Hab ich auch nicht behauptet.
Darum geht’s aber auch nicht in diesem Thema.
BMF hat geantwortet:
Es gibt Direkthilfen. Diese müssen als Einkommen versteuert werden. Die Prüfung erfolgt bei der Bearbeitung der ESt-Erklärung 2020 durch das Finanzamt.
Und es gibt Kredithilfen. Aber nur für Unternehmen, die vor der Corona-Krise noch nicht in Schwierigkeiten waren. Das BMF geht davon aus, dass die Kredite getilgt werden,
wenn die Unternehmen wieder Gewinne erzielen.
Zur Frage der Privatentnahmen wurde nicht Stellung genommen.