darin, dass sie, wie @anon50614561 beschrieben hat, eben auf alle thesaurierten Gewinne linear ca. 30 Prozent Steuern vom Ertrag (die detaillierte Zusammensetzung ist dabei nicht so wichtig) bezahlt, während ein gewerblich tätiger Einzelunternehmer oder Personengesellschafter, sobald er erfolgreich tätig ist, mal eben die Hälfte seines Gewinns abgeben muss.
Aus der Sicht des Unternehmers macht es keinen Unterschied, welche Steuer wie heißt, und auch nicht, ob dieser Teil davon linear und jener Teil davon progressiv besteuert wird - es interessiert ihn nur, welchen Anteil der erwirtschafteten Erträge er abgeben muss, und welchen Anteil er behalten darf. Und da hat er eben mit der GmbH den Vorteil, dass das gesamte Paket „Steuern vom Einkommen und vom Ertrag“ linear bleibt, solange er nichts ausschüttet.
Schöne Grüße
MM