MM
So in etwa sieht die Anwesenheitsliste, die ich als Muster im Internet gefunden habe aus:
Bei „meinem“ Wirt ist noch eine Spalte Tisch dabei, dafür muss man das Geschlecht nicht angeben.
Beim Kommen muss man sich eintragen und beim Gehen auch wieder. Das verlangt, dass die vollen Seiten des ganzen Tages auch noch vorhanden und einsehbar sind!
Servus,
die Namen, Anwesenheitszeiten und Kontaktdaten der Gäste müssen aber in keinem Bundesland als Liste geführt werden, einzelne Blätter pro Besucher bzw. pro Haushalt sind nicht bloß erlaubt, sondern grade wegen der Vertraulichkeit der persönlichen Daten meines Erachtens auch geboten. Der Vordruck, den der Dehoga den Gastwirten vom ersten Tag der Wiedereröffnung an an die Hand gab, sieht ein Blatt pro Tisch vor.
Als Liste täte ich so ein Teil schon deswegen nicht führen, weil dann unabhängig von der Weitergabe von vertraulichen Daten jeder sich jederzeit davon überzeugen kann, wie mein Geschäft so läuft…
Schöne Grüße
MM
Ich glaub’s dir ja, aber er ist trotzdem in Unrecht. Er soll dir mal zeigen, wo das steht, dass er dazu verpflichtet ist. Ansonsten freut sich sicherlich der zuständige Datenschutzbeauftragte über entsprechende Hinweise!
Danke dass es mir glaubst.
Der Ausschnitt ist übrigens von einem Datenschutzbeauftragten Lorenz Macke, Hannover www.DtnSchtz.de
So sehen auch die Listen aus, die ich in diversen Krankenhäusern in den letzten Monaten ausfüllen musste. Niemand hatte ein Problem damit.
Vielen Dank für den Hinweis. So doof kann kein Datenschutzbeauftragter sein, und auch Lorenz Macke ist es nicht! Ich habe nämlich gerade den Link " Vorlage Kontaktliste Corona" geöffnet, und rate mal, was ich da lese!
Nur wer seine Daten angibt, darf bedient werden bzw. die Einrichtung nutzen.
-> Kein Kunde darf die Daten der ganz anderen Kunden sehen (können)!!! <-
Noch Fragen?
Die letzte Seite des Dokuments enthält übrigens eine Vorlage, die explizit für die Erfassung durch den Kunden vorgesehen ist, und da reicht ein A4-Blatt sogar für 6 Kunden! Man muss sich natürlich die Mühe machen und die Streifen schneiden, aber mein Gott …
@Ann_da_Cava: s. o.! Und dass andere das auch machen, bedeutet noch lange nicht, dass es in Ordnung ist.
Ich bin schon vor längerer Zeit dazu übergegangen praktischen Erwägungen den Vorrang einzuräumen
In der betr. Coronaverordnung steht zur Teilnehmererfassung:
„Es ist zu gewährleisten, dass unbefugte Dritte von den erhobenen Daten keine Kenntnis erlangen“.
Telef. ist da niemand erreichbar zur Frage,
ob bei Zustimmung aller Teilnehmer die Daten auch mündlich in der Gruppe abgefragt werden dürfen!
Hallo,
ich habe schon fast alle denkbaren Varianten persönlich erlebt und mittlerweile beschlossen, mich nicht mehr darüber aufzuregen. Angefangen von der HOGA vorgegebenen Meldebögen, also mit allen Daten und Unterschrift, über die Liste mit handgeschrieben Überschriften und mit Freihandfeldern, bis hin zum „Kellnerblock“ mit Bleistift und dem Hinweis - „Wir müssen uns doch alle an die Vorschrift halten“. Aber auch ohne persönliche Eintragung geht es auch - " Das mit der Liste haben wir für Sie gemacht, sie hatten doch reserviert für vier Personen „.
Auf einigen LIsten habe ich „natürlich“ gelesen, wer da vor oder mit uns am Tisch saß, da waren auch einige „Mustermänner“ und " Musterfrauen“ dabei, Deppen eben.
Gruss
Czauderna
Wer glaubt wirklich, dass alle Betriebe diese Zettel - egal ob einzel oder Liste - anstatt zu schreddern nicht verkauft? Zusammen mit Art des Geschäfts (PreisNiveau etc) dürften sie ziemlich wertvoll sein.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass ich eine Werbemail von meinem Friseur bekommen habe, bei dem ich letztes mal meine Mailadresse angegeben habe. Ok, der hat diese (bis jetzt) nur selbst verwendet, begeistert hat es mich trotzdem nicht. Ich rechne jedenfalls in nächster Zeit mit noch mehr „Sie haben gewonnen“ - Anrufen.
Gruß Michael
Einfach den Mund-Nasenschutz so weit hochschieben, dass keiner mehr gucken kann
Den Vorschlag, die Personalausweise abzugeben oder wenigstens abzufotografieren vermisse ich geradezu …
Der bewegt sich auf richtig dünnem Eis. Dafür kann man richtig einen reingewürgt bekommen …
Na komm, ich hatte geschrieben, dass er eben NICHT so doof ist, er hat das ja richtig angegeben. Wenn die Wirte nur das Formular nehmen, nun ja … Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!